Innovationen Zuschuss

Projekte zur Gründungs- und Unternehmensförderung im Mittelstand

Förderung aus Mitteln des Landes Hessen zur Sensibilisierung, Vernetzung und Wissensvermittlung von Gründenden sowie KMU

  • Stärkung des Gründungsbereitschaft und des Unternehmertums in Hessen

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben im Bereich des Mittelstands, der Gründungsbereitschaft und des Unternehmertums zur Sensibilisierung, Vernetzung und Wissensvermittlung von Gründerinnen und Gründern sowie von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Gefördert werden Veranstaltungen, Messen, Wettbewerbe, Anlaufstellen, Workshops und Schulungen, die allgemeine Existenzgründungsfragen, betriebswirtschaftliche Themen, Innovation, Nachhaltigkeit, Social Entrepreneurship, Digitalisierung in KMU oder Fragen der Unternehmensnachfolge zum Inhalt haben.

Gefördert werden können ausschließlich Projekte mit Durchführungsort in Hessen.

Wer wird gefördert?

Folgende Institutionen können einen Förderantrag stellen: 

  • Handwerkskammern
  • Industrie- und Handelskammern
  • Wirtschafts- und Branchenverbände
  • kommunale Gebietskörperschaften 
  • kommunale Wirtschaftsförderungen 
  • Regionalmanagements
  • Wirtschaftsnahe Vereine und Einrichtungen unabhängig von ihrer Rechtsform, wenn diese die Stärkung oder Analyse der Gründungsbereitschaft und/oder des Unternehmertums in Hessen verfolgen.

Antragsteller sollen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Hessen haben; in begründeten Ausnahmefällen kann dieser bzw. diese außerhalb Hessens liegen.

Hochschulen und deren Institute sind nicht antragsberechtigt, können jedoch als Kooperationspartner mit den zuvor genannten Begünstigten ein Projekt durchführen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe der Zuwendung (Förderquote) beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Mitteln des Landes Hessen.

Zuwendungsfähige Ausgaben sind:

  • Personalausgaben für eigenes am Projekt beteiligtes Personal inkl. Arbeitsplatzkosten und Gemeinkosten auf Basis von Standardeinheitskosten („Pauschalen“)
  • Direkte Sachausgaben für die Konzeption und Durchführung von Präsenz- und Onlineformaten, Öffentlichkeitsarbeit bzw. Marketing, Beratungs- und Veranstaltungsdienstleistungen sowie Preisgelder. Im Direkte Ausgaben für die Anmietung von Räumlichkeiten zur Durchführung von Maßnahmen in Präsenz sowie direkte Ausgaben für Bewirtung sind erst ab einer Anzahl von mehr als 50 tatsächlichen Teilnehmenden förderfähig.

Weitere Informationen hierzu können dem in den Downloads verfügbaren Merkblatt entnommen werden. Insgesamt können nur solche Ausgaben anerkannt werden, die für das Erreichen des Zuwendungszwecks angemessen und erforderlich sind.

Nicht gefördert werden können Eigenleistungen und Sachleistungen (Erbringung von Arbeitsleistungen - bare und unbare Eigenleistungen, Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen, Grundstücken und Immobilien, für die keine durch Rechnungen oder gleichwertige Belege nachgewiesene Barzahlung erfolgt ist). Sie können weder auf der Ausgaben- noch auf der Finanzierungsseite (als Kofinanzierung) in die Vorhaben eingebracht werden.

Vor Antragstellung bitten wir, die Förderfähigkeit des Vorhabens mit der nachstehenden Ansprechperson abzustimmen.

Downloads

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF/EFRE sowie entsprechende Landesprogramme in Hessen erfolgt in der Förderperiode 2021 - 2027 über ein neues Kundenportal. **Es ist nicht identisch mit dem ESF/EFRE Kundenportal für die Förderperiode 2014 - 2020.** Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung eines aktuellen Browsers; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers. Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069/9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.

Kundenportal

Verwendung von Cookies

Die WIBank setzt beim Besuch der Website und der Nutzung des Chatbots gelegentlich essentielle Cookies ein. Außer den essentiellen Cookies verwendet die WIBank keine Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher zu machen - beispielsweise damit ein vorgeschalteter Disclaimer nicht mehrmals von Ihnen bestätigt werden muss. Solche von uns verwendeten Cookies sind sogenannte "Session-Cookies", weil sie nach Ende Ihres Besuchs automatisch zurückgesetzt werden. Unsere essentielen Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Wenn Sie keine Cookies erlauben möchten, können Sie das in den Einstellungen Ihres Browsers jederzeit unterbinden oder bereits gesetzte Cookies löschen. Unter Umständen sind dann nicht alle Funktionen unserer Website nutzbar.

Datenschutz