Impulse der Arbeitsmarktpolitik - IdeA
IdeA soll dazu beitragen, dass aus den Arbeitslosen und Geringqualifizierten von heute die Fachkräfte von morgen werden können.
- Modellhafte und innovative Projekte
- Weiterbildung Arbeitslose und Geringqualifizierte
- Digitales Lernen
In Kooperation mit:
Wer und was gefördert wird
Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Erwachsene, einschließlich der „stillen Reserve“, insbesondere auch Langzeitarbeitslose sowie Un- und Angelernte.
Das Förderangebot „Impulse der Arbeitsmarktpolitik“ soll modellhafte und innovative Maßnahmen fördern, die dazu beitragen, dass aus den Arbeitslosen und Geringqualifizierten von heute die Fachkräfte von morgen werden können. Dies kann etwa durch Maßnahmen geschehen, die auf die Ausbildung in Mangelberufen wie beispielsweise den Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufen, die Berufsfelder der Industrie sowie den gewerblich-technischen Berufen ausgerichtet sind. Ebenso steht die Befähigung für Bedarfe im Zuge der Digitalisierung im Fokus. Auch für vorbereitende Maßnahmen oder Maßnahmen, die das erfolgreiche Absolvieren der Ausbildung durch Beratung und Begleitung unterstützen, kann die Förderung genutzt werden. Es gilt: Die entsprechenden Fördergrundsätze sind maßgeblich.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Kammern, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, geeignete wissenschaftliche Institutionen, Landkreise und kreisfreie Städte sowie Zusammenschlüsse von Landkreisen oder kreisfreien Städten in Hessen.
Antragsverfahren
Auf www.esf-hessen.de wird im Rahmen eines Förderaufrufs zur Antragstellung mit Fristsetzung aufgerufen. Der Antrag ist elektronisch über das Kundenportal zu stellen. Nähere Angaben zu den geförderten Themenbereichen, dem Projektumfang, erforderlichen Antragsinhalten und zum Antragsverfahren werden im Rahmen von Förderaufrufen mitgeteilt.
Programmverantwortliches Landesressort
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat III6A Hessische Arbeitsmarktförderung
Downloads
Weg zur Förderung
Förderaufruf auf www.esf-hessen.de und Antragseinreichung über Kundenportal.
Antragsprüfung durch WIBank.
Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch WIBank.
Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF/EFRE sowie entsprechende Landesprogramme in Hessen erfolgt in der Förderperiode 2021 - 2027 über ein neues Kundenportal. **Es ist nicht identisch mit dem ESF/EFRE Kundenportal für die Förderperiode 2014 - 2020.** Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung eines aktuellen Browsers; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers. Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069/9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.
KundenportalDie Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.
Kundenportal für Förderperiode 2014-2020Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Justine Klitzka
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