bilden & beschäftigen Zuschuss

Übergangsmanagement für Strafentlassene

Beratung und Begleitung weiblicher und männlicher Strafgefangener während des Übergangs von der Haft in Freiheit.

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen

  • zum Aufsuchen der Inhaftierten
  • zur Ermittlung des Hilfebedarfs
  • zur Beratung und Information der Inhaftierten
  • zur Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung
  • zur Vermittlung und Koordination sowie
  • zur Psychosozialen Beratung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Träger von außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen; Einrichtungen sozialer Verbände und Vereine;  Bildungseinrichtungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie Einrichtungen gemeinnütziger freier Träger und Vereine.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Anträge müssen 10 Wochen vor Beginn des Projektes über das Kundenportal der WIBank gestellt werden. Projektbeginn ist jeweils der 1. Januar. 

Wie sind die Konditionen?

Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Ausgaben im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ESF Hessen www.esf-hessen.de.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal der WIBank.

 


Weg zur Förderung

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.

Kundenportal für Förderperiode 2014-2020

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Judith Häring

Kontakt

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Judith Häring

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