Infrastruktur finanzieren Zuschuss

Technische Ausstattung von beruflichen Schulen

Die Ausstattung von beruflichen Schulen mit moderner, für die Wirtschaft relevanter Informations- und Kommunikationstechnik soll weiter verbessert werden. Ebenso soll für den praxisorientierten Unterricht im Rahmen der dualen Ausbildung die Ausstattung mit modernen Schulungssystemen ausgebaut werden.


  • Hard- und Software für berufliche Schulen
  • Einrichtung von Lernbüros
  • Unterstützung handlungsorientiertem Unterrichts

Was wird gefördert?

a) Hard- und Software für den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) einschließlich der Vernetzung für den berufsbezogenen Unterricht an beruflichen Schulen im Rahmen der dualen Ausbildung,

b) Standard-Verwaltungssoftware mit einer implementierten Funktion zur Führung eines elektronischen Klassenbuchs und Funktionen zu einem begleitenden Fehlzeitenmanagement,

c) Einrichtungen von Lernpraxen, Lernapotheken und Lernbüros für den handlungsorientierten Unterricht in den Berufsfeldern Gesundheit sowie Wirtschaft und Verwaltung (z.B. Fachmobiliar, technische Fachausstattung),

d) Einrichtungen von Verkaufsräumen für den handlungsorientierten Unterricht im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft (z.B. Fachmobiliar, technische Verkaufsausstattung).

Wer wird gefördert?

Träger der beruflichen Schulen im Land Hessen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für die Förderung ist die Einbringung eines Eigenanteils durch den Schulträger (Kofinanzierung).

Dieser Eigenanteil besteht in der Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Vorhaben müssen die horizontalen Prinzipien Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung berücksichtigen und entsprechende Angaben enthalten.

Wie sind die Konditionen?

Die Förderung wird den Zuwendungsempfängern im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von maximal 50 % an den tatsächlich getätigten zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Rechtliche Hinweise

Vorhaben müssen dem Recht der Europäischen Union und den in Bezug auf die Umsetzung des Vorhabens einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften entsprechen. Insbesondere wird auf die Pflicht zur Einhaltung vergaberechtlicher und beihilferechtlicher Bestimmungen sowie der Nebenbestimmungen im Zuwendungsbescheid hingewiesen.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der WIBank.

Antragsfrist für das jeweilige Haushaltsjahr ist der 31. Oktober des laufenden Jahres. 

Downloads


Weg zur Förderung

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.

Kundenportal für Förderperiode 2014-2020

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Daniel Straschewski

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