bauen & wohnen Zuschuss

Dorfentwicklung

Dorf- und Regionalentwicklung

Das Programm fördert nachhaltige und zukunftsfähige Projekte von ländlichen Kommunen, um die Kerngebiete der Dörfer zu stabilisieren.

  • Kontinuierliche Antragstellung möglich
  • Für ländlich geprägte Orte
  • Verbesserung der Lebensqualität

Was wird gefördert?

Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten, sowie ihre Identität zu bewahren.

Zweck der Förderung ist:

  • Die Innenentwicklung zu stärken
  • Die Ortskerne funktional und gestalterisch zu erhalten und zu entwickeln
  • Die dörfliche Baukultur zu erhalten und weiterzuentwickeln
  • Die dörfliche Grundversorgung und Daseinsvorsorge zu erhalten und zu entwickeln
  • Die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern
  • Und das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen

Zur Umsetzung dieser Grundsätze bietet das Förderprogramm finanzielle Unterstützung für folgende Maßnahmen:

  • Konzepte, Dienstleistungen und IT-Lösungen
  • Unterstützung bürgerschaftliches Engagement
  • Dörflicher Charakter und kulturgeschichtliches Erbe
  • Örtliche Infrastruktureinrichtungen
  • Umnutzung, Sanierung und Neubau von Gebäuden und Hof-, Garten- und Grünflächen
  • Städtebaulich verträglicher Rückbau
  • Innenentwicklung durch strategische Sanierungsbereiche

Wer wird gefördert?

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Mittel aus dem Förderprogramm Dorfentwicklung ist die Aufnahme der Kommune als Förderschwerpunkt in das Dorfentwicklungsprogramm.

Gefördert wird in Orten bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, sofern diese nicht der Städtebauförderung zugeordnet sind.

Für die Förderung eines Dorfentwicklungsvorhabens sind im Einzelnen antragsberechtigt:

  • Öffentliche kommunale Träger
  • Öffentlich nicht kommunale Träger (z.B. Kirchen)
  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen
  • Personengemeinschaften des privaten Rechts

Welche Voraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm ist die Aufnahme der Kommune in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen auf Grundlage eines kommunalen Entwicklungskonzeptes.

Die Anforderungen an die Bewerbung als Förderschwerpunkt ergeben sich aus den Informationen für das jeweilige Aufnahmejahr. Das kommunale Entwicklungskonzept kann über das Förderprogramm Dorfmoderation gefördert werden. 

Antragsberechtigt für die Aufnahme einer Kommune in das Programm sind der Gemeindevorstand oder der Magistrat. Interkommunale Kooperationen oder die Konzentration auf ausgewählte Ortsteile der Kommune sind möglich.

Die Förderung von privaten und öffentlich, nicht kommunalen Vorhaben nach RL-Ziffern II B 4.5 und 4.6 ist nur in definierten Fördergebieten in den historischen Ortskernen möglich.

Wie sind die Konditionen?

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse, die als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausgaben gewährt werden können. Die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt.

Ob für Ihr Projekt eine Kombination von Fördermöglichkeiten in Frage kommt, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Landratsverwaltung.

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Allgemein


Weg zur Förderung

Informationen sind über das zuständige Landratsamt erhältlich.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Anke Enders-Eitelberg

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