Investpakt Soziale Integration
Förderung der sozialen Integration im Quartier - Investitionspakt
Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration im Quartier, die Sicherung von Wachstum und Beschäftigung, die Förderung von Bildung und Familie sowie Maßnahmen zum Klimaschutz sind gemeinsame Anliegen von Bund, Ländern sowie Städten und Gemeinden.
Antragsmappe downloadenDieses Programm kann nicht mehr beantragt werden
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen der sozialen Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier (Gebäude mit zugehörigen Außenanlagen; Grün-, Frei- und Sportflächen im Quartier, mit Quartiersbezug bzw. guter Erreichbarkeit für Bedarfe aus dem Quartier).
Wer wird gefördert?
Die Zuwendungsempfängerinnen oder Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände nach § 205 Abs. 4 BauGB.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Gefördert werden können Einrichtungen
- in Gebieten, die in ein aktuelles Programm der Städtebauförderung von Bund und Ländern aufgenommen und noch nicht abgerechnet sind. Die Einrichtung muss den Zielsetzungen der integrierten städtebaulichen Planung entsprechen.
- in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung.
In besonderen Fällen kann die Förderung auch außerhalb von anerkannten Städtebaufördergebieten erfolgen. Dann ist der besondere Bedarf und die erwartete Wirkung bei der Förderung der Einrichtungen zur sozialen Integration bzw. den sozialen Zusammenhalt im Quartier bei der Beantragung darzustellen. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtstrategie oder vergleichbaren integrierten Planung der Stadt oder Gemeinde.
Wie sind die Konditionen?
Die Zuwendung wird als Projektförderung aus Mitteln des Bundes und des Landes im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe des staatlichen Förderanteils (Förderquote) beträgt 90 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben nach Nr. 4 der Richtlinie.
Rechtliche Hinweise
Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der sozialen Integration im Quartier vom 27.10.2017.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist bei der Hessen Agentur einzureichen.
Grundlagen für Publizitätsmaßnahmen
Nähere Informationen wie Logos, Wortbildmarken und Anwendungserläuterungen zu den Publizitätsmaßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://www.investitionspakt-integration.de/programm/infomaterial/
Logo Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und WohnenDownloads
Weg zur Förderung
Antragstellung beim HMWEVW (über die Hessen Agentur)
Antragsprüfung beim HMWEVW
Nach der Prüfung erfolgt ggf. die Zusage durch die WIBank