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HessenFonds

Der HessenFonds für die Wirtschaft/Innovation/Industrie/Transformation ...

fördert mit vier verschiedenen Darlehens-Förderprogrammen Vorhaben, welche die Unternehmen im Zusammenhang mit den derzeitigen Transformationsprozessen vor besondere Herausforderungen stellen. Beantragbar sind die Förderprogramme unter dem HessenFonds voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2025.

Förderfähig sind insbesondere Vorhaben in Zusammenhang mit Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategischer Resilienz, demografischem Wandel und Anpassung an den Strukturwandel. Vorhaben von Unternehmen mit zukunftsweisenden Ideen für Technologien und/oder Produkt- bzw. Geschäftsinnovationen sind ebenfalls grundsätzlich förderfähig.

Haben Sie Fragen zur hessischen Wirtschaftsförderung? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

Eckpunkte HessenFonds für die Wirtschaft/Innovation/Industrie/Transformation

 
Im Rahmen des HessenFonds wird die WIBank die folgenden vier Förderprogramme anbieten. Die Höhe der Zinsvergünstigung ist unter anderem abhängig von der Erfüllung bestimmter Zukunftskriterien. Informationen zu den Zukunftskriterien entnehmen Sie der untenstehenden Präsentation.

 

HessenFonds Kleindarlehen

  • Direktdarlehen der WIBank (ohne Einbindung der Hausbank, Beantragung über Kundenportal WIBank)
  • Kreditsumme: 35.000 Euro bis 300.000 Euro
  • Zinsvergünstigung bis zu 2% p.a., wo beihilfetechnisch möglich (Bonus-Zinsvergünstigung wird automatisch gewährt)
  • Geöffnet für alle Unternehmensgrößen 
  • Laufzeit bis 10 Jahre, Tilgungsfreijahr(e) möglich

HessenFonds GuW (ERP)

  • Antragstellung über die Hausbank (Hausbankverfahren)
  • Kreditsumme: 100.000 Euro bis 1 Mio. Euro, BBH vergibt optional Bürgschaft für 80% des Darlehens
  • Zinsvergünstigung bis zu 2% p.a., wo beihilfetechnisch möglich (Bonus-Zinsvergünstigung wird automatisch gewährt)
  • Geöffnet für KMU
  • Laufzeit bis 10/20 Jahre (für Gründer und junge Unternehmen), Tilgungsfreijahr(e) möglich
  • Variante des bestehenden Programms Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen; GuW Hessen (ERP) wird fortgeführt

HessenFonds Innovationskredit

  • Antragstellung über die Hausbank (Hausbankverfahren)
  • Haftungsanteil Hausbank: 30% 
  • Kreditsumme: 100.000 Euro bis 10 Mio. Euro
  • Zinsvergünstigung bis zu 2% p.a., wo beihilfetechnisch möglich, Basiszinsvergünstigung i.H.v. 1% p.a. und Bonus-Zinsvergünstigung in Abhängigkeit von der Erfüllung von Zukunftskriterien (bis zu 3 erforderlich) 
  • Geöffnet für KMU und Small MidCaps (u.a. weniger als 500 Mitarbeitende)
  • Laufzeit bis 10 Jahre, Tilgungsfreijahr(e) möglich

HessenFonds Großdarlehen

  • Direktdarlehen der WIBank (ohne Einbindung der Hausbank) oder als Konsortialgeschäft mit anderen Banken
  • Kreditsumme: 10 Mio. Euro bis 25 Mio. Euro
  • Zinsvergünstigung bis zu 2% p.a., wo beihilfetechnisch möglich, Basiszinsvergünstigung i.H.v. 1% p.a. und Bonus-Zinsvergünstigung in Abhängigkeit von der Erfüllung von Zukunftskriterien (bis zu 3 erforderlich) 
  • Geöffnet für alle Unternehmen
  • Laufzeit bis 10 Jahre, Tilgungsfreijahr(e) möglich
  • Verpflichtung zum Standort in Hessen

FAQ zum HessenFonds für die Wirtschaft/Innovation/Industrie/Transformation

Was ist der HessenFonds?

Der HessenFonds richtet sich an Unternehmen in Hessen, die sich mitten in einem herausfordernden Strukturwandel befinden. 

Er besteht aus zwei Säulen: Industrie/Transformation und Innovation. Erstmals unterstützt das Land dabei gezielt Unternehmen bei deren Transformationsvorhaben. Dies geschieht sowohl mit zinsverbilligten Krediten als auch mit Beteiligungen. Insgesamt stehen dazu 1 Milliarde Euro bereit. Bis einschließlich 2028 werden durch die WIBank zinsverbilligte Kredite ausgereicht, die in der Regel eine Laufzeit von 10 Jahren haben werden. Beteiligungen werden bis 2034 eingegangen.

Warum braucht es einen HessenFonds? 

Hessen ist ein starker Wirtschafts- und Industriestandort. Doch zunehmend stehen auch hier Unternehmen vor erheblichen Herausforderungen: Das sind der nachhaltige Umbau der Produktion, digitale Innovationen und nicht zuletzt Anpassungen der Lieferketten angesichts weltweiter Krisen, Konflikte und mögliche Zölle. Hinzu kommen Energiekosten , der technologische Wandel und der Mangel an Fach- und Arbeitskräften.

Um den Unternehmen in diesen herausfordernden Zeiten Rückenwind zu geben, muss ihnen der Staat mit passgenauer Wirtschaftsförderung zur Seite stehen. Ein wesentlicher Baustein ist der HessenFonds als wirksamer Industrie- und Innovationsfonds. Das Land Hessen stellt den Unternehmen mit dem HessenFonds möglichst unbürokratisch finanzielle Unterstützung bereit, damit sie in die Transformation und Anpassung ihrer Geschäftsmodelle investieren können - beispielsweise in den Unternehmensumbau, in die Erweiterung und Neuanschaffung von Maschinen und Anlagen, in die Automatisierung und die Digitalisierung, in Forschung und Entwicklung sowie in Innovationen.

Wie verläuft die Finanzierung?

Die WIBank wird zur Finanzierung des HessenFonds am Kapitalmarkt Kredite aufnehmen, die vom Land besichert werden. Zusätzlich leistet das Land einen finanziellen Beitrag, um die Kredite an die Unternehmen zinsgünstig auszugeben. Für alle Betriebe gibt es einen Basis-Zinsvorteil von 1 Prozent p.a. Zusätzlich erhalten Unternehmen ab einer Darlehenshöhe von mehr als 1 Mio. Euro einen weiteren Zinsbonus in Höhe von bis zu 1 Prozent p.a., wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen (siehe „Gibt es bestimmte Förderkriterien?“). Bei allen Darlehen bis zu einer Höhe von 1 Mio. Euro wird dieser zusätzliche Zinsbonus automatisch gewährt. Neben zwei Programmen, die über das Hausbankenverfahren abgewickelt werden, wird es auch zwei Programme geben, bei denen die WIBank direkt Darlehen an die Unternehmen, ohne Einbindung einer Hausbank, vergibt. Ergänzt wird ein Beteiligungsprogramm über eine landeseigene Fondsgesellschaft. 

Die Kreditvergabe bis 300.000 Euro in den HessenFonds Kleindarlehen erfolgt über das Kundenportal der WIBank. Kreditausfälle – die es natürlich geben wird – werden über einen Risikotopf getragen, der zum einen vom Land Hessen mit Eigenkapital befüllt, zum anderen aus den banküblichen Risikomargen gefüllt wird. Je größer das Risiko, desto höher deren Risikobeitrag. Dennoch bleiben die Konditionen durch die Zinsvergünstigungen attraktiv.

Der HessenFonds stellt zudem Risikokapital bereit, um innovativen Unternehmen in Hessen eine Finanzierung zu ermöglichen. Er springt also zielgenau dort ein, wo Investitionsvorhaben von Unternehmen und Start-ups so innovativ und damit risikobehaftet sind, dass übliche Bankfinanzierungen kaum zugänglich sind oder die Unternehmen ihr Eigenkapital stärken müssen.

Programmüberblick

HessenFonds Kleindarlehen

  • Direktdarlehen der WIBank von 35 Tsd. Euro bis 300 Tsd. Euro für alle Unternehmensgrößen, landesverbürgt, bis zu 2% p.a. Zinsvergünstigung (wenn beihilferechtlich möglich) 

HessenFonds GuW (ERP)

  • Kreditvergabe zwischen 100 Tsd. Euro und 1 Mio. Euro im Hausbankenverfahren, für KMU, BBH-Bürgschaft i.H.v. bis zu 80% des Kreditvolumens möglich, bis zu 2% p.a. Zinsvergünstigung (wenn beihilferechtlich möglich)

HessenFonds Innovationskredit

  • Kreditvergabe zwischen 100 Tsd. Euro und 10 Mio. Euro im Hausbankenverfahren für KMU und Small MidCaps (SMC), die Hausbank trägt 30% des Risikos und die restlichen 70% das Land Hessen, bis zu 2% p.a. Zinsvergünstigung wenn beihilferechtlich möglich (Erfüllung von Bonuskriterien, beihilferechtlichen Voraussetzungen) 

HessenFonds Großdarlehen

  • Direktdarlehen der WIBank ab 10 Mio. Euro (auch konsortial), für alle Unternehmensgrößen, landesverbürgt, bis zu 2% p.a. Zinsvergünstigung (in Abhängigkeit von der Erfüllung von Bonuskriterien und beihilferechtlichen Voraussetzungen)

HessenFonds Beteiligungen

  • Bereitstellung von stillen und offenen Beteiligungen bis 10 Mio. Euro für StartUps, KMU, Small MidCaps (SMC) und im Einzelfall auch Großunternehmen über Fondsgesellschaft des Landes

Welche Unternehmen können eine Förderung beantragen

  • Industrieunternehmen
  • Gründerinnen und Gründer
  • Handwerksunternehmen
  • Start-ups
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • mittelständische Unternehmen (Small MidCaps),
  • Großunternehmen
  • Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolger

Gibt es bestimmte Förderkriterien?

Für Darlehen bis einschließlich 1 Mio. Euro sowie für Darlehen an Kleinst- und Kleinunternehmen (hier ohne Obergrenze) wird stets die volle Zinsverbilligung von 2 Prozent p.a., ohne eine Abfrage der Zukunftskriterien, gewährt.

Ab einer Darlehenshöhe von mehr als 1 Mio. Euro gibt es – neben der Basis-Zinsvergünstigung von 1 Prozent p.a. – einen Zinsbonus von 1 Prozent p.a. nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • im Falle von mittleren Unternehmen mindestens 2 der 7 Kriterien, 
  • im Falle von Großunternehmen mindestens 3 der 7 Kriterien erfüllt sind.

Dies sind die Kriterien:

  1. Tarifbindung oder das Zahlen tarifangelehnter Löhne der jeweiligen Branche oder
  2. Angebot an Ausbildungsplätzen oder
  3. Durchschnittlich in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens 5 Prozent F&E-Anteil am Umsatz oder
  4. Ausrichtung auf Nachhaltigkeit (Zertifizierungen oder freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht) oder
  5. Vorhandensein eines Betriebsrats oder anderer Mitbestimmungsgremien oder
  6. Schaffung eines neuen Angebots an inklusiven Arbeitsplätzen (Nachweis über Eigenerklärung der Unternehmen) oder
  7. Es handelt sich um ein Familienunternehmen.

Bei Darlehen ab 10 Mio. Euro steht die Gewährung der Bonus-Zinsvergünstigung zusätzlich unter dem Vorbehalt der Erhaltung des hessischen Standorts.

Für was kann die Förderung eingesetzt werden?

Gefördert werden Vorhaben, die hessische Unternehmen im Zusammenhang mit den derzeitigen Transformationsprozessen vor besondere Herausforderungen stellen. Dies sind insbesondere Vorhaben in Zusammenhang mit Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategischer Resilienz, demografischem Wandel und Anpassung an den Strukturwandel. Vorhaben von Unternehmen mit zukunftsweisenden Ideen für Technologien und/oder Produkt- bzw. Geschäftsinnovationen sind ebenfalls grundsätzlich förderfähig

Wie viel Geld steht insgesamt zur Verfügung? 

Insgesamt stehen 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Für die Darlehen stehen bis zu 750 Mio. € zur Verfügung, sie werden mit einer Laufzeit in der Regel von maximal 10 Jahren bis Ende 2028 bewilligt. Für Beteiligungen stehen insgesamt 250 Mio. € zur Verfügung, die bis ins Jahr 2034 beantragt werden können und in der Regel eine Laufzeit von 10 Jahren haben.

Wo können Unternehmen ein Darlehen oder eine Beteiligung beantragen?

Je nach Produkt können die Darlehen bei der WIBank und/oder der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Eine Beteiligung wird bei der beauftragten Beteiligungsgesellschaft beantragt.

Ab wann können die Gelder beantragt werden?

Es ist ein Programmstart nach der Verabschiedung des Haushaltes im 2. Quartal 2025 vorgesehen.

Projektbeispiele zur Förderung

Ein Technologie-Start-up entwickelt gemeinsam mit großen Industriepartnern eine Demonstrationsanlage für das chemische Recycling von gemischten Kunststoffen.

  • Finanzierung durch den HessenFonds möglich.

Ein kleines Familienunternehmen will seinen ökologischen Fußabdruck verbessern und Häuser statt in C02-intensivem Beton in Holzbauweise entwickeln und vermarkten, um damit bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Planung, Bau und Begleitung kommen aus einer Hand. Es soll ein neuer Produktionsstandort in Hessen errichtet werden. 

  • Finanzierung durch den HessenFonds möglich.

Ein Unternehmen stellt die Produktion um, um Energiekosten und CO2-Ausstoß zu senken und die Fertigung aus dem Ausland an den heimischen Standort zu holen. 

  • Finanzierung durch den HessenFonds möglich.

Ein KI-Start-up will ein DeepLearning-Simulationswerkzeug entwickeln, das medizinische Diagnoseverfahren über das Internet unterstützt (Innovation). 

  • Finanzierung durch den HessenFonds möglich.

Ein Unternehmen stellt in der Betriebskantine auf Bio-Kost um, um etwas für die Gesundheit der Belegschaft zu tun.

  • KEINE Finanzierung durch den HessenFonds möglich. Eventuell greift eine andere Finanzierung. Fragen Sie dazu gerne das Förderberatungsteam der WIBank.
     

Noch keine Beantragung möglich

Aktuell ist es noch nicht möglich, Produkte aus dem HessenFonds für die Wirtschaft/Innovation/Industrie/Transformation zu beantragen.

Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir diese hier veröffentlichen. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld.

Hier können Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen (Bitte hier klicken). Zum Produktstart werden wir Ihnen dann entsprechende Informationen zukommen lassen.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

WIBank Förderberatung Wirtschaft

0611 774-7333

Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

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