Breitbandförderung - Studien, Konzepte und Beratungsleistungen
Gefördert werden Studien, Konzepte und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von geförderten Breitbandausbaumaßnahmen.
- Förderung von Studien und Konzepten
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Gefördert werden Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen und sonstige Aufwendungen wie Strategien, Studien, Konzepte und Glasfasernetzplanungen, die der Vorbereitung und Durchführung von geförderten Breitbandausbaumaßnahmen dienen.
Ziel der Förderung ist die strategische Planung, Vorbereitung und Umsetzungsbegleitung von kommunalen Breitbandprojekten zur Gigabit-Versorgung. Kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Institutionen sollen unmittelbare Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung geförderter Breitbandprojekte erhalten. Darüber hinaus sollen Strategien, Studien und Konzepte Entscheidungsträgern im kommunalen Raum Unterstützung bei strategischen Fragen des Breitbandausbaus liefern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind geeignete, regional verankerte Verbände, Institutionen oder Organisationen wie zum Beispiel Wirtschaftsfördergesellschaften, Industrie- und Handelskammern, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände mit ausgewiesenen Kenntnissen im Bereich von NGA-/Breitbandinfrastruktur und Förderprogrammen sowie mit Verbindungen zu Kommunen und Unternehmen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Eine Förderung wird nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind (Refinanzierungsverbot). Vorhaben dürfen nicht begonnen werden, bevor der Zuwendungsbescheid rechtswirksam geworden ist.
Auf Grundlage eines begründeten Antrags kann im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden, aus der jedoch kein Anspruch auf Förderung dem Grunde oder der Höhe nach abgeleitet werden kann.
Wie sind die Konditionen?
Die Ausgaben für die Planungsarbeiten und Konzepte können mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis zu 50 Prozent im Wege der Anteilsfinanzierung gefördert werden.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlagen sind
- Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen vom 26.10.2021 (StAnz. 45/2021, S. 1402 ff) in der jeweils gültigen Fassung.
- Nach diesem Förderprogramm sind Breitbandausbauprojekte förderfähig, die beihilferechtlich zulässig im Sinne der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind. Die beihilferechtliche Zulässigkeit kann sich insbesondere gründen auf:
- Verordnung (EU) 2021/1237 der Kommission vom 23. Juli 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO) zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- die Vorgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 12. Februar 2021 (Gigabit-Rahmenregelung) bzw. in ihrer aktuell geltenden Fassung
- einer Einzelnotifizierung bei der Europäischen Kommission nach den sogenannten Breitbandleitlinien (Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau ABl. 2013/C 25/01)
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist über das Kundenportal der WIBank unter https://foerderportal.wibank.de/site/#/public/home zu stellen.
Eine Anleitung dazu findet sich unter den Downloads bzw. klicken Sie hier.
Bei Rückfragen zum Kundenportal erreichen Sie unser Support Team per Mail Support.Kundenportal@wibank.de oder telefonisch unter der Hotline-Nummer 069 9132-6299.
Weg zur Förderung
Antrag stellen über das Kundenportal der WIBank.
WIBank prüft die Fördervorraussetzungen.
WIBank erteilt ggf. die Förderzusage.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Cecilia Fernandez Klüber
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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
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