Landesbürgschaften
Bürgschaften des Landes Hessen für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe
Landesbürgschaften helfen Lücken bei fehlenden Sicherheiten im Finanzierungsbedarf des Mittelstandes zu schließen.
- Bürgschaft ab 2,00 Mio. Euro
- Bürgschaftsquote bis 80 Prozent
- i.d.R. 1 Prozent Bürgschaftsprovision
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Mit den quotalen Ausfallbürgschaften des Landes Hessen können sowohl
- Betriebsmittelkredite/-rahmen,
- Avalrahmen,
- Investitionskredite
abgesichert werden. Sie begleiten u.a. Innovationen, Restrukturierungen, Nachfolgeregelungen oder ein Management-Buy-Out/In und können Liquiditätslücken schließen.
Das Bürgschaftsobligo bei Landesbürgschaften sollte mehr als 2,00 Mio. Euro betragen. Für Bürgschaften unterhalb dieser Grenze ist die Bürgschaftsbank Hessen GmbH (BB H ) Ansprechpartnerin.
Außerdem gibt es verschiedene Sonderprogramme wie:
- Bürgschaften bei Nachfolgeregelungen in Unternehmen
Häufig stellen eine fehlende Eigenkapitalbasis oder Sicherheiten bei der Finanzierung von Betriebsübernahme eine Hürde dar. Hier helfen Landesbürgschaften bei der Finanzierung der Betriebsübernahme, bei zukunftsorientierten Investitionen zur Produktportfoliobereinigung sowie bei der Besicherung von Betriebsmittellinien. - Landesbürgschaften für die Nutzung erneuerbarer Energien
Die Hessische Landesregierung will Unternehmen, die in den Ausbau Erneuerbarer Energien investieren, einen leichteren Zugang zum Kapitalmarkt verschaffen. - Rückzahlung von Mezzaninkapital bei namhaftem Forderungsverzicht
Um eine Anschlussfinanzierung sicherzustellen, wird seitens des Landes Hessen erwartet, dass vor Antragstellung auf eine Landesbürgschaft ein namhafter Forderungsverzicht verhandelt worden ist. - Bürgschaften für Maßnahmen gegen Ärztemangel in strukturschwachen Regionen
Um jungen Medizinern die Ansiedlung auf dem Land zu erleichtern, werden Landesbürgschaften für private Investoren zur Errichtung und Ausstattung von Ärztehäusern übernommen.
Die besonderen Ausprägungen der Sonderprogramme sollten über Kontaktaufnahme mit der WIBank erläutert werden.
Des Weiteren begleiten Landesbürgschaften Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) aller Größenordnungen bei Restrukturierungen und helfen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Einzelpersonen die in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig sind,
- wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften bei besonderem Landesinteresse.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition gelten für die Vergabe von Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften zusätzliche Auflagen und Bestimmungen des Europäischen Beihilferechts. Hierbei muss sich das Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinie für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten „UIS-Leitlinie“, veröffentlicht im Amtsblatt der EU C249/1 vom 31.07.2014, zuletzt geändert durch Mitteilung der Kommission 2020/C224/02 vom 08.07.2020, befinden.
Voraussetzungen
- Vorrangig sind eigene Mittel und andere Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
- Der mit dem Vorhaben zu erwartende Erfolg muss in einem angemessenen Verhältnis zum Bürgschaftsrisiko stehen.
- Des Weiteren muss die zu fördernde Betriebsstätte in Hessen liegen.
- Die Antragsberechtigten sollten außerdem dort ihren Steuersitz haben.
- Landesbürgschaften können nur für Kredite übernommen werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgereicht sind.
- Die dauerhafte Unterstützung eines Unternehmens ist ausgeschlossen.
Angabe zu Konditionen
Die Höhe der Landesbürgschaft wird im Einzelfall festgesetzt.
Sie darf, außer bei Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften, 80 Prozent der Kreditsumme nicht überschreiten.
Bei Investitionskrediten beträgt die Regelquote 70 Prozent, für Betriebsmittel- und Avalkredite 50 Prozent.
Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften können nur einmalig in 10 Jahren mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 90 Prozent Einsatz kommen. Diese sind auch Großunternehmen zugänglich.
Die Laufzeit der Bürgschaften sollte 15 Jahre nicht überschreiten.
Die Antragsbearbeitungsgebühr beträgt 1 Prozent des Bürgschaftsobligos (max. 60.000 Euro); die jährliche Verwaltungsgebühr beträgt i.d.R. 1 Prozent der Bürgschaftssumme.
Die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer ist außerdem verpflichtet, die Kosten etwaiger Prüfungen durch Beauftragte des Landes Hessen zu tragen.
Kooperationspartner
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) nimmt das Mandat des Hessischen Ministeriums der Finanzen als Ansprechpartnerin für Landesbürgschaften wahr, berät Unternehmen, Banken und Sparkassen bei der Antragstellung und moderiert ihre unterschiedlichen Interessen. Ebenso betreut die WIBank in enger Zusammenarbeit mit Kreditinstituten und dem Finanzministerium bestehende Bürgschaftsengagements.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Bürgschaftsinteressenten wenden sich an ihre Hausbank. Diese prüft, ob die Bedingungen für eine Landesbürgschaft erfüllt sind und nimmt mit der WIBank Kontakt auf, welche für das Land Hessen die Bürgschaften prüft und verwaltet.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens von Bürgschaften durch das Land Hessen hat sich die Kurzvorstellung des Finanzierungsbedarfes in komprimierter Zusammenfassung als Anfrage an die eingebundenen Ministerien (Finanz-, Wirtschafts- und Sozialministerium) als zielführend erwiesen.
Die Antragstellung erfolgt auf dem vorgesehenen Vordruck nebst beigefügten Unterlagen.
Weblinks
Downloads
Weg zur Förderung
Antragformular zusammen mit der Hausbank ausfüllen und an die WIBank schicken.
Bürgschaftsentscheidung durch das Land Hessen herbeiführen.
Zusage und Bürgschaftsurkunde erarbeiten.