Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Das Förderprogramm gliedert sich in zwei Programme, Agrarinvestitionsförderprogramm und Förderung von Investitionen zur Diversifizierung.
- Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen
- Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen
- Bis zu 200.000 Euro
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP): Gefördert werden investive Vorhaben landwirtschaftlicher Betriebe, die insbesondere zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen, der Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten oder Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung der Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes beitragen.
Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID): Gefördert werden Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum, z.B. Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“, Investitionen zur Direktvermarktung, Investitionen in Dienstleistungsangebote, bäuerliche Gastronomie, bäuerliches Handwerk, Natur- und Landschaftspflege
Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, die entweder die Mindestgrößen nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder überschreiten und deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, oder, wenn das Unternehmen einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.
Zusätzlich gilt für das AFP: Junglandwirte
Junglandwirte (zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 40 Jahre und die geförderte Investition muss innerhalb von 5 Jahren nach der erstmaligen Niederlassung getätigt sein) können einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens, maximal 400.000 Euro erhalten.
Zusätzlich für FID gilt:
Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten/innen bzw. Lebenspartner/innen sowie mitarbeitende Familienangehörige, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die weiteren Voraussetzungen für eine Förderung können in der Richtlinie nachgelesen werden.
Wie sind die Konditionen?
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP): Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 20 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens in der „Basisförderung“, von bis zu 40 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens in der „Premiumförderung“ bei Erfüllung baulicher Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung (RL-EFP, Anlage 1, Teil B).
Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID): Es kann ein Zuschuss von bis zu 25 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens gem. Nr. 13.2 der Richtlinie gewährt werden. Der Höchstbetrag der Förderung ist grundsätzlich auf 200.000 Euro begrenzt.
Wer sind die Kooperationspartner?
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Hessischen Landkreise, hier die für Landwirtschaft zuständigen Fachdienste und Ämter
- Europäische Union
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Die Beantragung erfolgt beim Landratsamt des hessischen Landkreises, in dem der Antragsteller bzw. der Betrieb seinen steuerlichen Sitz hat.
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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Hans-Albert Hölz
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