Anregungen / Beschwerden
Die WIBank nimmt ihre Aufgaben sehr ernst. Wir sind stets darauf bedacht, unserer Tätigkeiten an den Bedürfnissen unserer Kunden auszurichten. Daher möchten wir Ihnen die direkte Möglichkeit geben, uns Verbesserungsvorschläge für Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen einzureichen.
Wir werden Ihre Rückmeldungen nur für den Zweck nutzen, unsere Produkt- und Servicequalität zu verbessern und damit die Förderung noch effektiver zu gestalten.
Sollten Sie Probleme mit einem unserer Förderprogramme haben, können Sie diese ebenfalls uns melden - selbstverständlich auch anonym.
Hier können Sie uns Anregungen zukommen lassen.
Hier können Sie sich anonymisiert beschweren.
Hier können Sie sich personalisiert beschweren.
Neben den Formularen können sie schriftliche Beschwerden an die im Impressum vorzufindende Adresse richten.
1. Wie wird mit einer Beschwerde umgegangen?
Sobald die WIBank eine nicht-anonymisierte Beschwerde erreicht, wird bei Erhalt eine Eingangsbestätigung versendet. Parallel dazu beginnt bereits die Prüfung der Beschwerde. Je nach Beschwerdegrund kann es sein, dass etwas mehr Zeit benötigt wird, um das Anliegen zu klären. Nach abschließender Bearbeitung wird ein Antwortschreiben zugesandt.
Sollte das Anliegen direkt (u.a. telefonisch) gelöst werden können, wird auf die Eingangsbestätigung und das Antwortschreiben verzichtet.
2. Weitere Möglichkeiten zur Beschwerde
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der WIBank besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Verbraucherschlichtungsstelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) anzurufen (Ombudsmann). Für weitere Hinweise klicken Sie hier.
3. Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG)
Beschwerdeverfahren gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Näheres zu dem Gesetz findet sich hier.
Es steht allen potenziell Beteiligten offen, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln des Unternehmens, verbundene Unternehmen, unmittelbare Zulieferer und mittelbare Zulieferer entstanden sind.
Als Geschäftsbereich der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (nachfolgend Helaba) unterstützt die WIBank das Ziel des LkSG. Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten wollen, haben Sie hier die Möglichkeit uns Ihre Hinweise zukommen zu lassen. Die Helaba hat dafür einen entsprechenden Bereich „Meldung zum LkSG“ eingerichtet. In diesem Bereich ist eine Kontaktmöglichkeit hinterlegt, mittels derer Sie Hinweise zu Ihrer Beschwerde an eine anwaltliche Ombudsperson geben können. Als Hinweisgeber entscheiden Sie über den Weg der Hinweisgabe und können ohne Preisgabe Ihrer Identität mit den Ombudsleuten kommunizieren. Wie wir Ihre Daten schützen und mit Ihren wertvollen Hinweisen umgehen, können Sie in der dort platzierten Verfahrensordnung finden.