Integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte
Gefördert werden können Ausgaben für die Erstellung, Fortschreibung, Modernisierung oder Aktualisierung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte.
- Verbesserung der Entwicklung von Regionen
- Projektförderung als Anteilsfinanzierung
- als nicht rückzahlbarer Zuschuss
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Förderfähige Ausgaben sind
- Sachausgaben, z.B. Büromaterial, Ausgaben für Veröffentlichungen
- Fahrtkosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung im Zusammenhang mit der Projektumsetzung
- Ausgaben für Honorare Dritter, die im Auswahlverfahren des wirtschaftlichsten Angebots vergeben werden.
Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für unterstützende Dienstleistungen bei der Regionalanalyse, bei der Moderation sowie bei der Aufbereitung und Verbreitung der Ergebnisse durch Dritte. Als besonders förderwürdig gelten Konzepte, die Aspekte eines ressourcenschonenden Umgangs mit der Umwelt berücksichtigen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Regionalforen, Zweckverbände und Regionalmanagementgesellschaften.
Vorhaben werden vorrangig in den Fördergebieten der GRW und in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Konzepte sollen die Entwicklungsziele und Handlungsfelder der entsprechenden Region sowie besonders wichtige Leitprojekte aufzeigen. Dabei sind vorhandene Konzepte zu integrieren.
Basis soll eine Analyse der regionsspezifischen Stärken und Schwächen sowie von Chancen und Risiken sein.
Im Falle einer Förderung aus Mitteln des EFRE müssen die Konzepte einen Beitrag zur Umsetzung der „Hessischen Innovationsstrategie 2020“ liefern (www.hessische-innovationsstrategie-2020.de).
Das geförderte integrierte regionale Innovations- oder Entwicklungskonzept ist in geeigneter Form zu publizieren.
Wie sind die Konditionen?
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Förderung eines Konzeptes wird in einer Region nur einmal innerhalb von acht Jahren gewährt.
Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %.
Eine Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen, der GRW oder des EFRE erfolgen.
Die Beteiligung aus GRW-Mitteln darf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro nicht überschreiten. Das Konzept kann in diesen Fällen mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden
Rechtliche Hinweise
Die Zuwendungen fallen nicht unter Art. 107 ff. des AEUV, sind also keine Beihilfen.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen. Dies ist auch über das Onlineportal der WIBank möglich. GRW-Anträge sind auf amtlichem Formular zu stellen.
Downloads
Merkblätter
Förderrichtlinie
Weg zur Förderung
Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.
Antragsprüfung durch die WIBank.
Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.
Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.
Kundenportal für Förderperiode 2014-2020