HessenFonds Großdarlehen
Dient der Stärkung gewerblicher Unternehmen mit zukunftsweisenden Ideen für Technologien, Produkt- bzw. Geschäftsinnovationen in allen Wirtschaftsbereichen und soll Unternehmen bei herausfordernden Veränderungen mittels Finanzierungen unterstützen.
- Zwischen 10. Mio. und 25 Mio. Euro möglich
- Laufzeit bis 10 Jahre
- Zinsvergünstigung bis zu 2% p.a., wo beihilferechtlich möglich
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Das HessenFonds Großdarlehen unterstützt Unternehmen mit zukunftsweisenden Ideen für Technologien, Produkt- bzw. Geschäftsinnovationen und mit herausfordernden Veränderungen (insbesondere Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz, demografischer Wandel, Anpassung an den Strukturwandel) in allen Wirtschaftsbereichen.
Kombinationsmöglichkeiten
Das HessenFonds Großdarlehen ist grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, soweit die maßgeblichen Beihilferegelungen der EU eingehalten werden.
Bei einer pari passu Finanzierung durch die WIBank darf der Anteil der öffentlichen Hand (inklusive der WIBank-Finanzierung) am Endkreditnehmerausfallrisiko insgesamt nicht mehr als 50% der pari passu Finanzierung betragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die zu fördernde Betriebsstätte soll in Hessen liegen.
Ausgeschlossen sind u. a. Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß „Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" (AGVO), Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf das Klonen von menschlichen Stammzellen sowie Unternehmen bestimmter zusätzlicher Branchen bzw. die in den Bereichen wie Waffenhandel, Drogen, Alkohol, Pornografie tätig sind (siehe Merkblatt).
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Finanzmittel sind ausschließlich für innovative und transformative Vorhaben der geförderten Unternehmen zu verwenden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die zu fördernde Betriebsstätte soll in Hessen liegen. Förderfähig sind Vorhaben, die grundsätzlich einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die Maßnahme muss einen positiven Hessen-Effekt haben.
Bei Vorhaben außerhalb Hessens muss das geförderte Unternehmen seinen steuerlichen Sitz in Hessen haben. Eine Förderung kommt hier ausschließlich in EU-Mitgliedsländern und bei langfristiger Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und dauerhaftem Erhalt der hessischen Arbeitsplätze in Betracht. „Domizil- oder Briefkastenfirmen“ werden nicht finanziert.
Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der WIBank zu beantragen.
Wie sind die Konditionen?
Die Darlehenskonditionen werden in zwei Varianten unterschieden:
A) Darlehen an Endkreditnehmer
- Laufzeit max. 10 Jahre
- Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit*
- 1,00 % p.a. Basis-Zinsvergünstigung** sowie
- 1,00 % p.a. Bonus-Zinsvergünstigung** bei der Erfüllung von definierten Zukunftskriterien (siehe separates Merkblatt „Zukunftskriterien“)
- Tilgung wird individuell vereinbart
- Auszahlung wird individuell vereinbart
- Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit.
*Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes können dem Merkblatt der WIBank zum „Risikogerechten Zinssystem“ entnommen werden.
** Zinsvergünstigungen werden gewährt, falls dies unter beihilferechtlichen Grundsätzen zulässig ist. Die Gewährung der Bonus-Zinsvergünstigung steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Erhaltung des hessischen Standorts.
In Abhängigkeit vom Zinsniveau können die gewährten Zinsvergünstigungen auch ganz oder teilweise gemindert werden, da der Zinssatz stets mindestens 0,01% p.a. betragen muss.
B) Konsortialdarlehen
- Laufzeit max. 10 Jahre
- Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit.
- Zinssatz entspricht dem der teilnehmenden Konsortialbank(en)
- Der Anteil der öffentlichen Hand (inklusive der WIBank-Finanzierung) am Endkreditnehmerausfallrisiko darf insgesamt nicht mehr als 50% betragen
- Tilgung wird individuell vereinbart
- Auszahlung wird individuell vereinbart
Rechtliche Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht.
Es ist vorgesehen, dass die Darlehensgewährung auf Basis der Freistellungsanzeige nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (siehe Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (ABl. L 187 vom 26. Juni 2014 S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315 vom 23. Juni 2023 (EU-Amtsblatt L167/1 vom 30. Juni 2023) erfolgt.
Falls möglich, kann die Gewährung von Darlehen aus diesem Programm auch auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung (Verordnung [EU] Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. L vom 15.12.2023) erfolgen. Nähere Informationen zu De-minimis-Beihilfen finden Sie auf der Produktseite im Internetauftritt der WIBank unter Allgemeine De-minimis-Regel (Kundeninformation).
Das Förderprogramm kann auch ohne Zinsvergünstigungen beihilfefrei vergeben werden.
Wer sind die Förderpartner?
Das Land Hessen unterstützt das Programm durch eine Risikopartnerschaft mit der WIBank.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag für das Darlehen der WIBank ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei der WIBank zu stellen.
Um eine reibungslose Funktion der Dokumente in den Downloads zu gewährleisten, speichern Sie diese bitte zuerst auf Ihrem Computer und öffnen Sie sie von dort.
Downloads
Allgemeine Informationen
Weg zur Förderung
Antrag stellen bei der WIBank.
Der HessenFonds-Ausschuss des Landes entscheidet über die Aufnahme des Antrages in das Förderprogramm.
Nach erfolgreicher Kreditprüfung und Zustimmung des Landes erfolgt der Abschluss des Finanzierungsvertrages mit der WIBank
Was bietet der HessenFonds noch?
Über den unten stehenden Link können Sie sich über die anderen Bestandteile des HessenFonds informieren.
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