bauen & wohnen Zuschuss

Investpakt Förderung Sportstätten

Sport dient nicht nur der Gesundheit- und der Bewegungsförderung, sondern ermöglicht auch die Begegnung von Menschen mit unterschiedlichem gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen oder religiösen Hintergründen. Sport unterstützt in seiner vielfältigen Wirkung die Integration und Inklusion und stärkt so den Gemeinschaftssinn und das Miteinander vor Ort. Aus diesen Gründen hat sich das Land Hessen gemeinsam mit dem Bund vorgenommen, die hessischen Städte und Gemeinde dabei zu unterstützen

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Was wird gefördert?

  • bauliche Sanierung und der Ausbau von Sportstätten
  • Bauliche Sanierung und der Ausbau von typischen baulichen Bestandteilen und zweckdienliche Folgeeinrichtungen von Sportstätten
  • Ersatzneubau im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung oder Erweiterung
  • Neubauten in begründeten Ausnahmefällen in Sanierungs- und Untersuchungsgebieten, insbesondere, wenn in wachsenden Kommunen oder verdichteten Räumen erforderliche Sportstätten fehlen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind ausschließlich hessische Städte und Gemeinden sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände nach § 205 Abs. 4 BauGB. In geeigneten Fällen sind auch weitere kommunale Kooperationsformen zulässig, in denen eine kommunale Körperschaft bestimmte Aufgaben zugleich für die übrigen Beteiligten erfüllt oder besorgt, insbesondere eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 24 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG). 

Wie sind die Konditionen?

Die Zuwendung wird als Projektförderung aus Mitteln des Bundes und des Landes im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe des staatlichen Förderanteils (Förderquote) beträgt 90 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben nach Nr. 4 der Richtlinie.

Rechtliche Hinweise?

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der sozialen Integration im Quartier vom 27.10.2017.


Weg zur Förderung

Antragstellung beim HMWEVW

Antragsprüfung beim HMWEVW

Nach der Prüfung erfolgt ggf. die Zusage durch die WIBank

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Ulrike Schmidt-Holbrook

Kontakt

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Ulrike Schmidt-Holbrook

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