Innovationskredit Hessen
Dient der Stärkung schnell wachsender und/oder innovativer Unternehmen und Gründende mittels günstigen Zinsen sowie der Entlastung durchleitender Banken von 70 Prozent des Ausfallrisikos.
- 70 prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank
- Zwischen 100.000 Euro und 5 Mio. Euro möglich
- Finanzierung von innovativen Unternehmen und Gründern
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Der Innovationskredit Hessen unterstützt innovative und/oder schnell wachsende mittelständische Unternehmen und Gründer. Sie können mit seiner Hilfe materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel finanzieren. Hierunter fallen auch Investitionen in Digitalisierungsvorhaben. Außerdem sind Unternehmensübertragungen von bzw. an innovativen Unternehme/n förderfähig. Alle Vorhaben können mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt werden. Die Mindestkredithöhe beträgt 100.000 Euro, der Höchstbetrag 5 Mio. Euro.
Kombinationsmöglichkeit
Der Innovationskredit Hessen ist kombinierbar mit dem Förderprogramm PIUS-Invest, wobei die Möglichkeit besteht, dabei von der Anwendung des öffentlichen Vergaberechts befreit zu bleiben. So können Investitionsvorhaben zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in gewerblichen Unternehmen im Rahmen von Prozess- und/ oder Organisationsinnovationen mit einem öffentlichen Zuschuss anteilig gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern (Small MidCaps) sowie natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz bzw. ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Ebenso können Angehörige Freier Berufe einen Antrag stellen.
Ausgeschlossen sind u. a. börsennotierte Unternehmen, Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf das Klonen von menschlichen Stammzellen sowie Unternehmen bestimmter zusätzlicher Branchen bzw. die in den Bereichen wie Waffenhandel, Drogen, Alkohol, Pornografie tätig sind (siehe Merkblatt).
Welche Voraussetzungen gibt es?
Mindestens eines der festgelegten Innovationskriterien muss erfüllt sein. Diese können im Detail dem Merkblatt Innovationskredit Hessen entnommen werden. Auch wenn Sie in den letzten drei Jahren einen Digital-Zuschuss, eine Förderung aus PIUS-Invest oder PIUS-Innovativ, aus dem KMU-Instrument der EU oder aus anderen Innovationsförderungsprogrammen erhalten haben, ist das Innovationskriterium erfüllt.
Die Vorhaben lassen grundsätzlich einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten und die Gesamtfinanzierung ist gesichert. Das geförderte Unternehmen muss in Deutschland gegründet sein. Die Maßnahme muss einen positiven Hessen-Effekt haben und/ oder den Firmensitz in Hessen haben.
Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu beantragen.
Wie sind die Konditionen?
Die Laufzeit für Betriebsmittelfinanzierungen kann drei (endfällig) oder fünf Jahre betragen. Für Investitionsfinanzierungen werden Laufzeiten von fünf, sieben oder zehn Jahren angeboten.
Mit Ausnahme der endfälligen Variante werden die Darlehen als Ratentilgungsdarlehen mit gleichhoher vierteljährlicher Tilgung herausgelegt. Bei Darlehen mit einer Laufzeit von fünf, sieben oder zehn Jahren ist ein tilgungsfreies Jahr verbindlich. Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren können auch mit zwei tilgungsfreien Jahren beantragt werden. Außerplanmäßige Tilgungen sind unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes können dem Merkblatt der WIBank zum „Risikogerechten Zinssystem“ entnommen werden.
Rechtliche Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht.
Die Gewährung von Darlehen aus diesem Programm erfolgt auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung (Verordnung [EU] Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. L vom 15.12.2023). Falls der De-minimis-Spielraum bereits ausgeschöpft ist, kann auch eine Förderung auf Basis der Freistellungsanzeige nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (siehe Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (ABl. L 187 vom 26. Juni 2014 S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/1315 vom 23. Juni 2023 (EU-Amtsblatt L167/1 vom 30. Juni 2023) erfolgen.
Wer sind die Förderpartner?
Das Land Hessen unterstützt das Programm durch eine Risikopartnerschaft mit der WIBank.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag für das Darlehen der WIBank ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem, gegebenenfalls über ein Zentralinstitut, der WIBank zuzuleiten.
Das Vorliegen der KMU, bzw. Small Midcap-Eigenschaft sowie die Erfüllung von mindestens einem der Innovationskriterien ist auf den hierfür vorgesehenen Formularen zu bestätigen. Die WIBank sagt der Hausbank bzw. dem Zentralinstitut die Refinanzierung des an den Endkreditnehmer auszureichenden Darlehens in Verbindung mit der Haftungsfreistellung zu.
Downloads
Antragsunterlagen
Merk- und Infoblätter
Weg zur Förderung
Antragsformular(e) zusammen mit der Hausbank ausfüllen.
Antragsprüfung durch die WIBank.
Ggf. Darlehenszusage.