gründen & investieren Bürgschaft

WIBank-Bürgschaften (Covid-19)

WIBank-Bürgschaften (Covid-19) stellen Sicherheiten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie gemeinnützigen Institutionen bei Covid-19-bedingten Finanzierungsanlässen

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert? 

Mit den quotalen Ausfallbürgschaften der WIBank können sowohl

  • Betriebsmittelkredite/-rahmen,
  • Avalrahmen,
  • Investitionskredite

abgesichert werden. Voraussetzung ist die COVID-19-Betroffenheit im Sinne der Bundesregelung Bürgschaften 2020: 

Bürgschaften im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 (Bundesregelung Bürgschaften 2020)

Im Rahmen der befristeten Bundesregelung Bürgschaften können auf Basis der bestehenden Bürgschaftsrichtlinien erhöhte Bürgschaftsquoten von bis zu 90% der Kreditsumme für Betriebsmittel- und Investitionskredite gewährt werden. Das Eigenobligo des Kreditinstitutes muss daher - auch beihilferechtlich begründet - grundsätzlich mindestens 10% betragen. Die Laufzeit beträgt maximal sechs Jahre. Diese Regelung gilt für Bürgschaften an Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen sowie an gemeinnützige Institutionen, die bis zum 30.06.2022 gewährt werden, siehe hierzu bei den Downloads „Bundesregelung Bürgschaften 2020“.


Das Bürgschaftsobligo bei WIBank-Bürgschaften sollte mehr als 2,5 Mio. Euro und bis zu 10 Mio. € betragen. Für Bürgschaften unterhalb dieser Grenze ist die Bürgschaftsbank Hessen GmbH (BB H ) Ansprechpartnerin.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Einzelpersonen die in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig sind,
  • gemeinnützige Institutionen (auch außerhalb des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs).

Welche Voraussetzungen gibt es? 

  • Vorrangig sind eigene Mittel und andere Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
  • Der mit dem Vorhaben zu erwartende Erfolg muss in einem angemessenen Verhältnis zum Bürgschaftsrisiko stehen.
  • Des Weiteren muss die zu fördernde Betriebsstätte in Hessen liegen.
  • Die Antragsberechtigten sollten außerdem dort ihren Steuersitz haben.
  • WIBank-Bürgschaften können nur für Kredite übernommen werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgereicht sind.
  • Das Unternehmen muss zum 31.12.2019 ein gesundes Unternehmen im EU-Sinne sein (vgl. UiS Prüfraster im Antrag).
  • Die dauerhafte Unterstützung eines Unternehmens ist ausgeschlossen.

Wie sind die Konditionen?

Die Höhe der Bürgschaft wird im Einzelfall festgesetzt.

Sie darf  90 Prozent der Kreditsumme nicht überschreiten.

Laufzeit: max. sechs Jahre. 

Die Antragsbearbeitungsgebühr beträgt 1 % (0,5% des Obligos bei Antragstellung und weitere 0,5% des Obligos bei Zusage) des Bürgschaftsobligos (max. 60.000 Euro); die jährliche Verwaltungsgebühr ist gestaffelt und abhängig von der Unternehmensgröße. Die Mindestgebühr beträgt 1% p. a. auf das jeweilige Restobligo zum 01.01. des betreffenden Jahres und erhöht sich gemäß Staffelung der Bundesregelung Bürgschaften 2020.

Die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer ist außerdem verpflichtet, die Kosten etwaiger Prüfungen zu tragen.

Wer sind die Kooperationspartner?

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gewährt im Auftrag des Hessischen Ministeriums der Finanzen Bürgschaften auf Basis der Bundesregelung Bürgschaften 2020.

Wo muss der Antrag gestellt werden? 

Bürgschaftsinteressenten wenden sich an ihre Hausbank. Diese prüft, ob die Bedingungen für eine WIBank-Bürgschaft erfüllt sind und nimmt mit der WIBank Kontakt auf.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens von WIBank Bürgschaften ist eine Kurzvorstellung des Unternehmens, der Corona-Betroffenheit und des Finanzierungsbedarfs erforderlich (Bürgschaftsvoranfrage zur Weiterleitung an das Hessische Ministerium der Finanzen), um das Landesinteresse im Einzelfall durch das Land bestätigen zu lassen. Hinsichtlich der für die Voranfrage erforderlichen Unterlagen verweisen wir auf die Checkliste Voranfrage WIBank Bürgschaft.

Die Antragstellung erfolgt auf dem vorgesehenen Vordruck nebst beigefügten Unterlagen.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Harald Meyer

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