Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜAL)
Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge ergänzen die betriebliche Grund- und Fachbildung und verbessern die Qualität der Erstausbildung.
- Bis zu 60 Prozent Förderung
- Nur vom HMWEVW anerkannte Lehrgänge
- Steigerung der Qualität der Ausbildung
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Grund- und Fachstufe sowie sonstige Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Ausbildung dienen und Berufsorientierungsmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Hessischen Handwerkskammern und die Landesinnungsverbände, die Hessischen Industrie- und Handelskammern, die Organisationen der hessischen Wirtschaftsverbände; sonstige Organisationen und Einrichtungen der Wirtschaft.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Grundstufe (erstes Ausbildungsjahr):
Es werden landesweit geltende und einheitlich angewandte Lehrgänge gefördert, die durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen anerkannt worden sind. Diese Anerkennung erfolgt aufgrund von Rahmenlehr- und Kostenplänen für die jeweiligen Lehrgänge und eines Gutachtens eines unabhängigen Instituts.
Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Fachstufe (zweites bis viertes Ausbildungsjahr):
Die Lehrgänge in der Fachstufe werden in Anlehnung an die jeweiligen Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Lehrlingsunterweisung) und nach den Rahmenlehr- und Kostenplänen für Lehrgänge in der Fachstufe gefördert. Liegen keine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie anerkannten Rahmenlehr- und Kostenpläne vor so wird analog zu überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in der Grundstufe verfahren.
Sonstige Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Berufsausbildung dienen und Berufsorientierung nach den Vorgaben des Bundesprogramms:
Im Einzelfall können auch sonstige Ausbildungsmaßnahmen, die dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen und die Qualität der Erstausbildung zu steigern, gefördert werden, wenn ein besonderes Interesse der Wirtschaft bzw. des Landes vorliegt. Gefördert werden können auch Maßnahmen der Berufsorientierung nach den Vorgaben des Bundesprogramms („Richtlinien für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Bildungsstätten“).
Wie sind die Konditionen?
Gefördert wird als Zuschuss zu einer Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung beträgt
- bei überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in der Grundstufe maximal 60 Prozent der gemäß Kostenplan anerkannten Lehrgangskosten. Die Förderpauschale pro Lehrgang, pro Teilnehmer und pro Internatstag wird vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen jährlich festgelegt. Hierbei werden tarifvertragliche Leistungen sind berücksichtigt;
- bei überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in der Fachstufe in der Regel 50 Prozent der zu unterstellenden Bundesförderung für Lehrgänge, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) anerkannt sind und mitgefördert werden. Sollte ein Lehrgang nicht vom BMWi anerkannt sein, beträgt die Förderung maximal ein Drittel der Kosten je Teilnehmer;
- bei sonstigen Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Berufsausbildung dienen, wird je nach Maßnahmenart eine Förderung wie für die Grund- oder Fachstufe vereinbart. Für die internatsmäßige Unterbringung wird eine Teilnehmerpauschale von 8,50 Euro gewährt.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Anträge müssen grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Sie sind per Post bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen. Anträge auf Förderung der Durchführung von überbetrieblichen Lehrgängen in der Grund- und Fachstufe sind jeweils bis zum 15. November für das Folgejahr zu stellen.
Anträge auf Förderung von Maßnahmen der Berufsorientierung sollen vor Beginn der Maßnahmen bis spätestens 31. Januar für das jeweilige Antragsjahr bei der WIBank vorgelegt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Den Anträgen auf Förderung der Durchführung von Lehrgängen der Grund- und der Fachstufe muss eine Jahreslehrgangsplanung beigefügt werden, aus der folgende Angaben ersichtlich sein sollen:
- Standort der Lehrgänge;
- Bezeichnung der durchzuführenden Lehrgänge;
- Teilnehmerzahl je Lehrgangsart;
- voraussichtlich benötigte Mittel je Lehrgangsart.
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Weg zur Förderung
Antragsformular ausfüllen.
Antragsprüfung durch die WIBank.
Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.