Gründungsförderung an Hochschulen
Zur Unterstützung von Gründungen an Hochschulen werden Projekte zur Steigerung der Gründungsbereitschaft von Hochschulangehörigen gefördert
- Förderung nach der Richtlinie HMWK
- Gründer- und Ideenwettbewerbe, Inkubatoren, Stipendienangebote
- Studien zur Intensivierung der Gründungsförderung
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Zur Unterstützung von Gründungen an Hochschulen werden Projekte zur Steigerung der Gründungsbereitschaft von Hochschulangehörigen gefördert, und zwar Gründer- und Ideenwettbewerbe, Informationsvermittlung, Beratung und Begleitung, die Bereitstellung von Räumen mit gründungsbezogener Infrastruktur (Inkubatoren), Service-, Beratungs- und Stipendienangebote für gründungswillige bzw. gründungsinteressierte Hochschulangehörige in der Vorgründungsphase. Auch eine Unterstützung von hochschulübergreifenden sowie landesweiten Maßnahmen zur Gründerförderung ist möglich.
Gefördert werden auch Studien zur Identifikation von Handlungsbedarfen zur Intensivierung der Gründungsförderung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Hessen, das Universitätsklinikum Frankfurt und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. Zudem staatlich anerkannte, gemeinnützige Hochschulen in privater Trägerschaft.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
Die vergaberechtlichen Bestimmungen und beihilferechtlichen Bestimmungen (Textziffer III.2 und II.4.4 der Richtlinie) sind einzuhalten.
Antragsberechtigte müssen ihren Sitz bzw. eine Niederlassung in Hessen haben. Vorhaben können als Einzelprojekte oder als Verbundprojekte durchgeführt werden.
Für Baumaßnahmen können Ausgaben bis zu 5 Mio. Euro als zuwendungsfähig anerkannt werden, bei allen übrigen Vorhaben in der Regel bis zu 500.000 Euro. Vorhaben sollen in bis zu 48 Monaten, Bauvorhaben in der Regel in bis zu 60 Monaten durchgeführt werden.
Zuwendungen zu Vorhaben mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von über 1 Mio. Euro werden nur nach Vorlage einer Machbarkeitsstudie bzw. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gewährt, die von einer externen Stelle durchgeführt wurde und das Vorhaben grundsätzlich zur Förderung empfiehlt bzw. einen grundsätzlichen Bedarf am Vorhaben nachweist.
Wie sind die Konditionen?
Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung, Transfer und Innovation (StAnz.31/2017) vom 31.07.2017.
Rechtliche Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus diesem Programm besteht nicht.
Der Förderung liegen zugrunde:
- Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung, Transfer und Innovation (StAnz.31/2017) vom 31.07.2017
- Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“ (2014/C198/1)
- Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013 und 1303/2013 (EFRE-Verordnung)
- sowie die dazugehörigen Durchführungsverordnungen (EU)
- Landeshaushaltsordnung des Landes Hessen (LHO) und Anlage 2 zu § 44 (ANBest-P)
- Vergabevorschriften
Wer sind die Kooperationspartner?
Einzelvorhaben und Verbundprojekte sind möglich.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der WIBank – Standort Wiesbaden in schriftlicher Form und online über das Kundenportal der WIBank zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antragsteller reicht den Förderantrag in elektronischer und Papierform ein. Weitere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Kundenportal.
Siehe hierzu auch die Hinweise in der Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung, Transfer und Innovation (StAnz.31/2017) vom 31.07.2017 (Textziffer VI Verfahren).
Für Ausgaben der Hochschulen für ihr durch Landesmittel finanziertes Personal sind zusätzlich zum Projektantrag, in welchem die Zusätzlichkeit des Vorhabens bzw. der Aufgabenerfüllung im Projekt darzustellen ist, insbesondere folgende Dokumente einzureichen:
Antragstellung:
- Abordnungsverfügung: Kopie der schriftlichen Abordnung je Hochschul-Mitarbeiter inkl. Einsatzzeit, Projektbezeichnung, Tätigkeit im Projekt, Stellenumfang und Eingruppierung/Besoldung und Erläuterung der Projekttätigkeit je Mitarbeiter (siehe Art und Umfang der Förderung im Abschnitt I.4). Die eingesetzten Personen müssen im Rahmen ihrer tariflichen Eingruppierung tätig werden.
- Bei Lehrdeputatsreduzierung: Kopie der Lehrdeputatsreduzierung je Hochschulprofessor (Zeitraum, Stunden, etc.) sowie Beschreibung, wie der Ersatz der durch die Lehrdeputatsreduzierung freigewordenen Lehrstunden geregelt wird.
- Übersicht über das in der Maßnahme beschäftigte Personal (Plandaten).
Im Rahmen der Nachweispflicht der Personalausgaben sind insbesondere folgende Unterlagen vorzulegen:
- Übersicht über das in der Maßnahme beschäftigte Personal (Istdaten).
- Bei prozentual (d.h. konstant bzw. regelmäßig) oder anteilig (d.h. stundenweise bzw. unregelmäßig) im Projekt beschäftigten Personen ist eine Stundenaufzeichnung zu führen. Der Nachweis über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ist jeweils vom Mitarbeiter und der Projektleitung zu unterzeichnen. Diese Regelung gilt nicht für neu, nur für das Projekt eingestellte, prozentual (d.h. konstant bzw. regelmäßig) beschäftigte Projektmitarbeiter.
- Vorlage der Lohnjournale/Gehaltsabrechnungen.
- Bei Lehrdeputatsreduzierung: Kopie der Lehrdeputatsreduzierung je Hochschulprofessor (Zeitraum, Stunden, etc.), wenn bei Antragstellung noch nicht vorgelegen.
- Nachweis über den Ersatz, der durch die Lehrdeputatsreduzierung freigewordenen Lehrstunden bzw. über die Sicherstellung der Erfüllung der Lehrverpflichtungen. Letzterer Nachweis ist bis spätestens zum ersten Mittelabruf beizubringen.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Rheinstr. 23-25
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611/ 32-0
Die operative Umsetzung erfolgt durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) als bewilligende Stelle.