Filmförderung
Im Auftrag von
Die HessenFilm und Medien ist die Filmförderung in Hessen und fördert die kulturelle Vielfalt und künstlerische Qualität in Hessen. Dabei versteht sich die HessenFilm als Dienstleisterin für die hessische Film- und Medienbranche und hilft Hessen, seine Position als visionärer Partner und Wirtschaftsstandort für die Zukunft weiter auszubauen.
Es handelt sich hierbei um einen arbeitsteiligen Prozess. Nach Erstellung der Förderzusage durch die Hessen Film & Medien GmbH übernimmt die WIBank die weitere Darlehensabwicklung für Förderzusagen bis 31.12.2021.
Die Förderung erfolgt in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens mit einem festen Sollzins, für das keine banküblichen Sicherheiten erforderlich ist.
Was wird gefördert?
Die Herstellung von programmfüllenden Kinofilmen und Fernsehprojekten mit Herstellungskosten ab 1,5 Mio. Euro.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind vorrangig kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition und Angehörige der freien Berufe in Hessen. Unternehmen außerhalb Hessens sind antragsberechtigt, wenn das Projekt einen Hessen-Effekt erbringt.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Es muss sich um ein anspruchsvolles Projekt handeln, das sowohl in Filmtheatern als auch im Fernsehen zu einer erfolgreichen qualitätsvollen Programmgestaltung beiträgt und
- wenn der Film einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt. Die Rückflussmöglichkeit muss grundsätzlich vorhanden sein und
- der nachweisbare Hessen-Effekt muss mindestens 150 % der Fördersumme betragen.
Wie sind die Konditionen?
Der Darlehensvertrag wird mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) geschlossen. Die Förderung wird in Form eines bedingt rückzahlbaren verzinslichen Darlehens vergeben. Das Darlehen unterliegt während der Darlehenslaufzeit einer Verzinsung von 1% p.a. und wird zu 97% ausgezahlt. Das Darlehen wird ohne eine weitere besondere Besicherung gewährt.
Die Darlehenslaufzeit beträgt sieben Jahre. Erfolgt während der Darlehenslaufzeit keine vollständige Rückführung aus den Erträgen des Projekts, kann die Laufzeit des Darlehens mit dem Ziel der Tilgung aus späteren Erlösen um drei Jahre zinsfrei verlängert werden.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online Portal der HessenFilm und Medien GmbH.
Bitte vereinbaren Sie vor Antragstellung bei der HessenFilm und Medien GmbH ein Beratungsgespräch mit den dort zuständigen Förderreferentinnen.
Auf der Webseite der HessenFilm und Medien GmbH finden Sie ebenfalls weitere Informationen und Downloads, wie z.B. die Förderrichtlinien oder Merkblätter.
Ansprechpersonen
Dr. Ursula Vossen | Boris Pleva | Yeliz Sanverdi |
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Telefon: +49(0)69 9132-7825 E-Mail: Dr. Ursula Vossen | Telefon:+49(0)69 9132-4863 E-Mail: Boris Pleva | Telefon: +49(0)69 9132-6332 E-Mail: Yeliz Sanverdi |
Weg zur Förderung
Antragstellung bei der HessenFilm und Medien GmbH
Förderentscheidung durch ein Gremium
Abschluss des Darlehensvertrages mit der WIBank