Mietwohnungen: KfW-BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Sanierung)
Das Programm dient der Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden als Effizienzhaus inklusive einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Zusätzlich wird eine Zinsvergünstigung auf den KfW-Zins gewährt.
- Zinsgünstiges Darlehen
- Bis zu 150.000 Euro je Wohnung
- KfW-Tilgungszuschuss bis 45%
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Gefördert werden die energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Stand eines Effizienzhauses erreichen. Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Bestandsgebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an Mietwohnungen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Für die Förderung sind die Anforderungen des geltenden GEG einzuhalten, solange in der Richtlinie und deren Technischen Mindestanforderungen (TMA) nichts anderes geregelt ist. Die Förderung erfolgt gemäß der Richtlinie und deren TMA.
Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner bei der KfW zu stellen. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Antragseingangs bei der KfW maßgeblich.
Ihr Vorhaben wird von einem anerkannten Energie-Effizienzexperten Ihrer Wahl bestätigt.
Erläuterungen und technischen Anforderungen zu den Effizienzhaus-Standards entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zu diesem Programm und dessen Anlage.
Wie sind die Konditionen?
Gewährt wird ein Darlehen in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 150.000 Euro je Wohneinheit.
Laufzeit: | 10 – 30 Jahre mit mindestens einem tilgungsfreien Jahr |
Zinsbindung: | 10 Jahre |
Auszahlung: | 100 Prozent |
KfW-Tilgungszuschuss: Höhe je nach erreichtem Effizienzhausniveau unterschiedlich |
Aktuelle Konditionen für
KfW-Programm „BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus“
finden Sie unter dem unten stehenden Link
Konditionenübersicht für KfW-Programme (Stand: 05.11.2024)Achtung: Zuschuss aus dem Hessischen Energieeffizienzprogramm teilweise zusätzlich möglich.
*Der ausgewiesene Effektivzinssatz wurde unter den programmspezifischen Annahmen berechnet; er steht unter der Annahme, dass der genannte Sollzinssatz für die gesamte Laufzeit des Darlehens gilt.
Kombinationsmöglichkeiten:
Kombinierbar mit Landesprogramm Sozialer Mietwohnungsbau.
Die Summe der öffentlichen Förderzusagen darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
Rechtliche Hinweise
Selbstgenutzte Wohneinheiten können nicht finanziert werden.
Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag richtet sich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es die Sache beschleunigt, wenn Sie bei Interesse an den Förderkrediten mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen!
Merkblätter und Datenschutzhinweise der KfW
Downloads
Weg zur Förderung
Kurzantrag und Vorlage der "Online-Bestätigung zum Antrag" direkt an WIBank vor Beginn der Maßnahmen.
WIBank prüft Antrag.
WIBank übersendet ggf. nach möglicher erfolgreicher Prüfung und Refinanzierungszusage durch die KfW die Darlehenszusage.