Nachhaltige Kommunalentwicklung
Förderung nachhaltiger Kommunalentwicklung
Gemeinden im Umfeld des Flughafens Frankfurt können lärmbedingte Nachteile durch eine Verbesserung der Lebens-, Sozial- und Bildungsbedingungen ausgleichen.
Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere der Ausbau und die Fortentwicklung der bestehenden Sozial- und Bildungsinfrastruktur.
Die gewährten Zuschüsse können vorrangig für folgende Zwecke verwendet werden:
- Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
- Gestaltung von Freiflächen
- Kinder- und Jugendbildungsarbeit
Wer wird gefördert?
Berechtigt sind Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften), die nach den Vorgaben des Kriterienkataloges der Arbeitsgruppe des FFR als betroffen gelten. Der Kriterienkatalog ist unter dieser Internetseite abrufbar.
Eine Liste dieser Gemeinden ist als
Anlage 4 Gemeinden Kommunalentwicklungim Bereich Downloads einsehbar. Der räumliche Anwendungsbereich erstreckt sich auf die gesamte Gemarkungsfläche der berechtigten Gemeinde.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzungen ergeben sich aus den Vorgaben des Kriterienkatalogs der Arbeitsgruppe des FFR.
Wie sind die Konditionen?
Vorgegebene Förderhöhe gemäß Richtlinie, eine hundertprozentige Förderung ist möglich (Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung).
Rechtliche Hinweise
Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Die Anträge für eine Förderung sind bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen.
Downloads
Weg zur Förderung
Antragsabgabe bei der WIBank.
Weiterleitung des Antrags an das HMWEVW
Nach möglicher erfolgreicher Prüfung Rückgabe an WIBank und ggf. Bescheidversand.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Christoph Wagner
Kontakt
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Christoph Wagner