Innovationen Zuschuss

Projekte zur Gründungs- und Unternehmensförderung im Mittelstand

Förderung aus Mitteln des Landes Hessen zur Sensibilisierung, Vernetzung und Wissensvermittlung von Gründenden sowie KMU

  • Stärkung des Gründungsgeistes und des Unternehmertums in Hessen

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben im Bereich des Mittelstands, der Gründungsbereitschaft und des Unternehmertums zur Sensibilisierung, Vernetzung und Wissensvermittlung von Gründerinnen und Gründern sowie von KMU.

Gefördert werden Veranstaltungen, Messen, Wettbewerbe, Anlaufstellen, Workshops und Schulungen, die allgemeine Existenzgründungsfragen, betriebswirtschaftliche Themen, Innovation, Nachhaltigkeit, Social Entrepreneurship, Digitalisierung in KMU oder Fragen der Unternehmensnachfolge zum Inhalt haben.

Gefördert werden können ausschließlich Projekte mit Durchführungsort in Hessen.

Wer wird gefördert?

Folgende Institutionen können einen Förderantrag stellen: 

  • Handwerkskammern
  • Industrie- und Handelskammern
  • Wirtschafts- und Branchenverbände
  • kommunale Gebietskörperschaften 
  • kommunale Wirtschaftsförderungen 
  • Regionalmanagements
  • Wirtschaftsnahe Vereine und Einrichtungen unabhängig von ihrer Rechtsform, wenn diese die Stärkung oder Analyse der Gründungsbereitschaft und/oder des Unternehmertums in Hessen verfolgen.

Antragsteller sollen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Hessen haben; in begründeten Ausnahmefällen kann dieser bzw. diese außerhalb Hessens liegen.

Hochschulen und deren Institute sind nicht antragsberechtigt, können jedoch als Kooperationspartner mit den zuvor genannten Begünstigten ein Projekt durchführen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe der Zuwendung (Förderquote) beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Mitteln des Landes Hessen.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

Personalausgaben für eigenes am Projekt beteiligtes Personal.
  • Die Förderung von Personalausgaben erfolgt als Standardeinheitskosten („Pauschalen“). Das Projektpersonal wird hierfür auf Basis der Aufgaben im Projekt sowie der Qualifikation einer sog. Leistungsgruppe zugeordnet. Zur Überprüfung können neben der erforderlichen Funktionsbeschreibung ggf. Arbeitsverträge, Zeugnisse etc. von den Antragstellenden eingefordert werden. Es gibt fünf Leistungsgruppen, die von an- und ungelernten Beschäftigten bis zu Beschäftigten in leitender Stellung bzw. mit höherwertigen Tätigkeiten reichen.
  • Die Pauschalsätze umfassen neben den Personalausgaben (Lohnzahlungen und Lohnnebenkosten) auch bereits die Arbeitsplatzkosten sowie indirekte Kosten (Gemeinkosten). Personalausgaben, Gemeinkosten und Arbeitsplatzkosten können daher nicht mehr als direkte Ausgaben anerkannt werden.
  • Weitere Informationen hierzu können dem in den Downloads verfügbaren Merkblatt entnommen werden.
Direkte Sachausgaben für die Konzeption und Durchführung von Präsenz- und Onlineformaten, Öffentlichkeitsarbeit bzw. Marketing, Beratungs- und Veranstaltungsdienstleistungen sowie Preisgelder.
  • Bei der Durchführung von Präsenzformaten mit mehr als 50 Teilnehmenden sind darüber hinaus direkte Ausgaben für die Anmietung von Räumlichkeiten zur Durchführung von Maßnahmen in Präsenz förderfähig, wenn die Räumlichkeiten ausschließlich für die Maßnahme genutzt werden und der dafür zu entrichtende Mietzins in einer schriftlichen Vereinbarung mit der Vermieterin oder dem Vermieter geregelt worden ist, sowie Ausgaben für die Bewirtung, wenn diese ausschließlich dem Vorhaben zuzurechnen sind.
  • Die tatsächliche Anzahl der Teilnehmenden muss je Veranstaltung mit einer unterschriebenen Teilnehmendenliste nachgewiesen werden. Die Angabe der geplanten Anzahl der Teilnehmenden oder Anmeldungen reicht nicht aus.
  • In den Vorhaben können auch Präsenzformate mit weniger als 51 Teilnehmenden stattfinden. In diesem Fall sind jedoch die o. g. Kosten (Mieten und Bewirtung) über die Gemeinkostenpauschale als Bestandteil der Personal-Standardeinheitskosten abgedeckt und können nicht gesondert abgerechnet werden.
  • Es können im Rahmen der Sachausgaben auch Honorare von externen Dienstleistern als förderfähige Ausgaben anerkannt werden. Sofern Reise- und Übernachtungskosten für diese Dienstleister abgerechnet werden sollen, ist dies im Honorarvertrag zu vereinbaren und nachzuweisen.

Insgesamt können nur solche Ausgaben anerkannt werden, die für das Erreichen des Zuwendungszwecks angemessen und erforderlich sind.

Nicht gefördert werden können Eigenleistungen und Sachleistungen (Erbringung von Arbeitsleistungen - bare und unbare Eigenleistungen, Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen, Grundstücken und Immobilien, für die keine durch Rechnungen oder gleichwertige Belege nachgewiesene Barzahlung erfolgt ist). Sie können weder auf der Ausgaben- noch auf der Finanzierungsseite (als Kofinanzierung) in die Vorhaben eingebracht werden.

Vor Antragstellung bitten wir, die Förderfähigkeit mit der nachstehenden Ansprechperson abzustimmen.

Downloads

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Kundenportal für Förderperiode 2021-2027

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