Kommunaldarlehen - Straßenbeiträge
Zwischenfinanzierung der eingeräumten Ratenzahlungen für einmalige Straßenbeiträge nach § 11 Abs. 12 KAG
- Hessische Gemeinden
- Straßenbeitragsfinanzierung
- Zinsloses Ratendarlehen
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Die WIBank gewährt den hessischen Gemeinden zinslose Ratendarlehen zur Sicherung der Liquidität im Zusammenhang mit der Einräumung von Ratenzahlungen bei einmaligen Straßenbeiträgen nach § 11 Abs. 12 des Gesetzes über kommunale Aufgaben in der Fassung vom 28. Mai 2018 (KAG) (GVBl. S. 247).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Der Darlehensantragstellung liegt eine konkrete Straßenbaumaßnahme zugrunde, die nach dem am 7. Juni 2018 erfolgten Inkrafttreten der Regelung des § 11 Abs. 12 KAG beantragt wurde oder wird und bei der für die entsprechenden Beiträge durch die Gemeinde eine Ratenzahlung gewährt wurde oder wird. Die Mindestsumme des Darlehens beträgt 100.000 Euro.
Wie sind die Konditionen?
Ein zinsloses Ratendarlehen mit einer Darlehenslaufzeit von 10 oder 20 Jahren und einer jährlichen Tilgung jeweils zum 30. November. Die Sollzinsen werden durch das Land übernommen.
Die Auszahlung findet laufend in einer Summe je antragstellender Gemeinde statt.
Rechtliche Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung aus Kommunaldarlehen - Zwischenfinanzierung der eingeräumten Ratenzahlungen bei einmaligen Straßenbeiträgen besteht nicht. Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Darlehensanträge sind bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
60297 Frankfurt am Main (WIBank), als der zuständigen Stelle mit dem vorgesehenen Antragsformular per E-Mail an Kommunalkredit@wibank.de zu stellen.
Der Anmeldestart für die Kommunaldarlehen - Zwischenfinanzierung der eingeräumten Ratenzahlungen bei einmaligen Straßenbeiträgen ist der 1. April 2021.
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Weg zur Förderung
Antragstellung bei der WIBank (Antragsformular im Excel-Format per Mail an Kommunalkredit@wibank.de).
WIBank prüft die Fördervoraussetzungen und unterbreitet ein verbindliches Finanzierungsangebot.
Abschluss des Darlehensvertrages durch die Angebotsannahme von der Gemeinde.