Gründer & Unternehmen

Gründende & Unternehmen

Wir fördern Existenzgründer und Unternehmen in Hessen bei der Finanzierung von Wachstum und Innovation.

gründen & investieren Darlehen

GuW Hessen (ERP)

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für Existenzgründende, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen 

  • Bis zu 1 Mio. Euro möglich
  • 2, 5, 10 und 20 Jahre Kreditlaufzeit
  • Fester Sollzins
 
Bitte beachten Sie: Unsere Förderkredite müssen im Hausbankverfahren beantragt werden.

D.h. Sie benötigen eine Bank Ihres Vertrauens, welche für Sie den Antrag bei der WIBank stellt. Anträge, die direkt bei der WIBank eingereicht werden, dürfen wir leider nicht annehmen. Wir verstehen die Dringlichkeit Ihrer Anliegen, möchten Sie aber bitten, das Vorgehen einzuhalten. Nur so können wir alle Anfragen schnellstmöglich bearbeiten.

Was wird gefördert?

Mit dem Darlehen GuW Hessen (ERP) fördern wir alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen

Anschaffungen (Investitionen)

  • Anlagen und Maschinen
  • Grundstücke und Gebäude
  • Baukosten
  • Einrichtungsgegenstände
  • Firmenfahrzeuge
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
  • Software

Laufende Kosten (Betriebsmittel)

  • Liquide Mittel
  • Personalkosten
  • Mieten
  • Marketingkosten
  • Beratungskosten

Material- und Warenlager

Unternehmensgründung, -nachfolge und –beteiligung

Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Vorhaben 1 Mio. Euro.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Existenzgründende, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition. Gefördert werden auch Gründungen im Nebenerwerb sowie Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen (jeweils mit Gewinnerzielungsabsicht).

Welche Voraussetzungen gibt es?

Der Antrag muss vor dem Beginn des Vorhabens bei einer Hausbank gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt, wenn der Kreditnehmer erste wesentliche Verpflichtungen mit finanzieller Bindung eingeht.

Wie sind die Konditionen?

Im Programm „GuW Hessen (ERP)“ werden Darlehen mit einem festgeschriebenen Sollzinssatz vergeben. Dieser Sollzinssatz ist für Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben. Die Regel-Laufzeiten betragen 2, 5, 10 und 20 Jahre, wobei in den 10-jährigen und 20-jährigen Laufzeitvarianten auch kürzere Darlehenslaufzeiten möglich sind.

Darlehenslaufzeiten von mehr als 10 Jahren sind ausschließlich Gründenden und jungen Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind, vorbehalten.

Investitionen sowie Übernahmen und Beteiligungen können in Abhängigkeit der betrieblichen Nutzungsdauer mit Regel-Laufzeiten von 5, 10 oder 20 Jahren als Ratentilgungsdarlehen finanziert werden. 

Betriebsmittel können mit einer Laufzeit von 2 Jahren als endfälliges Darlehen oder mit einer Laufzeit von 5 Jahren als Ratentilgungsdarlehen finanziert werden.

Warenlagerfinanzierungen können über 2 Jahre als endfälliges Darlehen oder mit Ratentilgungsdarlehen über 5 bzw. 10 Jahre finanziert werden.

Die Ratentilgungsdarlehen werden in der Regel mit einem tilgungsfreien Jahr zugesagt, d.h. in diesem Zeitraum werden nur Zinsen gezahlt, die vierteljährlich berechnet werden. Dieser Zeitraum kann verkürzt werden. In der 10-jährigen Laufzeitvariante können bis zu zwei tilgungsfreie Jahre, in der 20-jährigen Laufzeitvariante bis zu drei tilgungsfreie Jahre vereinbart werden.

Nach Ablauf dieser Zeitspanne erfolgt die Tilgung bei den Ratentilgungsdarlehen in gleichbleibenden vierteljährlichen Raten. Bei den endfälligen Darlehen erfolgt die Tilgung in einer Summe am Laufzeitende. Bei vorzeitiger ganzer oder teilweiser außerplanmäßiger Tilgung des noch offenen Kreditbetrages ist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Hier finden Sie die

aktuelle GuW Hessen - Konditionenübersicht

Rechtliche Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf dieses Darlehen besteht nicht.

Die Darlehen im Programm GuW Hessen – Gründung (ERP) werden nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der EU L vom 15.Dezember 2023) vergeben.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Bitte beachten Sie: Unsere Förderkredite müssen im Hausbankverfahren beantragt werden.

D.h. Sie benötigen eine Bank Ihres Vertrauens, welche für Sie den Antrag bei der WIBank stellt. Die WIBank gewährt Darlehen nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich im Hausbankenverfahren über Kreditinstitute. Anträge werden auf den KfW-Antragsvordrucken bei einem Kreditinstitut freier Wahl gestellt und von diesem, ggf. über ein Zentralinstitut, der WIBank zugeleitet.

Anträge, die direkt bei der WIBank eingereicht werden, dürfen wir leider nicht annehmen. Wir verstehen die Dringlichkeit Ihrer Anliegen, möchten Sie aber bitten, das Vorgehen einzuhalten. Nur so können wir alle Anfragen schnellstmöglich bearbeiten.

 


Weg zur Förderung

Antragsformular(e) zusammen mit der Hausbank ausfüllen.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Darlehenszusage.

Kontakt für Banken

Gruppe Unternehmens- und Transformationsfinanzierung I

069 9132-7814

Bei konkreten Fragen zu einem Antrag halten Sie bitte die Antragsnummer bereit.

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Zum Kontaktformular

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

WIBank Förderberatung Wirtschaft

0611 774-7333

Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

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