Hessen-Mikrodarlehen
Mit dem Hessen-Mikrodarlehen können Existenzgründende und junge Unternehmen ihre Finanzierungslücke schließen.
Antragsmappe downloaden- Kredit von 3.000 Euro bis 35.000 Euro
- 7 Jahre Kreditlaufzeit
- Keine banküblichen Sicherheiten erforderlich
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Mit diesem Darlehen können alle Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, welche für die Gründung/Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Hessen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bzw. nach dem Wechsel vom Nebenerwerb in den Vollerwerb erforderlich sind.
Diese Vorhaben müssen eine tragfähige und erfolgversprechende Geschäftsidee umsetzen. Vor einer Finanzierung des Vorhabens muss ein dokumentiertes Gespräch bei einer Kooperationspartnerin bzw. einem Kooperationspartner stattgefunden haben.
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen sowie Angehörige freier Berufe, die binnen 5 Jahren nach Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit bzw. Geschäftstätigkeit oder grundsätzlich nach Wechsel vom Nebenerwerb in den Vollerwerb einen Antrag stellen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die dauerhafte wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens muss im Antragsverfahren plausibel dargestellt werden.
Da die WIBank für das Darlehen keine banküblichen Sicherheiten verlangt, ist die Abgabe eines notariellen Schuldversprechens notwendig.
Wie sind die Konditionen?
Bei dem Hessen-Mikrodarlehen handelt es sich um ein unbesichertes Ratentilgungsdarlehen mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Die monatlich gleichbleibenden Tilgungsraten setzen nach dem Verstreichen der ersten neun Monate ein, welche obligatorisch tilgungsfrei sind. Bis dahin sind lediglich Zinszahlungen zu leisten. Für die komplette Laufzeit gilt der gleiche Sollzinssatz, der auf der WIBank-Website veröffentlicht ist.
Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist ohne weitere Kosten (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) möglich. Teilrückzahlungen müssen in Höhe von mindestens 20% der ursprünglichen Darlehenssumme erfolgen.
Es sind für diese gewerblichen Darlehen, im Gegensatz zu üblichen Bankenfinanzierungen, keine banküblichen Sicherheiten erforderlich.
Aktuelle Konditionen Hessen-Mikrodarlehen
Beispiel: Für die Aufnahme eines Kreditbetrages in Höhe von 10.000,00 Euro fallen bei einer planmäßigen Rückführung des Darlehens insgesamt Zinsen in Höhe von 2.262,13 Euro an. Es werden keine Entgelte und/oder Gebühren erhoben.
Kreditbetrag: 10.000,00 EUR | durchschnittlicher Zins pro Monat | Zinsen Laufzeit 7 Jahre |
---|---|---|
Hessen-Mikrodarlehen* | 26,81 Euro | 2.262,13 Euro |
Kreditlinie Geschäftsgirokonto** | 50,59 Euro | 4.249,92 Euro |
* Sollzinssatz Hessen-Mikrodarlehen: 5,75 % p.a.
** angenommener Sollzinssatz Kreditlinie Geschäftsgirokonto: 12,00 % p.a.
Eine Musterberechnung steht unter Downloads „Zins- und Tilgungsrechner" zur Verfügung.
Rechtliche Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf dieses Darlehen besteht nicht.
Die Darlehen im Programm Hessen-Mikrodarlehen werden nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der EU L vom 15.Dezember 2023) vergeben.
Antragstellende müssen die bestimmungsgemäße Verwendung der Finanzierungsmittel in voller Höhe des jeweils erhaltenen Hessen-Mikrodarlehens innerhalb von zwölf Monaten nach Vollauszahlung nachweisen. Hierfür bestehen folgende Möglichkeiten:
- Bestätigung des/der Steuerberaters/Steuerberaterin über den tatsächlichen kostenmäßigen und zeitlichen Umfang des Vorhabens.
- Belege / Rechnungen / Kontoauszüge die Investitionen und/oder Betriebsmittel im Rahmen des beantragten Vorhabens nachweisen.
Wer sind die Kooperationspartner?
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Die Einreichung des Antrags erfolgt ausschließlich über die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner. Vor Antragstellung bei der WIBank muss zwischen den Antragstellenden und einer Kooperationspartnerin bzw. einem Kooperationspartner ein Beratungsgespräch bzgl. der Gründungs-/Geschäftsidee stattgefunden haben.
Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan ist die Grundlage für Ihren erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Es ist eine Hilfe die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens richtig einzuschätzen, und dient Ihnen und Anderen die Realisierbarkeit des Existenzgründungsvorhabens zu prüfen. Die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner helfen Ihnen auch bei der Erstellung und Konzeption Ihres Businessplans. Gerne stellen Ihnen diese auch entsprechende Muster zur Verfügung. Hilfestellungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und der KfW-Bankengruppe finden Sie hier:
Hinweise BMWi zum BusinessplanGründungsunterstützung in mehreren Sprachen
Informationen zum Businessplan: https://www.wir-gruenden-in-deutschland.de/unternehmensplanung/der-businessplan
- Am Ende der Seite finden Sie eine Suchfunktion. In dieser können Sie eine von 12 Sprachen auswählen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit in der gewählten Sprache ein Workbook downzuloaden, dass Sie schrittweise bei der Erstellung Ihres Geschäftskonzeptes / Businessplans unterstützt. Neben der gewählten Sprache werden die übersetzten Texte auch in deutscher Sprache angezeigt.
Begriffe aus der Gründungsunterstützung: https://www.wir-gruenden-in-deutschland.de/glossar
- Im Glossar sind die wichtigsten Begriffe rund um das Thema „Gründen in Deutschland“ sowie „Selbständig in Deutschland“ kurz und knapp zusammengestellt.
Die oben angeführten und weitere Informationen sowie Publikationen zum Thema "Gründen in Deutschland" finden Sie auf der Website der Fachstelle Migrantenökonomie unter https://www.wir-gruenden-in-deutschland.de/unser-service/publikationen
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Weg zur Förderung
Antragsformular(e) zusammen mit Kooperationspartner ausfüllen.
Antragsprüfung durch die WIBank.
Ggf. Zusage Darlehensvertrag.
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Hotline Unternehmens- und Transformationsfinanzierung II
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