Ausstattung beruflicher Schulen mit Pilot- und Demonstrationsanlagen
Ziel der Förderung ist die Ausstattung von beruflichen Schulen mit Pilot- und Demonstrationsanlagen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Elektromobilität im Rahmen der dualen Ausbildung.
- Energieeffizienz
- Erneuerbare Energien
- Elektromobilität
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die Ausstattung der Schulen mit Gerätschaften, Systemen sowie spezifischer Software für den Fachunterricht in der Berufsschule.
Die Anschaffungen müssen zur Durchführung der Beschulung der Auszubildenden im Sinne der Steigerung der Energieeffizienz, des Einsatzes erneuerbarer Energien und der Elektromobilität mit den entsprechenden Inhalten beitragen.
Wer wird gefördert?
Träger der beruflichen Schulen im Land Hessen
Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzung für die Förderung ist die Einbringung eines Eigenanteils durch den Schulträger (Kofinanzierung). Dieser Eigenanteil besteht in der Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wie sind die Konditionen?
Die Förderung wird den Zuwendungsempfängern im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von maximal 50 % an den tatsächlich getätigten zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Rechtliche Hinweise
Vorhaben müssen dem Recht der Europäischen Union und den in Bezug auf die Umsetzung des Vorhabens einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften entsprechen. Insbesondere wird auf die Pflicht zur Einhaltung vergaberechtlicher und beihilferechtlicher Bestimmungen sowie der Nebenbestimmungen im Zuwendungsbescheid hingewiesen.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der WIBank.
Antragsfrist für das jeweilige Haushaltsjahr ist der 31. Oktober des laufenden Jahres.
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beiliegen:
- Kurzbeschreibung des Fördervorhabens der Schule und Begründung der Notwendigkeit des Vorhabens;
- Darstellung des zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorhandenen Ausrüstungsstands und präzise Darstellung der mit den Fördermitteln neu zu beschaffenden Ausrüstung;
- drei Vergleichsangebote je neu zu beschaffende Ausrüstung
- Gesamtkosten in Bezug auf alle Fördervorhaben der Schule sowie Kostenaufstellung und Ausgabezeitraum differenziert nach den einzelnen Vorhaben.
Im Antrag muss zusätzlich deutlich erkennbar sein, dass die beantragte Ausstattung für den Berufsschulunterricht im Rahmen der dualen Ausbildung vorgesehen ist.
Dem Antrag ist eine Erklärung des Zuwendungsempfängers, dass das betreffende Berufsfeld bzw. der betreffende Bildungsgang in den letzten fünf Jahren an der Schule bestanden hat und diese in Abstimmung mit den Kammern in den kommenden fünf Jahren fortgeführt werden soll, beizufügen.
Die Bestätigung der Kofinanzierung muss mit dem Antrag eingereicht werden.
Vorhaben müssen die horizontalen Prinzipien Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung berücksichtigen und entsprechende Angaben enthalten.
Downloads
Förderrichtlinie
Weg zur Förderung
Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.
Prüfung des Antrages durch das HKM.
Ggf. Bewilligungsbescheid durch die WIBank.
Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.
Kundenportal für Förderperiode 2014-2020Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Daniel Straschewski
Kontakt
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Daniel Straschewski