Beteiligungen
Beteiligungen helfen bei Finanzierungen, stärken das Eigenkapital und damit die Bonität und das Rating eines Unternehmens.
- Hessischer Mittelstand wird gefördert
- Stille Beteiligung
- Keine Sicherheiten erforderlich
In Kooperation mit:
Kontakt
Marina Hartmann
BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH
Gustav-Stresemann-Ring 9
65189 Wiesbaden
Telefon: (0611) 949 176 - 0
Telefax: (0611) 949 176 - 76
E-Mail: marina.hartmann@bmh-hessen.de
Was wird gefördert?
Der hessische Mittelstand wird über verschiedene Beteiligungsfonds hauptsächlich mit stillen und in bestimmten Konstellationen auch mit offenen Beteiligungen unterstützt. Diese werden von der BM H - einer Tochtergesellschaft der Helaba, die über die WIBank konzeptionell in die Wirtschaftsförderung des Landes Hessen integriert ist - verwaltet.
Dabei handelt es sich bspw. um
Offene Kapitalbeteiligungen für innovative Vorhaben in allen Lebensphasen mittelständischer Unternehmen in Hessen
Zur Abrundung des Beteiligungsspektrums der Fonds der BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH wurde im April 2016 die TFH III Technologiefonds Hessen GmbH gegründet. So können mittelständische Unternehmen mit hoher Innovationskraft und ausgesprochen guten Wachstumsperspektiven zusätzlich mit offenem Beteiligungskapital finanziert werden. Im Fokus liegen Frühphaseninvestments und Innovationsvorhaben ebenso wie die Mitfinanzierung von Nachfolgeregelungen.
Im Zuge der Corona-Krise wurden die Vergabekriterien der Hessen Kapital I GmbH sowie der Hessen Kapital II GmbH angepasst. Damit stehen erweiterte Möglichkeiten für stille oder offene Liquiditätsbeteiligungen zur Verfügung. Die Vergabekriterien finden sich bei den Downloads der Programmseiten.
Grundsätzlich decken diese Fonds Investitionen ins Anlagevermögen und Betriebsmittel ab. Die Mittel können ebenso für Anlaufkosten wie für Betriebsübergänge im Zusammenhang mit einer Gründung bzw. Expansionsfinanzierungen oder Nachfolgeregelungen eingesetzt werden.
Die BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH führt darüber hinaus die Geschäfte der MBG H Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH.
Durch Sie stehen Beteiligungsprogramme für besondere Zwecke bereit. Dabei handelt es sich um:
- Wachstums- und Innovationsprogramm
Für Investitionen in Anlagevermögen und Betriebsmittel, welche im Zusammenhang mit F&E-Vorhaben und deren Markteinführung stehen. Auch die Nachfolge kann hiermit finanziert werden. - Kombiprogramm
Kombination eines durch die Bürgschaftsbank Hessen (BB H) verbürgten Hausbankkredits mit einer Eigenkapital stärkenden stillen Beteiligung der MBG H. Antragstellung erfolgt über die Hausbank an die BB H. - Handwerksprogramm
Dient zur Finanzierung der Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren. Auch Investitionen im Rahmen der Geschäftsentwicklung, der Betriebserweiterung oder der Nachfolgeregelung sind damit darstellbar. - Mikromezzaninprogramm
Kleinvolumige Beteiligungen für kleine und junge Unternehmen. Insbesondere werden Unternehmen angesprochen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet sowie von Frauen oder Personen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen sind hierbei besonders angesprochen.
Die Darstellung der hier aufgeführten Programme ist sehr rudimentär. Die besonderen Ausprägungen der einzelnen Beteiligungsprogramme können nur in einem persönlichen Gespräch erläutert werden.
Wer wird gefördert?
Abhängig von den jeweiligen Programmen sind dies mit Sitz in Hessen:
- Gründer,
- Kleinstunternehmen (Mikromezzaninfonds),
- kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
- Handwerksunternehmen,
- Freiberufler (Kombiprogramm).
Welche Voraussetzungen gibt es?
Grundsätzlich ist die finanzielle Unterstützung von Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) ausgeschlossen.
Beteiligungen sollen unter dem Gesichtspunkt der Gesamtfinanzierung des Vorhabens erfolgen. D.h. die Gesamtfinanzierung muss von Kreditinstituten und/oder anderen Kapitalgebern sichergestellt sein.
Eine stille Beteiligung der MBG H darf die Eigenmittel des Unternehmens nicht überschreiten.
Wie sind die Konditionen?
Die Gesamtvergütung hängt von dem jeweiligen Fonds ab und bestehen aus einer festen und einer ergebnisabhängigen Vergütung pro Jahr. Bei den stillen Beteiligungen der MBG H kommen zusätzlich eine Garantieprovision hinzu, welche an die Bürgschaftsbank zu entrichten ist.
Wer sind die Kooperationspartner?
Abhängig von dem jeweiligen Beteiligungsprogramm sind dies:
- BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH
- Hessen Kapital
- Mittelhessenfonds GmbH
- Europäische Union
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
- Hessisches Ministerium der Finanzen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
- KfW Bankengruppe
- Bürgschaftsbank Hessen GmbH
Wo muss der Antrag gestellt werden?
BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH
- Hessen Kapital I & II
- Wachstums- und Innovationsprogramm
- Handwerksprogramm
- Mikromezzanin-Programm
- Kombiprogramm
Welche Unterlagen werden benötigt?
aussagekräftiger Businessplan
letzter Jahresabschluss
aktuelle BWA
Beschreibung des Vorhabens
Antragsformular sowie die dort aufgeführten ergänzenden Informationen (Mikromezzanin-Programm)
Weg zur Förderung
Businessplan an BM H senden.
Nach Erstgespräch Informationen gemäß den Antragsunterlagen bereitstellen.
Ggf. Zusage einer stillen Beteiligung.