Umwelt- und klimafreundliche urbane Mobilität - Anschaffung von Schienenfahrzeugen (Zweisystemfahrzeuge)
Reduktion sowohl den Ausstoß von klimaschädlichen CO2-Emissionen als auch von anderen Luftschadstoffen im Verkehr, als auch die Unterstützung des Übergangs zu einer umwelt- und klimafreundlichen urbanen Mobilität.
- umwelt- und klimafreundlichen elektrische Antriebe
- Nutzung im ÖPNV in Hessen
- Förderung bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Um sowohl den Ausstoß von klimaschädlichen CO2-Emissionen und von anderen Luftschadstoffen im Verkehr zu reduzieren, als auch den Übergang zu einer umwelt- und klimafreundlichen urbanen Mobilität zu unterstützen, sind Ziel der Förderung die Anschaffung von Schienenfahrzeugen (Zweisystemfahrzeuge) für den Schienenpersonennahverkehr im Sinne von § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) Zweisystemfahrzeuge sind Fahrzeuge, die sowohl auf Eisenbahnstrecken als auch auf Straßenbahnstrecken fahren dürfen (Zulassung sowohl nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie nach §§ 9 ff. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)).
Die Vorhaben sind auf funktionale urbane Räume und die urbane Mobilität beschränkt.
Sie müssen sich in bestehende integrierte konzeptionelle Ansätze einpassen (Nahverkehrspläne, (nachhaltige) Mobilitätspläne und -strategien). Die Vorhaben werden jeweils verpflichtend aus diesen Plänen und Strategien abgeleitet. Die v.g. konzeptionellen Ansätze sind bei der Antragstellung mit einzureichen und darzulegen, wie sich das beantragte Vorhaben aus diesen Ansätzen ableitet.
Die Fahrzeuge müssen über mindestens fünf Sitzplätze für Fahrgäste verfügen und im ÖPNV in Hessen genutzt werden. Bei Verkehren, die die Landesgrenze überschreiten, muss die Nutzung des Fahrzeugs/der Fahrzeuge zeitlich und räumlich überwiegend in Hessen vorgesehen sein.
Die Fahrzeuge müssen einen umwelt- und klimafreundlichen elektrischen Antrieb haben. Als elektrische Antriebe sind batterie-elektrische, Wasserstoff-Brennstoffzellen- oder andere innovative und lokal emissionsfreie CO2-neutrale Antriebe zu verstehen.
Wer wird gefördert?
Begünstigte können kommunale Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften sein. KMU, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 2 ÖPNVG und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs können Begünstigte sein, wenn sie ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben.
Als KMU gelten Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
Wie wird gefördert?
Förderfähig sind Ausgaben für Planung und die Anschaffung der Fahrzeuge sowie Spezialwerkzeuge.
Die Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Der Zweckbindungszeitraum beträgt für diese Vorhaben 20 Jahre.
Bei diesen Vorhaben werden Begünstigte über den Zuwendungsbescheid verpflichtet, jederzeit auf Verlangen des Zuwendungsgebers sämtliche Informationen zur Planung der Fahrzeuge und ihrer Beschaffung (z. B. Zeitplan zu Vergabeverfahren), zu Vergabeverfahren, zu den Fahrzeugen (z. B. finales Lastenheft, betriebliche Zulassungen nach EBO und BOStrab) sowie während des gesamten Zweckbindungszeitraums hinweg zu deren Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Eine Förderung wird ausschließlich für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten der Begünstigten gewährt.
Ansprechpersonen / Kontakt der WIBank
Frau Birgit Henkel
Tel.: +49 (561) 706- 7715
E-Mail: Birgit.Henkel@wibank.de
Frau Nino Herget
Tel.: +49 (561) 706- 6271
E-Mail: Nino.Herget@wibank.de
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