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Förderung von Sanierungsgutachten gemäß IDW S6

Gefördert wird die Erstellung von Sanierungsgutachten gemäß IDW S6.

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert? 

Die Erstellung von Sanierungsgutachten gemäß IDW S6.

Wer wird gefördert?

Unternehmen und Freiberufler, deren Hausbank ein Sanierungsgutachten gemäß IDW S6 fordert und die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen/Freiberufler, die einer früheren Beihilfenrückforderung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind.

Welche Voraussetzungen gibt es? 

•    Das Unternehmen muss durch die Corona-Pandemie in einer Krise sein.
•    Das Gutachten darf nicht vor dem 13.03.2020 gefordert worden sein.

Das Programm ist befristet bis zum 31.12.2020.

Wie sind die Konditionen?

Der Zuschuss beträgt 50 % der Kosten des Gutachtens, maximal jedoch 10.000 Euro.

Rechtliche Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung eines Sanierungsgutachtens besteht nicht.

Die Förderung erfolgt nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der EU L 352 ,S. 1 ff. vom 24.12.2013).

Wer sind die Kooperationspartner?

Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen 

Wo muss der Antrag gestellt werden? 

Der Förderantrag ist bei der WIBank auf dem zur Verfügung gestellten Formular einzureichen. Die Hausbank muss auf dem Formular die Anforderung eines Sanierungskonzeptes gemäß IDW S6 bestätigen.


Weg zur Förderung

Antrag bei der WIBank mit Bestätigung der Hausbank einreichen.

Auszahlung nach Erstellung des Gutachtens in einer Summe.

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