31.10.2018
Erweiterte Fördermöglichkeiten für Kleinstunternehmen
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) stellt im Jahr 2019 zusätzliche 3,5 Mio. Euro Bewilligungsvolumen für Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (LEADER-Gebiet) zur Verfügung.
Davon entfallen drei Mio. Euro auf Vorhaben, die der Grundversorgung des ländlichen Raums dienen. Dabei werden bspw. Kleinstbetriebe aus dem Bereich des Handwerks, der Kultur, der Gastronomie, der Betreuung oder auch der Gesundheit angesprochen. Wichtig ist, dass die Firmen mit ihren Tätigkeiten einen Zusatznutzen für die regionale Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen bringen.
Die restlichen 500.000 Euro sind für die Förderung von regionaltypischen Ferienhäusern und Ferienwohnungen im ländlichen Raum gedacht. Förderberechtigt sind Kleinstunternehmen, die mit ihrem Vorhaben einen Beitrag zur Erhaltung der regionaltypischen Bausubstanz und damit zur Förderung des Landtourismus leisten.
Nähere Informationen inkl. den Einreichefristen finden Sie hier:
Grundversorgung:
Aufruf für Kleinstunternehmen der Grundversorgung Anlage: Bestätigung der Kommune
Ferienwohnungen:
Aufruf Förderung regionaltypische FerienwohnungenBauen im ländlichen Raum, Grundlagen zur Dorfentwicklung in Hessen
Hier finden Sie die
Liste der LandratsämterHier finden Sie eine interaktive Karte zu den jeweiligen Leadergruppen
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