gründen & investieren Darlehen

Hessen-Mikroliquidität

Ergänzendes Darlehen für kleine Unternehmen und Soloselbständige, um zusätzlichen Liquiditätsbedarf zu decken, der durch die aktuelle Corona-Krise entstanden ist und für die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zwingend erforderlich ist.

Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden

Das Förderprogramm „Hessen-Mikroliquidität“ wurde am 30.06.2022 beendet. Es sind keine Antragstellungen mehr möglich.
 
Bei Fragen zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten ist die Förderberatung der WIBank Hessen (https://www.wibank.de/wibank/diewibank/foerderberatung-hessen) gerne für Sie da.

 

anteilige Forderungsverzichte

Die Förderrichtlinien Hessen-Mikroliquidität beinhalten die Möglichkeit, dass die WIBank Hessen bzw. das Land Hessen auf eine Rückzahlung von Teilbeträgen der Darlehen Hessen-Mikroliquidität von bis zu 50% des ursprünglichen Darlehensbetrages verzichtet. Grundsätzlich muss um diesen anteiligen Forderungsverzicht zu erhalten, ein Antrag zum Verzicht auf Rückzahlung von Teilbeträgen in elektronischer Form und ausschließlich über das WIBank Kundenportal (WIBank Portal) gestellt werden.  

Die WIBank Hessen informiert daher seit August 2022 die Darlehensnehmenden sukzessive über die genauen Details via E-Mail an die im ursprünglichen Darlehensantrag bzw. der weiteren Korrespondenz mitgeteilte Adresse. Die WIBank Hessen geht dabei chronologisch vor und schreibt die Darlehensnehmenden auf Basis des ursprünglichen Auszahlungsdatums des Darlehens Hessen-Mikroliquidität an. Die Informationen erhalten alle Darlehensnehmenden, die die folgenden drei Kriterien erfüllen.

  1. Verwendungsnachweis wurde eingereicht und durch die WIBank Hessen positiv geprüft,
  2. Post-Ident-Verfahren wurde erfolgreich durchgeführt, und
  3. das jeweilige Darlehen Hessen-Mikroliquidität weist einen entsprechenden Darlehenssaldo aus.

Ausschlaggebend, ob ein anteiliger Forderungsverzicht von mindestens 30 % bis maximal 50 % des ursprünglichen Darlehensbetrages gewährt werden kann, sind die Zugehörigkeit zu einer Branche, die von angeordneten Betriebsschließungen von mindestens 4 Monaten betroffen waren oder der Nachweis über Umsatzausfälle für die Dauer von mindestens 4 Monaten anhand von betriebswirtschaftlichen Unterlagen.

Im Antragsprozess sind, neben der Beantwortung der vorgegebenen Fragen, immer folgende Unterlagen hochzuladen.

  • Jahresabschluss inkl. GuV 2019 oder GuV 2019 oder EÜR 2019
  • Jahresabschluss inkl. GuV 2020 oder GuV 2020 oder EÜR 2020
  • Jahresabschluss inkl. GuV 2021 oder GuV 2021 oder EÜR 2021 oder BWA 2021
  • Jahresabschluss inkl. GuV 2022 oder GuV 2022 oder EÜR 2022 oder BWA 2022
  • Einkommensteuerbescheid oder Körperschaftssteuerbescheid (bei Kapitalgesellschaften) 2019
  • Einkommensteuerbescheid oder Körperschaftssteuerbescheid (bei Kapitalgesellschaften) 2020
  • Einkommensteuerbescheid oder Körperschaftssteuerbescheid (bei Kapitalgesellschaften) 2021
  • Einkommensteuerbescheid oder Körperschaftssteuerbescheid (bei Kapitalgesellschaften; sofern bereits vorhanden) 2022
  • Schlussabrechnung aus Überbrückungshilfen und/oder Überbrückungshilfen Plus (falls vorhanden)
  • Endabrechnung Neustarthilfe und/oder Neustarthilfe Plus [u.a. Soloselbstständige] (falls vorhanden)

Sollte Ihnen noch keine E-Mail zugegangen sein, obwohl Sie aber die o.g. Kriterien erfüllen, wird Ihnen diese noch unaufgefordert zugestellt. Darlehensnehmende, die die o.g. Kriterien noch nicht erfüllen, erhalten erst nach deren Erfüllung weitere Informationen zum anteiligen Forderungsverzicht.

Bei Fragen zu wichtigen Themen zum anteiligen Forderungsverzicht können Sie die FAQ einsehen. Das darin enthaltene Schaubild verdeutlicht Ihnen zudem den Prozess zum anteiligen Forderungsverzicht. Bitte lesen Sie sich vorab die Anleitung für die Antragstellung über das WIBank Kundenportal durch. 

Sollten darüber hinaus Fragen ungeklärt bleiben, senden Sie uns eine E-Mail an mikrodarlehens-hilfen2021@wibank.de. Sofern technische Fragen zum WIBank Kundenportal bestehen, richten Sie diese per E-Mail an: support.kundenportal@wibank.de. Oder Sie erreichen den Support unter 069 9132-6299

Verwendungsnachweis

Darlehensnehmende haben der WIBank die bestimmungsgemäße Verwendung der Finanzierungsmittel innerhalb von 18 Monaten nach Vollauszahlung nachzuweisen. 

Darlehensnehmende erhalten hierfür 18 Monate nach Auszahlung des Darlehens eine Erinnerung via E-Mail an die im Antrag bzw. der weiteren Korrespondenz mit der WIBank mitgeteilte Adresse.

Der Verwendungsnachweis ist in elektronischer Form und ausschließlich über das Online-Portal einzureichen. 

WIBank Online-Portal

Bitte lesen Sie sich vorab die Anleitung "Verwendungsnachweis – Registrierung, Anmeldung und Ausfüllhinweise im Kundenportal" unter Downloads durch. 
Eine Liste mit den häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Verwendungsnachweis Hessen-Mikroliquidität finden Sie hier oder im Downloadbereich.
Technische Fragen können an support.kundenportal@wibank.de; Tel.: 069 9132-6299 gestellt werden. Inhaltliche Fragen zum Verwendungsnachweis können an die E-Mail-Adresse mikrodarlehens-hilfen2021@wibank.de gerichtet werden.

POSTIDENT - Verfahren


Was ist das POSTIDENT-Verfahren?

Aufgrund des Geldwäschegesetzes sind Banken gesetzlich verpflichtet, die Identität der Kunden bei der Kontoeröffnung festzuhalten. Zur möglichst bequemen Gewährleistung dieser Auflage nutzt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen hierfür das sogenannte POSTIDENT-Verfahren der Deutschen Post AG - eine sichere und persönliche Identifikation, die durch die Mitarbeiter/innen der Deutsche Post AG vorgenommen wird.

Wie funktioniert das POSTIDENT-Verfahren?

Sie haben von uns einen POSTIDENT-Coupon erhalten. Mit diesem POSTIDENT-Coupon und einem gültigen Legitimationspapier (Reisepass oder Personalausweis) gehen Sie zu einer beliebigen Filiale der Deutsche Post AG. Ihre Identifikationsdaten werden nach Ihrer Bestätigung in der Filiale digital an die WIBank Hessen übermittelt.

Die Kosten für das POSTIDENT-Verfahren werden von der WIBank Hessen übernommen.

Stundungsanträge

Was ist eine Stundung? 

Die Beantragung einer Stundung kann hilfreich sein, wenn Sie kurzfristige finanzielle Schwierigkeiten haben und eine vorübergehende Entlastung benötigen. Mit einer Stundung haben Sie die Möglichkeit Ihre zukünftig fälligen Tilgungsleistungen für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen. 

Welche Fristen sind einzuhalten? 

Es ist wichtig zu beachten, dass der Stundungsantrag frühestens drei Monate vor dem Tilgungsbeginn eingereicht werden darf. Der genaue Zeitpunkt der ersten Tilgungsleistung ist im Zins- und Tilgungsplan aufgeführt, der Ihnen zusammen mit der Auszahlungsbestätigung per E-Mail zugesandt wurde. Wenn Sie eine Stundung Ihrer Tilgungsleistung wünschen, müssen Sie Ihren Antrag spätestens drei Wochen vor Beginn der gewünschten Stundungsphase bei der WIBank einreichen (z.B. am 10.10.2024 als spätmöglichster Einreichungstag, wenn der planmäßige Einzug der Tilgungsleistung am 31.10.2024 erfolgt). 

Wie wirkt sich die Stundung auf meinen Zins- und Tilgungsplan aus? 

Die Beantragung einer Stundung führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Darlehenslaufzeit. Während der Stundungsphase sind weiterhin die vereinbarten Sollzinsen zu zahlen. Im Falle einer bewilligten Stundung erhalten Sie von uns einen aktualisierten Zins- und Tilgungsplan.

Wie stelle ich den Stundungsantrag? 

Den Stundungsantrag stellen Sie bitte mit Hilfe des Formulars „Stundungsantrag“. Bitte senden Sie dieses mit dem Betreff „Stundungsantrag Hessen-Mikroliquidität“ und Ihrer „Vertragsnummer“ (750xxxxx) rechtsverbindlich (d.h. eigenhändig) unterschrieben per E-Mail (z.B. eingescannt als PDF-Datei) an mikrodarlehens-hilfen@wibank.de.

Beachten Sie dabei, dass der Umfang der im Formular geforderten Informationen sich nach dem gewünschten Stundungszeitraum richtet. Möchten Sie eine Stundung von mehr als drei Monaten beantragen, müssen Sie sämtliche Seiten des Formulars ausfüllen. Damit Ihr Antrag reibungslos bearbeitet werden kann, bitten wir Sie, den Antrag ordnungsgemäß auszufüllen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unvollständige Anträge nicht bearbeitet und daher zurückgewiesen werden können. Bei Rückfragen zu Ihrem Antrag kommen wir auf Sie zu.

Wie sind die Konditionen?

Je Antragstellenden kann ein Darlehen in Höhe von 3.000 bis 35.000 Euro beantragt werden. Das Kreditvolumen soll sich an dem Liquiditätsbedarf für einen Zeitraum von 6 Monaten nach dem 13. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2022 orientieren.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt 7 Jahre, hiervon sind die ersten 2 Jahre tilgungsfrei.

Für das Darlehen wird ein Festzinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit vereinbart. Der Zinssatz beträgt 0,75% p.a.

Hinweis zur Angabe des Liquiditätsbedarfs: Weitere Finanzierungshilfen - z.B. der Finanzverwaltung oder aus Zuschüssen, Darlehen oder Beteiligungen zur Bewältigung der aktuellen Situation - sind bei der Bedarfsberechnung des gewählten 6-Monats-Zeitraums zu berücksichtigen. 

Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist ohne weitere Kosten (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) möglich. Teilrückzahlungen müssen in Höhe von mindestens 20% der ursprünglichen Darlehenssumme erfolgen.

Rechtliche Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf ein Hessen-Mikroliquiditätsdarlehen besteht nicht.

Das Programm Hessen-Mikroliquidität wird nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der EU Nr. L 352/1 vom 24. Dezember 2013, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020, Amtsblatt der EU Nr. L 215/3 vom 7. Juli 2020) vergeben.

Hier finden Sie das bis zum 15.12.2020 gültige Merkblatt.
Hier finden Sie das vom 01.02.2021 bis zum 30.06.2021 gültige Merkblatt.
Hier finden Sie das vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2021 gültige Merkblatt.
Hier finden Sie das vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 gültige Merkblatt.  

Hier finden Sie das vom 01.04.2022 bis zum 30.06.2022 gültige Merkblatt. 

 

Wer sind die Kooperationspartner?

•    Industrie- und Handelskammern in Hessen
•    Handwerkskammern in Hessen
•    Regionale hessische Wirtschaftsfördergesellschaften

 


Weg zum anteiligen Forderungsverzicht

Eingang einer E-Mail mit weiteren Informationen durch die WIBank abwarten

Einloggen in das WIBank Kundenportal und Start Antrag „anteiliger Forderungsverzicht“

Ausfüllen des Antrages und Hochladen von entsprechenden Unterlagen

WIBank informiert schriftlich, ob ein anteiliger Forderungsverzicht zugesagt wird

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