Hessengeld
Zuschussprogramm zur Entlastung von Ersterwerbenden einer Immobilie im Bereich der Grunderwerbsteuer
Um den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, bietet das Land Hessen in Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen im Rahmen des Sofort-Programms "11+1 für Hessen" das Hessengeld an. Mit dem Hessengeld werden erstmalige Immobilienerwerber hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer mit einem nicht zurückzuzahlenden Zuschuss entlastet.
- 10.000 EUR pro Erwerber, max. 20.000 EUR
- 5.000 EUR für jedes einziehende Kind
- Erstmaliger Erwerb einer Immobilie
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Gefördert wird der erstmalige Erwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien durch einen Zuschuss zur Grunderwerbsteuer.
Sollten inhaltliche Fragen bei der Antragsbearbeitung aufkommen, schauen Sie bitte in die FAQs. Dort finden sich viele nützliche Informationen. Die FAQ sind auf www.hessengeld.de hinterlegt.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen, die erstmals (Mit-)Eigentümerin oder (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden sind.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Mit dem Hessengeld wird der erstmalige, grunderwerbsteuerpflichtige Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie gefördert.
- Gefördert werden Erwerbsvorgänge ab dem 1. März 2024. Maßgeblich ist hier das Datum der Beurkundung des Kaufvertrages.
- Die erworbene Immobilie (Wohnimmobilie oder Baugrundstück) muss in Hessen liegen.
Wie sind die Konditionen?
Das Hessengeld beträgt 10.000 Euro je Erwerber/Käufer (maximal 20.000 Euro), der in die Wohnimmobilie einzieht, sowie 5.000 Euro je Kind unter 18 Jahre, das mit in die Wohnimmobilie einzieht. Maßgeblich sind die Verhältnisse am Tag der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages.
Das Hessengeld ist begrenzt auf die Höhe der tatsächlich angefallenen und gezahlten Grunderwerbsteuer.
Rechtliche Hinweise
Bitte entnehmen Sie alle rechtlichen Hinweise der Richtlinie des Landes Hessen über die Gewährung von Hessengeld. Sie finden die Richtlinie in unserem Download-Bereich.
Weitere Hinweise finden Sie auch unter www.hessengeld.de
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Bitte stellen Sie den Antrag für das Hessengeld im Kundenportal der WIBank: WIBank Portal - Willkommen im WIBank Kundenportal
Bitte öffnen Sie den Link in den Internet-Browsern Microsoft Edge, Firefox, Safari oder Chrome. Der Internet-Explorer wird nicht unterstützt.
Welche Unterlagen (Informationen) werden für die Antragstellung benötigt?
Unterlagen, die im Kundenportal der WIBank hochgeladen werden müssen:
- Vier Auszüge aus dem notariell beurkundeten Kaufvertrag:
- Urkundenregisternummer (erste Seite)
- Überblick aller Vertragspartner
- Vollständige Objektadresse (Grundbuchtatbestand)
- Überblick aller Unterschriften (letzte Seite)
Unter bestimmten Umständen wird der vollständige Kaufvertrag gefordert. Welche Seiten in Ihrem Fall hochgeladen werden müssen, können Sie im Kundenportal im Antrag sehen
- Amtliche Identitätsnachweise für alle im Kaufvertrag aufgeführten, förderberechtigten Personen (Personalausweis, Reisepass, o.ä.)
- Meldebescheinigung aller eingezogenen Personen (ist innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung nachzureichen bei einem späteren Einzug)
Ergänzende Unterlagen, die bei Bedarf im Kundenportal der WIBank hochgeladen werden müssen:
- Geburtsurkunden aller berücksichtigungsfähigen Kinder
- Vertretungsvollmachten (z.B. bei minderjährigen Erwerbern)
- Nachweis, aus der der selbst- und fremdgenutzte Anteil hervorgeht (Wohn-/ Nutzflächenberechnung)
Unterlagen, die wichtige Informationen für die Bearbeitung beinhalten:
- Grunderwerbsteuerbescheid
- Steuer-ID aller förderberechtigten Personen (Eigentümer, Kinder)
- In den FAQs finden Sie viele nützliche Informationen, falls inhaltliche Fragen bei der Antragsbearbeitung aufkommen. Diese finden Sie hier: www.hessengeld.de
Bitte beachten Sie folgende Hinweise für den Upload:
Dateigröße: max. 4,8 MB je Dokument
Dateiformat: PDF-Dateien
Ausschließlich Schwarz-Weiß-Scans
Auflösung von 150-300 dpi empfohlen
Wie ändere ich Name, Adresse oder Bankverbindung nach der Bewilligung?
Die oben genannten Änderungen werden auch über das Kundenportal der WIBank mitgeteilt. Hierzu gibt es in den Downloads die "Klickanleitung Stammdatenänderung" - dort wird der Ablauf beschrieben.
Benötigen Sie noch Hilfe?
Wenn Sie Unterstützung benötigen oder weitere Fragen haben, stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:
Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr direkt unter 069 9132-6299 oder per Mail:
support.kundenportal@wibank.de
Bei inhaltlichen Fragen zum Förderprogramm stehen Ihnen die FAQs unter www.hessengeld.de zur Verfügung. Sollte Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, wenden Sie sich bitte an:
Weg zur Förderung
Bitte füllen Sie den Förder-Check zum Hessengeld im Kundenportal der WIBank aus. Bei einem positiven Förder-Check registrieren Sie sich bitte im Kundenportal der WIBank.
Nach der Registrierung erhalten Sie eine Mail, ab welchem Zeitpunkt Sie den Antrag für Ihr Hessengeld stellen können.
Nach positiver Prüfung erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid im Kundenportal. Für die Auszahlung weisen Sie binnen drei Jahren Ihren Einzug in das geförderte Objekt nach.
Weblink Hessengeld
Die Antragstellung für das Hessengeld erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung eines aktuellen Browsers; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers. Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069/9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.
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