gut ausbilden
Mit dem Förderprogramm „gut ausbilden“ unterstützt die Landesregierung kleine Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen, ihre Attraktivität als Ausbildungsbetriebe zu steigern.
Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden
In Kooperation mit:
Das Förderprogramm „Stärkung der Ausbildungsfähigkeit und –qualität von kleinen Unternehmen (gut ausbilden)“ endet zum 31.12.2022.
Alle Anträge zu diesem Programm müssen bis zum 31.12.2021 bei der WIBank eingehen, ansonsten kann eine Förderung nicht mehr erfolgen.
Geförderte Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Die Mittelanforderungen müssen bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorliegen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden zum Beispiel Ausbildereignungskurse, Beratungen und Qualifizierungen zur Gestaltung einer Ausbildung sowie zu ausbildungsbegleitenden Themen. Bei den Auszubildenden selbst können unter anderem Kurse zu sozialen Kompetenzen oder zu technischen Spezialfertigkeiten, Prüfungsvorbereitungen sowie externe Ausbildungsabschnitte und berufsbezogener Deutschunterricht gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die ein/n oder mehrere Auszubildende/n beschäftigen (oder vorhaben einzustellen) mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Das antragsstellendes Unternehmen :
- muss seinen Hauptsitz in Hessen haben.
- darf keine 25 prozentige oder größere Beteiligung durch ein anderes, größeres Unternehmen oder eine Institution haben.
- darf mit dem Vorhaben vor der Bescheiderteilung durch die WIBank nicht begonnen haben.
- es darf kein Insolvenzverfahren gegen das Unternehmen eröffnet worden sein.
- darf sich nicht in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Ziffer 18 AGVO befinden (s. Merkblatt zu den Begriffsbestimmungen dem Artikel 2 AGVO).
Wie sind die Konditionen?
Die Fördersumme pro Betrieb und Ausbildungsplatz beträgt höchstens 2.000 Euro für einen 12-monatigen Zeitraum. Diese 12-monatige Förderung ist möglich während der individuellen Ausbildungszeit zuzüglich einer sechsmonatigen Vorlaufzeit vor Ausbildungsbeginn. Nach Auslaufen der 12 Monate kann der Betrieb eine Anschlussförderung für den Ausbildungsplatz beantragen.
Wichtig: Es handelt sich nicht um eine pauschale Förderung von 2.000 Euro. Die Förderung wird nur in der Höhe ausgezahlt, in der der Betrieb Qualifizierungsmaßnahmen bezahlt hat und dafür Rechnungen vorlegt.
Rechtliche Hinweise
Richtlinie des HMWEVW zur Hessischen Qualifizierungsoffensive vom 28.08.2017.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Die Antragstellung erfolgt über die WIBank. Weitere Informationen zum Programm und zum Antrag unter www.esf-hessen.de
Downloads
Förderperiode 2014 - 2020
Weg zur Förderung
Anträge sind einzureichen bei der WIBank.
Antragsprüfung durch die WIBank.
Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.