Förderung von Forschungsinfrastruktur - Beschaffung von Forschungsgroßgeräten
Anteilige Finanzierung von Forschungsgroßgeräten im Verfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gemäß Art. 91b des Grundgesetzes (GG) im ausschließlich nicht wirtschaftlichen Bereich
- Anteilige Finanzierung von Forschungsgroßgeräten im Verfahren mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben zum Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastruktur sowie von Forschungsgroßgeräten im Verfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) nach Art. 91b des Grundgesetzes (GG).
Wer wird gefördert?
Begünstigte können Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz in Hessen sein.
Wie wird gefördert?
Gefördert wird ausschließlich die Tätigkeit der Begünstigten im nicht wirtschaftlichen Bereich. Die Zuwendungen dürfen nicht zu einer unmittelbaren oder mittelbaren staatlichen Beihilfe an Unternehmen führen. Sofern Begünstigte – wie im Regelfall – neben der förderfähigen, nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit auch noch wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, ist mittels Trennungsrechnung seitens der Begünstigten sicherzustellen, dass die Förderung tatsächlich ausschließlich dem nicht-wirtschaftlichen Bereich zugutekommt.
Vorhaben mit weniger als 600.000 Euro oder mehr als 5 Millionen Euro förderfähigen Ausgaben und Kosten sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.
Bei der Förderung eines Forschungsgroßgeräts im Verfahren nach Art. 91b GG muss die Finanzierungszusage der DFG vorgelegt werden.
Förderfähig sind investive Ausgaben zur Beschaffung von Forschungsgroßgeräten.
Die Zuwendung beträgt bis zu 25 Prozent der förderfähigen investiven Ausgaben zur Beschaffung von Forschungsgroßgeräten.
Ansprechpersonen / Kontakt der WIBank
Frau Hilal Köksal
Tel.: +49 (611) 774-3421
E-Mail: Hilal.Koeksal@wibank.de
Herr Arne Kaps
Tel.: +49 (611) 774-2782
E-Mail: Arne.Kaps@wibank.de
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