Infrastruktur finanzieren Zuschuss

Luftreinigungsgeräte

Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten durch öffentliche und freie Träger für Schulen und Kindertageseinrichtungen

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Beschaffung (Kauf/Miete/Leasing) inkl. Wartung sowie die Ersteinweisung des Personals in die Nutzung von mobilen Luftreinigungsgeräten, die nach dem 1. Mai 2021 auf Grundlage der geltenden Förderrichtlinie für die Räume der Kategorie 2 mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit beschafft wurden.

Der Fördersatz beträgt für die Gewährung der Bundesmittel höchstens 50 Prozent und für die Gewährung der Landesmittel höchstens 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

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Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) sind die kommunalen hessischen Schulträger und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Hessen. Diese sind berechtigt, einen (Gesamt-) Antrag zu stellen für Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich, in denen Kinder unter 12 Jahren beschult und betreut werden. Auch wenn in einer entsprechenden Einrichtung zusätzlich Kinder über 12 Jahren beschult und betreut werden, können Förderanträge für sämtliche Räume der Kategorie 2 im Sinne der Ziff. 2.1 der Förderrichtlinie gestellt werden.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Der Anschaffungszeitraum liegt zwischen dem 1. Mai 2021 bis einschließlich 15. Juni 2022
  • Die Kurzanträge auf Teilnahme an dem Förderprogramm sind bis zum 15. November 2021 bzw. bis zum 15. Februar 2022 zu stellen. 
  • Die Vorlage des Auszahlungsantrages nebst Verwendungsnachweises hat bis zum 15. Juni 2022 zu erfolgen.
  • Doppelförderungen sind unzulässig; insbesondere ist es nicht zulässig, eine Maßnahme aus diesem Förderprogramm zu fördern, die bereits aus anderen Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union gefördert wird. 
  • Eine Überfinanzierung ist unzulässig. Für die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten ist das vorliegende Förderprogramm vorrangig gegenüber anderen Finanzhilfeprogrammen des Landes (z.B. Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas) in Anspruch zu nehmen.  
  • Im Übrigen gelten die Fördervoraussetzungen der Richtlinie des Landes Hessen zum „Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten durch öffentliche und freie Träger für Schulen und Kindertageseinrichtungen“ vom 27.10.2021 sowie deren Änderungen vom 31.01.2022.

Wie sind die Konditionen?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von höchstens 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je neu beschafften (Kauf/Miete/Leasing) mobilen Luftreinigungsgerät inkl. Wartung und Ersteinweisung des Personals in die Nutzung gewährt. 

Dieser Zuschuss ist begrenzt auf maximal 3.750 Euro je neu beschafften mobilen Luftreinigungsgerät. 

Von den Schulträgern und den Trägern der Kindertageseinrichtungen ist ein Eigenanteil von mindestens 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen.

Die Auszahlung erfolgt zum 15. Juli 2022 an die Zuwendungsempfänger. Die gewährte Förderung muss spätestens bis zum 15. August 2022 an die Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Zuwendungsempfängers weitergeleitet werden.

Rechtliche Hinweise

Richtlinie des Landes Hessen zum „Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten durch öffentliche und freie Träger für Schulen und Kindertageseinrichtungen“ vom 27.10.2021 sowie deren Änderung vom 31.01.2022.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Kontingente.

Wo muss der Antrag gestellt werden? 

Anträge auf Förderung sind bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), 60297 Frankfurt am Main, als der zuständigen Stelle einzureichen (per Mail an luftreinigungsgeraete@wibank.de und anschließend im Original per Post). Der Antragsteller hat die ggf. erforderlichen Anlagen beizufügen.

Anmeldefrist endet am 15.11.2021 bzw. am 15.02.2022 (Posteingang bei der WIBank).
 


Weg zur Förderung

Antrag zur Teilnahme am Förderprogramm bis 15.02.2022

Kontingentbewilligung und vorläufiger Zuwendungsbescheid durch WIBank

Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis bis 15.06.2022

Endgültiger Zuwendungsbescheid durch WIBank. Auszahlung der Fördermittel zum 15.07.2022

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Joel Ebert

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