Infrastruktur finanzieren Zuschuss

Breitbandförderung - Studien, Konzepte und Beratungsleistungen

Gefördert werden Studien, Konzepte und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von geförderten Breitbandausbaumaßnahmen.

  • Förderung von Studien und Konzepten

Was wird gefördert?

Gefördert werden Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen und sonstige Aufwendungen wie Strategien, Studien, Konzepte und Glasfasernetzplanungen, die der Vorbereitung und Durchführung von geförderten Breitbandausbaumaßnahmen dienen. 

Ziel der Förderung ist die strategische Planung, Vorbereitung und Umsetzungsbegleitung von kommunalen Breitbandprojekten zur Gigabit-Versorgung. Kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Institutionen sollen unmittelbare Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung geförderter Breitbandprojekte erhalten. Darüber hinaus sollen Strategien, Studien und Konzepte Entscheidungsträgern im kommunalen Raum Unterstützung bei strategischen Fragen des Breitbandausbaus liefern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind geeignete, regional verankerte Verbände, Institutionen oder Organisationen wie zum Beispiel Wirtschaftsfördergesellschaften, Industrie- und Handelskammern, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände mit ausgewiesenen Kenntnissen im Bereich von NGA-/Breitbandinfrastruktur und Förderprogrammen sowie mit Verbindungen zu Kommunen und Unternehmen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Eine Förderung wird nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind (Refinanzierungsverbot). Vorhaben dürfen nicht begonnen werden, bevor der Zuwendungsbescheid rechtswirksam geworden ist.

Auf Grundlage eines begründeten Antrags kann im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden, aus der jedoch kein Anspruch auf Förderung dem Grunde oder der Höhe nach abgeleitet werden kann.

Wie sind die Konditionen?

Die Ausgaben für die Planungsarbeiten und Konzepte können mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis zu 50 Prozent im Wege der Anteilsfinanzierung gefördert werden.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlagen sind

  • Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen vom 26.10.2021 (StAnz. 45/2021, S. 1402 ff) in der jeweils gültigen Fassung.
  • Nach diesem Förderprogramm sind Breitbandausbauprojekte förderfähig, die beihilferechtlich zulässig im Sinne der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind. Die beihilferechtliche Zulässigkeit kann sich insbesondere gründen auf:
  • Verordnung (EU) 2021/1237 der Kommission vom 23. Juli 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO) zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
  • die Vorgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 12. Februar 2021 (Gigabit-Rahmenregelung) bzw. in ihrer aktuell geltenden Fassung
  • einer Einzelnotifizierung bei der Europäischen Kommission nach den sogenannten Breitbandleitlinien (Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau ABl. 2013/C 25/01)

Weg zur Förderung

Antrag stellen über das Kundenportal der WIBank.

WIBank prüft die Fördervorraussetzungen.

WIBank erteilt ggf. die Förderzusage.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Cecilia Fernandez Klüber

Kontakt

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Cecilia Fernandez Klüber

Verwendung von Cookies

Die WIBank setzt beim Besuch der Website und der Nutzung des Chatbots gelegentlich essentielle Cookies ein. Außer den essentiellen Cookies verwendet die WIBank keine Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher zu machen - beispielsweise damit ein vorgeschalteter Disclaimer nicht mehrmals von Ihnen bestätigt werden muss. Solche von uns verwendeten Cookies sind sogenannte "Session-Cookies", weil sie nach Ende Ihres Besuchs automatisch zurückgesetzt werden. Unsere essentielen Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Wenn Sie keine Cookies erlauben möchten, können Sie das in den Einstellungen Ihres Browsers jederzeit unterbinden oder bereits gesetzte Cookies löschen. Unter Umständen sind dann nicht alle Funktionen unserer Website nutzbar.

Datenschutz