HessenFonds GuW (ERP)
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen
Dient der Stärkung gewerblicher Unternehmen mit zukunftsweisenden Ideen für Technologien, Produkt- bzw. Geschäftsinnovationen in allen Wirtschaftsbereichen und soll Unternehmen bei herausfordernden Veränderungen mittels Finanzierungen unterstützen.
- Darlehen ab 100.000 Euro bis 1.000.000 Euro
- 2, 5, 10 und 20 Jahre Kreditlaufzeit
- Zinsvergünstigung bis zu 2% p.a.
In Kooperation mit:
Bitte beachten Sie: Unsere Förderkredite müssen im Hausbankverfahren beantragt werden.
D.h. Sie benötigen eine Bank Ihres Vertrauens, welche für Sie den Antrag bei der WIBank stellt. Anträge, die direkt bei der WIBank eingereicht werden, dürfen wir leider nicht annehmen. Wir verstehen die Dringlichkeit Ihrer Anliegen, möchten Sie aber bitten, das Vorgehen einzuhalten. Nur so können wir alle Anfragen schnellstmöglich bearbeiten.
Was wird gefördert?
Mit dem Darlehen HessenFonds GuW (ERP) können transformative Vorhaben gefördert werden.
Dies sind insbesondere Vorhaben in Zusammenhang mit:
- Dekarbonisierung
- Ressourcen- und Energieeffizienz
- Digitalisierung
- strategischer Resilienz
- demografischen Wandel
- Anpassungen an den Strukturwandel
Vorhaben von Unternehmen mit zukunftsweisenden Ideen für Technologien und/oder Produkt- bzw. Geschäftsinnovationen sind ebenfalls grundsätzlich förderfähig.
Der Darlehensbetrag beträgt pro Vorhaben mindestens 100.000,00 Euro bis maximal 1 Mio. Euro.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Existenzgründende, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition. Gefördert werden auch Gründungen im Nebenerwerb sowie Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen (jeweils mit Gewinnerzielungsabsicht).
Welche Voraussetzungen gibt es?
Der Antrag muss vor dem Beginn des Vorhabens bei einer Hausbank gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt, wenn der Kreditnehmer erste wesentliche Verpflichtungen mit finanzieller Bindung eingeht.
Wie sind die Konditionen?
Im Programm „HessenFonds GuW (ERP)“ werden Darlehen mit einem festgeschriebenen Sollzinssatz vergeben. Dieser Sollzinssatz ist für Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben. Die Regel-Laufzeiten betragen 2, 5, 10 und 20 Jahre, wobei in den 10-jährigen und 20-jährigen Laufzeitvarianten auch kürzere Darlehenslaufzeiten möglich sind.
Darlehenslaufzeiten von mehr als 10 Jahren sind ausschließlich Gründenden und jungen Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind, vorbehalten.
Investitionen sowie Übernahmen und Beteiligungen können in Abhängigkeit der betrieblichen Nutzungsdauer mit Regel-Laufzeiten von 5, 10 oder 20 Jahren als Ratentilgungsdarlehen finanziert werden.
Betriebsmittel können mit einer Laufzeit von 2 Jahren als endfälliges Darlehen oder mit einer Laufzeit von 5 Jahren als Ratentilgungsdarlehen finanziert werden.
Warenlagerfinanzierungen können über 2 Jahre als endfälliges Darlehen oder mit Ratentilgungsdarlehen über 5 bzw. 10 Jahre finanziert werden.
Die Ratentilgungsdarlehen werden in der Regel mit einem tilgungsfreien Jahr zugesagt, d.h. in diesem Zeitraum werden nur Zinsen gezahlt, die vierteljährlich berechnet werden. Dieser Zeitraum kann verkürzt werden. In der 10-jährigen Laufzeitvariante können bis zu zwei tilgungsfreie Jahre, in der 20-jährigen Laufzeitvariante bis zu drei tilgungsfreie Jahre vereinbart werden.
Nach Ablauf dieser Zeitspanne erfolgt die Tilgung bei den Ratentilgungsdarlehen in gleichbleibenden vierteljährlichen Raten. Bei den endfälligen Darlehen erfolgt die Tilgung in einer Summe am Laufzeitende. Bei vorzeitiger ganzer oder teilweiser außerplanmäßiger Tilgung des noch offenen Kreditbetrages ist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Hier finden Sie die Konditionen der Programmfamilie Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen.
Rechtliche Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf dieses Darlehen besteht nicht.
Die Darlehen im Programm HessenFonds GuW (ERP) werden nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der EU L vom 15.Dezember 2023) vergeben.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Bitte beachten Sie: Unsere Förderkredite müssen im Hausbankverfahren beantragt werden.
D.h. Sie benötigen eine Bank Ihres Vertrauens, welche für Sie den Antrag bei der WIBank stellt. Die WIBank gewährt Darlehen nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich im Hausbankenverfahren über Kreditinstitute. Anträge werden auf den KfW-Antragsvordrucken bei einem Kreditinstitut freier Wahl gestellt und von diesem, ggf. über ein Zentralinstitut, der WIBank zugeleitet.
Anträge, die direkt bei der WIBank eingereicht werden, dürfen wir leider nicht annehmen. Wir verstehen die Dringlichkeit Ihrer Anliegen, möchten Sie aber bitten, das Vorgehen einzuhalten. Nur so können wir alle Anfragen schnellstmöglich bearbeiten.
Zudem verweisen wir auf eine besondere Kombinationsmöglichkeit mit einer BBH-Bürgschaft in Höhe von bis zu 80% des Kreditvolumens. Diese kann für die Darlehen aus dem HessenFonds GuW (ERP) mit einer vergünstigten Provisionsgebühr bei der Bürgschaftsbank Hessen beantragt werden. Hierfür nehmen Sie bitte Kontakt zur Bürgschaftsbank Hessen auf: www.bb-h.de.
Downloads
Weg zur Förderung
Antragsformular(e) zusammen mit der Hausbank ausfüllen.
Antragsprüfung durch die WIBank.
Ggf. Darlehenszusage.
Ihr Vorhaben erfüllt die Vorgaben zum HessenFonds GuW (ERP) nicht vollumfänglich?
Dann ist das Programm GuW Hessen (ERP) eventuell das richtige Produkt für Sie.
GuW Hessen (ERP)Was bietet der HessenFonds noch?
Über den unten stehenden Link können Sie sich über die anderen Bestandteile des HessenFonds informieren.
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Bei konkreten Fragen zu einem Antrag halten Sie bitte die Antragsnummer bereit.
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WIBank Förderberatung Wirtschaft
0611 774-7333
Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
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