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Hessen Sofortliquiditätshilfe - Proficlubs

Das Darlehen dient der Liquiditätssicherung von Vereinen und Kapitalgesellschaften der Profiligen des organisierten Leistungssports, die infolge der COVID-19-Pandemie mit existenzbedrohlichen Liquiditätsengpässen konfrontiert sind.

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert? 

Das Darlehen dient der Liquiditätssicherung von Vereinen und Kapitalgesellschaften der Profiligen des organisierten Leistungssports, die infolge der COVID-19-Pandemie mit existenzbedrohlichen Liquiditätsengpässen konfrontiert sind. Dies betrifft insbesondere den Wegfall von Einnahmen durch die Untersagung der Durchführung des Wettkampfbetriebes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind 

1.    im Landessportbund Hessen organisierte Sportvereine, 
2.    Juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in Hessen,

sofern diese am Spielbetrieb der Profiligen des organisierten Sports teilnehmen und weit überwiegend Berufssportler in Vollzeittätigkeit beschäftigen und in ihrer Finanzierung auf die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern angewiesen sind (Proficlubs).

Welche Voraussetzungen gibt es? 

Die Förderung kann nur unter den folgenden Voraussetzungen gewährt werden: 

  1. Der Antragsteller war am 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. 
  2. Für das laufende Kalenderjahr prognostiziert der Antragsteller infolge der Maßnahmen zum Infektionsschutz aufgrund der COVID-19-Pandemie, einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent.
  3. Die Rückzahlung des Darlehens muss innerhalb der Laufzeit des Darlehens zu erwarten sein. 
  4. Das Darlehen darf nicht zur Umschuldung verwendet werden. 
  5. Der  Sportverein muss zum 15. März 2020 ein ordentliches Mitglied im Landessportbund Hessen gewesen sein und am Sportbetrieb einer Profiliga des organisierten Sports teilgenommen haben. 
  6. Die Förderung kann für Juristische Personen des Privatrechts (Proficlubs) nur unter der Voraussetzung gewährt werden, dass der Antragsteller seinen Sitz und seinen überwiegenden Tätigkeitsbereich am 15.03.2020 in Hessen hatte und am Sportbetrieb einer Profiliga des organisierten Sports teilgenommen hat.

Ansprüche auf Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz und Versicherungsleistungen sind vorrangig zu realisieren. Sollte während der Laufzeit dieses Programms ein Förderprogramm des Bundes oder der Europäischen Union mit ähnlicher Zielrichtung für die Darlehensnehmer in Kraft treten, so sind diese vorrangig zu realisieren. 

Eine bereits bestehende oder beantragte Förderung aus einem anderen Programm der Hessischen Landesregierung schließt eine Förderung nach dieser Richtlinie nicht grundsätzlich aus. Für den Fall eines danach noch fortbestehenden Liquiditätsbedarfs kann eine Zuwendung nach dieser Richtlinie gewährt werden.

Wie sind die Konditionen?

Es handelt sich um ein zinsloses Nachrangdarlehen mit einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren. Die Tilgung erfolgt jährlich. Die ersten drei Jahre sind tilgungsfrei. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Die Auszahlung erfolgt in einer Summe.
Sicherheiten werden nicht gestellt.

Bei Tilgung des Darlehens in Höhe von 50 % des ursprünglichen Darlehensbetrages innerhalb von fünf Jahren nach Darlehensgewährung kann der restliche Darlehensbetrag (50 %) auf Grundlage einer Einzelfallentscheidung des HMdIS bis zur Fälligkeit des Darlehens gestundet werden (§ 59 Abs. 1 Satz 1 LHO),  sofern die Darlehensnehmer durch Vorlage ihrer Steuerbescheide für das Jahr 2020 Geschäftsunterbrechungen und Umsatzausfälle von nicht geringer Höhe/Dauer nachweisen und diese sich aus der Corona-Krise zwingend ergeben haben.

Rechtliche Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung aus der Hessen Sofortliquiditätshilfe - Proficlubs besteht nicht. Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Die Darlehen unterfallen beihilferechtlich der geänderten „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ als Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19.

Wo muss der Antrag gestellt werden? 

Anträge sind bei der WIBank einzureichen. Im ersten Schritt per E-Mail an Profisport@wibank.de und anschließend im Original per Post an

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
MP 533200 ("Profisport")
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach

Der Antragsteller hat die erforderlichen Eigenerklärungen abzugeben. 



Weg zur Förderung

Lesen Sie sich die Förderrichtlinie zum Darlehen "Hessen Sofortliquiditätshilfe - Proficlubs" sorgfältig durch und bereiten Sie alle benötigten Unterlagen vor.

Füllen Sie das Antragsformular und die erforderlichen Anlagen vollständig aus und senden Sie die Unterlagen vorab per Mail an Profisport@wibank.de und anschließend im Original per Post an die WIBank.

Ihr Antrag wird geprüft und Sie erhalten ggf. eine Darlehenszusage der WIBank.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Joanna Gruzel

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