bilden & beschäftigen Zuschuss

Projekte der beruflichen Bildung

Zur Sicherung der Qualität und der Nachhaltigkeit der Initiativen des Landes im Bereich der beruflichen Bildung werden zentrale Akteure gefördert, die diese unterstützen.

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert?

Für zentrale Themenfelder der beruflichen Bildung werden landesweite Steuerungs- und Stützstrukturen gefördert. Diese übernehmen für die jeweiligen regionalen Akteure landesweit Aufgaben der Vernetzung und Qualitätsentwicklung und befähigen sie auf diese Weise zu einem wirkungsvolleren gemeinsamen Handeln. Steuerungs- und Stützstrukturen sollen für folgende Themenfelder eingerichtet werden:

  • Optimierung der Schnittstelle Schule – Beruf
  • Stabilisierung von betrieblichen Ausbildungen durch Ausbildungsbegleitung
  • Qualifizierungspotenziale durch erhöhte Weiterbildungsbeteiligung und Nachqualifizierung ausschöpfen

Mit der Erarbeitung und Bereitstellung von Datengrundlagen soll zudem zur Verbesserung der Planungsprozesse für berufliche Bildung beigetragen werden. Förderfähig sind in diesem Zusammenhang vor allem Beiträge und Analysen zur regionalen Aus- und Weiterbildungsberichterstattung und zur Ermittlung und Prognose zukünftiger regionaler und branchenbezogener Qualifikationsbedarfe.

Darüber werden Projekte im besonderen Landesinteresse fördern, die wichtige Beiträge zur qualitativen Verbesserung der Nachwuchsgewinnung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung erbringen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und
  • juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.

Wie sind die Konditionen?

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Basis eines Ausgaben- und Finanzierungsplans gewährt. Die Förderung kann aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Landesmitteln erfolgen. Der Fördersatz wird im Einzelfall festgelegt.Wo muss der Antrag gestellt werden?

Zur Antragstellung wird über Projektaufrufe des HMWEVW aufgefordert, die im Hessischen Staatsanzeiger, auf der Homepage des HMWEVW unter www.wirtschaft.hessen.de (Aus- und Weiterbildung) und der Homepage des ESF Hessen unter www.esf-hessen.de veröffentlicht werden.

 


Weg zur Förderung

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.

Kundenportal für Förderperiode 2014-2020

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