Hessen-Mikrodarlehen
Mit dem Hessen-Mikrodarlehen können Existenzgründende und junge Unternehmen ihre Finanzierungslücke schließen.
Antragsmappe downloaden- Kredit von 3.000 Euro bis 35.000 Euro
- 7 Jahre Kreditlaufzeit
- Keine banküblichen Sicherheiten erforderlich
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Mit diesem Darlehen können alle Investitionen, sowie benötigte Betriebsmittel im Rahmen folgender Maßnahmen finanziert werden:
- Existenzgründung im Voll- oder Nebenerwerb
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens
- Wachstums- und Festigungsmaßnahmen für ein bestehendes Unternehmen (innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit im Haupterwerb)
- Neuansiedlung eines Unternehmens
Ihr Unternehmensgegenstand bzw. die Verwendung des Darlehens muss sich an unseren bestehenden Nachhaltigkeitsgrundsätzen ausrichten. Weitere Informationen finden Sie unter www.wibank.de/nachhaltigkeit
Nicht gefördert werden:
- Unternehmen in Schwierigkeiten sowie die Sektoren Landwirtschaft (Primärerzeugnisse), Fischerei, Aquakultur und exportbezogene Ausgaben
- Um- oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
- Ablösung von vorhandenen Verbindlichkeiten inkl. Gesellschafterdarlehen
- Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen und Angehörige freier Berufe,
- mit kaufmännischer sowie fachlicher Qualifikation,
- und einem erfolgsversprechenden Vorhaben in Hessen
- als auch Gesellschafter (ohne Geschäftsführungskompetenzen)
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Sie sind nicht länger als 5 Jahre dauerhaft im Haupterwerb selbstständig tätig und Ihr Wohnsitz befindet sich in Deutschland. Bereits ausgeübte Tätigkeiten im Nebenerwerb sind von dieser Frist ausgenommen
- Ihre SCHUFA-Auskunft weist zum Zeitpunkt der Antragstellung keine unerledigten Negativmerkmale auf und Sie sind nicht in ein (eingeleitetes) Unternehmens- und / oder Privatinsolvenzverfahren verwickelt
- Sie haben das KfW StartGeld bisher nicht für das betroffene Vorhaben in Anspruch genommen
- Es muss ein Termin bei einem unserer Kooperationspartner wahrgenommen werden, um den Darlehensantrag sowie die notwendigen Unterlagen an die WIBank weiterleiten zu lassen
- Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist die erste Kontaktaufnahme beim Kooperationspartner, bei der Finanzierungsmöglichkeiten für das (Gründungs-) Vorhaben besprochen wurden
Dies sind zunächst die wichtigsten Förderkriterien. Die abschließende Entscheidung über die Antragsberechtigung wird im Zuge der Antragsprüfung durch den Kooperationspartner sowie die WIBank getroffen. Bei Unklarheiten oder Sonderkonstellationen wenden Sie sich gerne an uns oder an Ihren Kooperationspartner.
Wie sind die Konditionen?
Wir finanzieren Ihr Vorhaben mit bis zu 35.000 Euro bei 12 tilgungsfreien Monaten und einer Laufzeit von 7 Jahren, um Ihrer Geschäftsidee den richtigen Boost für einen langfristigen Erfolg am Markt zu verschaffen.
Hessen-Mikrodarlehen | |
Ratentilgungsdarlehen | |
3.000 – 35.000 Euro | |
7 Jahre Laufzeit | |
12 tilgungsfreie Monate | |
Keine banküblichen Sicherheiten | |
Sondertilgung jederzeit kostenlos möglich | |
Ohne Bereitstellungsprovision | |
Darlehensaufstockung möglich |
Aktuelle Konditionen Hessen-Mikrodarlehen
Beispielrechnung
Für die Aufnahme eines Kreditbetrages in Höhe von 10.000,00 Euro fallen bei einer planmäßigen Rückführung des Darlehens insgesamt Zinsen in Höhe von 2.262,13 Euro an. Es werden keine Entgelte und/oder Gebühren erhoben.
Kreditbetrag: 10.000,00 EUR | durchschnittlicher Zins pro Monat | Zinsen Laufzeit 7 Jahre |
---|---|---|
Hessen-Mikrodarlehen* | 26,81 Euro | 2.262,13 Euro |
Kreditlinie Geschäftsgirokonto** | 50,59 Euro | 4.249,92 Euro |
* Sollzinssatz Hessen-Mikrodarlehen: 5,75 % p.a.
** angenommener Sollzinssatz Kreditlinie Geschäftsgirokonto: 12,00 % p.a.
Eine Musterberechnung steht unter Downloads „Zins- und Tilgungsrechner" zur Verfügung.
Rechtliche Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf dieses Darlehen besteht nicht.
Die Darlehen im Programm Hessen-Mikrodarlehen werden nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der EU L vom 15.Dezember 2023) vergeben.
Wer sind die Kooperationspartner?
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Die Einreichung der zusammengestellten Antragsunterlagen erfolgt ausschließlich, nach einem Beratungstermin, über unsere Kooperationspartner. Die wichtigsten Schritte der Antragstellung haben wir Ihnen nachfolgend skizziert: siehe Downloads: Schritte zur Antragsstellung Übersicht
Verwendungsnachweis
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Finanzierungsmittel muss innerhalb von 12 Monaten nach Vollauszahlung nachgewiesen werden. Dies erfolgt mit dem Formular „Verwendungsnachweis Hessen-Mikrodarlehen“. Das Formular wird Ihnen zusammen mit den Darlehensunterlagen übermittelt.
Hier finden Sie das Formular Verwendungsnachweis.
Inhaltliche Fragen zum Verwendungsnachweis können an die E-Mail-Adresse hessen-mikrodarlehen@wibank.de gerichtet werden.
Informationen zum Gründungsprozess
Informationen zum Businessplan
- Am Ende der Seite finden Sie eine Suchfunktion. In dieser können Sie eine von 12 Sprachen auswählen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit in der gewählten Sprache ein Workbook downzuloaden, dass Sie schrittweise bei der Erstellung Ihres Geschäftskonzeptes / Businessplans unterstützt. Neben der gewählten Sprache werden die übersetzten Texte auch in deutscher Sprache angezeigt.
Begriffe aus der Gründungsunterstützung
- Im Glossar sind die wichtigsten Begriffe rund um das Thema „Gründen in Deutschland“ sowie „Selbständig in Deutschland“ kurz und knapp zusammengestellt.
Die oben angeführten und weitere Informationen sowie Publikationen zum Thema "Gründen in Deutschland" finden Sie auf der Website der Fachstelle Migrantenökonomie.
Falls Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihres Businessplanes benötigen, informieren Sie sich gerne über die Existenzgründer-Plattform des Bundeswirtschaftsministeriums.
Downloads
Das sollten Sie wissen (Allgemeine Informationen)
Weg zur Förderung
Antragsformular(e) zusammen mit Kooperationspartner ausfüllen.
Antragsprüfung durch die WIBank.
Ggf. Zusage Darlehensvertrag.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Hotline Unternehmens- und Transformationsfinanzierung II
Kontakt
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Hotline Unternehmens- und Transformationsfinanzierung II
Verwendung von Cookies
Die WIBank setzt beim Besuch der Website und der Nutzung des Chatbots gelegentlich essentielle Cookies ein. Außer den essentiellen Cookies verwendet die WIBank keine Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher zu machen - beispielsweise damit ein vorgeschalteter Disclaimer nicht mehrmals von Ihnen bestätigt werden muss. Solche von uns verwendeten Cookies sind sogenannte "Session-Cookies", weil sie nach Ende Ihres Besuchs automatisch zurückgesetzt werden. Unsere essentielen Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Wenn Sie keine Cookies erlauben möchten, können Sie das in den Einstellungen Ihres Browsers jederzeit unterbinden oder bereits gesetzte Cookies löschen. Unter Umständen sind dann nicht alle Funktionen unserer Website nutzbar.
Datenschutz