gründen & investieren Zuschuss

Innovationscluster

Förderung des Aufbaus, Ausbaus sowie des Betriebs strategisch bedeutender Innovationscluster in Hessen

Förderung von Innovationsclustern nach der Richtlinie des Landes Hessens zur Innovationsförderung

 

  • Aufbau, Ausbau oder Betrieb
  • Austausch von Wissen und Know-How

Was wird gefördert? 

Gefördert werden Aufbau, Ausbau ODER Betrieb von Innovationsclustern, welche die Innovationstätigkeit von Unternehmen in Hessen anregen.

Wer wird gefördert?

Zuwendungen für den Auf- oder Ausbau des Innovationsclusters sind von dem Träger des Innovationsclusters zu beantragen.

Zuwendungen für den Betrieb des Innovationsclusters sind von dem Betreiber zu beantragen.

Nach Art. 27 Abs. 2 Satz 3 AGVO kann die Betreiberin oder der Betreiber, wenn sie oder er nicht mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer (hier Träger) identisch ist, eine eigene Rechtspersönlichkeit haben oder ein Unternehmenskonsortium ohne eigene Rechtspersönlichkeit sein. 

Welche Voraussetzungen gibt es? 

Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Der Cluster muss sich in Hessen befinden. Die Summe der Mitgliedsbeiträge muss überwiegend von Mitgliedern aus der Wirtschaft gezahlt werden.

Die vergaberechtlichen Bestimmungen und beihilferechtlichen Bestimmungen (Art. 27 VO (EU) 651/2014 (AGVO)) sind einzuhalten.

Wie sind die Konditionen?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. 

Die Förderung von Verbünden mehrerer Cluster ist nicht vorgesehen.

Rechtliche Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht. 

Der Förderung liegen zugrunde:

  • Richtlinie des Landes Hessen zur Innovationsförderung v. 23.12.2024 (StAnz.52/2024, S. 1.252) Teil I; Teil II Nr. 1, Teil III
  • Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung VO (EU) 651/2014 (AGVO), Rd.ziffer 50, Kapitel 1, Kapitel 3 Abschnitt 4 Art. 27
  • Landeshaushaltsordnung des Landes Hessen (LHO) und Anlage 2 zu § 44 (ANBest-P)
  • Vergabevorschriften

Wo muss der Antrag gestellt werden? 

Der Antrag ist in elektronischer Form (per E-Mail) bei der WIBank einzureichen.

 


Weg zur Förderung

Vorab ist eine Projektbeschreibung beim HMWVW einzureichen. Die inhaltlichen Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. 

Danach ist der Förderantrag bei der WIBank einzureichen. Nach Teil I Nr. 2.8 der Richtlinie darf mit dem Vorhaben vor Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. 

Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid und reichen zur Auszahlung der Zuwendung begleitend zur Umsetzung Mittelabrufe und final einen Verwendungsnachweis bei der WIBank ein. 

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Julia Werner

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