Zukunft Innenstadt
Ziel des neuen Landesprogramms ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, zusammen mit den Akteuren vor Ort kreative und nachhaltige Lösungsansätze zu entwickeln, um ihre Innenstädte neu zu denken und zu gestalten.
- Anteilsfinanzierung
- Förderquote zwischen 80% - 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
In Kooperation mit:
Antragsunterlagen folgen, sobald sie zur Verfügung stehen.
Was wird gefördert?
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Krise der Innenstädte verschärft und offensichtlich, dass der Stärkung der Innenstädte in den kommenden Jahren weiterhin eine große Bedeutung beigemessen werden muss.
Im Neuen Hessenplan werden deswegen 40 Millionen Euro Verfügung gestellt und das neue Landesförderprogramm „Zukunft Innenstadt“ auf die Beine gestellt. Ziel des neuen Landesprogramms ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, zusammen mit den Akteuren vor Ort kreative und nachhaltige Lösungsansätze zu entwickeln, um ihre Innenstädte neu zu denken und zu gestalten. Es sind unterschiedliche Programmausschreibungen vorgesehen. Das Land Hessen übernimmt mindestens 80% und maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Landesförderprogramm sowie der Zukunftsplan werden im Dialog mir den Partnern des Bündnisses für die Innenstadt entwickelt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden in Hessen. Die hessischen Kommunen können die Fördermittel zusammen mit ihrem Eigenanteil an Dritte weiterleiten.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Nähere Informationen zur Programmgestaltung finden Sie auf
https://nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de/zukunft-innenstadt/das-foerderprogramm.html
Wie sind die Konditionen?
Das Land Hessen übernimmt mindestens 80% und maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die bereitgestellten Mittel sind bis zum 31.12.2023 durch die Kommunen abzurufen und zweckentsprechend zu verausgaben.
Rechtliche Hinweise
Grundlage für die erste sowie die kommenden Programmausschreibungen ist die
Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Referat Städtebau und Städtebauförderung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Stefanie Weiner (Programmverantwortliche)
Tel.: +49 (0)611 815 – 2179
stefanie.weiner@wirtschaft.hessen.de
Richtlinie
Downloads
Jahr 2023 Galeria Innenstadt Budget
Nachweise
Weg zur Förderung
Antragsstellung über HMWVW
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Melanie Beßler
Kontakt
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Melanie Beßler