Modellhafte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Digitalisierung
Förderung modellhafter Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gem. Art. 25 VO (EU) 651/2014 (AGVO) - Schwerpunkt Digitalisierung
Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Es werden Vorhaben gefördert, die vollständig einer oder mehreren der folgenden Kategorien zuzuordnen sind:
- Grundlagenforschung
- industrielle Forschung
- experimentelle Forschung
- Durchführbarkeitsstudien
Insbesondere Forschungsvorhaben mit dem Schwerpunkt Digitalisierung werden in diesem Programm gefördert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Ingenieurbüros und ähnliche Freie Berufe, die ihre Betriebsstätte in Hessen haben, sowie Einrichtungen der technisch-wissenschaftlichen bzw. –wirtschaftlichen Infrastruktur. Kommunen sind nicht antragsberechtigt.
Antragsberechtigt sind darüber hinaus Unternehmen mit Betriebssitz in Hessen, die gemeinsam mit mindestens einem anderen Unternehmen mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen oder einer Einrichtung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur für Forschung und Entwicklung ein Vorhaben zur Entwicklung oder Demonstration eines innovativen Produkts oder Verfahrens oder einer technologieorientierten Dienstleistung durchführen (Verbundforschung).
Antragsberechtigt sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Transfer- und Wirtschaftsfördereinrichtungen (z.B. Unternehmen, Verbände, Vereine oder Kammern) und andere Projektträger.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
Der Antragsteller muss seinen Sitz in Hessen haben.
Die vergaberechtlichen Bestimmungen und die beihilferechtlichen Bestimmungen (Art. 25 VO (EU) 651/2014 (AGVO)) sind einzuhalten.
Bei Verbundprojekten ist der Antrag vom Konsortialführer zu stellen. Die Beteiligten sind zu nennen und der Kooperationsvertrag ist spätestens mit dem ersten Mittelabruf vorzulegen.
Wie sind die Konditionen?
Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Innovationsförderung und den beihilferechtlichen Vorgaben des Art. 25 AGVO.
Rechtliche Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht.
Der Förderung liegen zugrunde:
- Richtlinie des Landes Hessen zur Innovationsförderung v. 08.12.2016 (StAnz.52/2016) Teil I; Teil II Nr. 1, Teil III A u. B
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung VO (EU) 651/2014 (AGVO), Kapitel 1, Kapitel 3 Abschnitt 4 Art. 25
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (EFRE-Verordnung)
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014
- Landeshaushaltsordnung des Landes Hessen (LHO) und Anlage 2 zu § 44 (ANBest-P)
- Vergabevorschriften
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der WIBank – Standort Wiesbaden in schriftlicher Form und online über das Kundenportal der WIBank zu stellen.
Achtung!
Der Antragstellung ist ein Verfahren vorgeschaltet. Daher ist eine erste Projektidee bei der fachtechnischen Dienststelle HA Hessen Agentur GmbH einzureichen. Das weitere Verfahren wird dem Antragsteller dann erläutert. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Hessen Agentur.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nach Beendigung des der Antragstellung vorgeschalteten Verfahrens wird der Antragsteller zur Einreichung des Förderantrages aufgefordert. Weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Kundenportal und dem Merkblatt zur Gestaltung von Projektkonzepten.
Zusätzlich sind die folgenden Unterlagen bei der Antragstellung vorzulegen:
Personalausgaben:
- Übersicht über das im Vorhaben geplante Personal
- Qualifikationsnachweise (soweit bereits vorhanden) und Stellenprofil für das im Vorhaben geplante Personal
- Arbeitsverträge des im Projekt geplanten Personals (soweit bereits vorhanden – ggf. im Entwurf)
Sachausgaben, soweit bereits vorhanden, ggf. im Entwurf:
- Miet- bzw. Leasingverträge
- Honorarverträge
Bei Verbundvorhaben ist das Merkblatt für Verbundvorhaben zu beachten. Die Ausgaben und die Finanzierung, als auch die Projektergebnisse müssen den einzelnen Beteiligten eindeutig zugeordnet werden können.
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Jannik Reischmann
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