Landwirtschaft Zuschuss

Weinbau

Förderung des Weinbaus

Zur Unterstützung des Weinbaus und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit  der Betriebe bietet das Land Hessen den Winzern im Rheingau und an der Hessischen Bergstraße eine Reihe von Förderprogrammen an, die teils von der EU finanziert werden.

  • Förderung von Investitionen in technische Anlagen
  • Bestockte Rebflächen förderfähig
  • Förderung von Investitionen in technische Anlagen und Geräte in der Kellerwirtschaft

Was wird gefördert?

  • Flächenförderung für bestockte Rebflächen – siehe Direktzahlungen
  • Investitionsmaßnahmen
  • Förderung von Investitionen in technische Anlagen und Geräte in der Kellerwirtschaft
  • Förderung der Vermarktung (ohne bauliche Investitionen)
  • Entwicklung neuer Qualitätsprodukte im Zusammenhang mit dem Weinsektor oder den Nebenerzeugnissen von Wein
  • Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen
  • Anpassung an moderne Bewirtschaftungstechniken sowie Standort- und Klimabedingungen
  • Umstellung von Steillagenflächen auf Querterrassierung einschließlich Anpflanzung
  • Errichtung oder Wiederherstellung einer Weinbergmauer
  • Installation von Bewässerungsanlagen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Inhaber von Weinbaubetrieben, Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben, Erzeugergemeinschaften und Zusammenschlüsse sowie Kellereien mit Betriebssitz in Hessen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Fördervoraussetzungen sind maßnahmenabhängig und beim zuständigen Weinbauamt zu erfragen.

Wie sind die Konditionen?

Die Förderkonditionen sind maßnahmenabhängig und beim zuständigen Weinbauamt zu erfragen.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Anträge sind zu stellen bei den Landratsämtern und Regierungspräsidium Darmstadt - Weinbauamt Eltville  - für die reinen Weinbaubetriebe, siehe Download

Bewilligungsstellen: Landratsämter

Regierungspräsidium Darmstadt 
V 51.2 - Dez. Weinbau
Wallufer Str. 19
65343 Eltville am Rhein


Antrag stellen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbau Eltville.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Hans-Michael Peiter

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