Förderung von Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) - Errichtung von Kompetenzzentren
Gegenstand der Förderung sind Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (Errichtung von Kompetenzzentren)
- Weiterentwicklung von Berufsbildungszentren zu Kompetenzzentren
- vorab Projektkonzept notwendig
In Kooperation mit:
Im Bereich der Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen vier Maßnahmenarten eine Förderung zu beantragen:
- Ausstattungsvorhaben
- Bauvorhaben
- Ausstattungs- und Bauvorhaben
- Errichtung von Kompetenzzentren
Was wird gefördert?
Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung geeigneter überbetrieblicher Berufsbildungszentren zu Kompetenzzentren.
Geplante Vorhaben sind möglichst frühzeitig unter Angabe der Gesamtausgaben dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen anzuzeigen.
Ebenso ist eine Erklärung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten nach Art. 107 des AEUV bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Wer wird gefördert?
Begünstigte können Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen des Privatrechts sein, die Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind.
Überbetriebliche Berufsbildungsstätten im Sinne dieser Richtlinie sind produktionsunabhängige Bildungsstätten der außerschulischen beruflichen Bildung, die Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung durchführen. Sie stehen Aus- und Fortzubildenden der entsprechenden Berufe offen. Sie ergänzen die berufliche Grund- und Fachbildung, wenn der einzelne Betrieb die in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte nicht oder nicht mehr ausreichend vermitteln kann.
Liegt der Standort der überbetrieblichen Berufsbildungsstätte außerhalb Hessens muss diese die Ausbildung eines Berufes anbieten, der nicht in einer hessischen überbetrieblichen Berufsbildungsstätte erlernt werden kann. Zusätzlich müssen mindestens 10 Prozent der Lehrgangsteilnehmenden ihren Wohnsitz in Hessen haben.
Wie wird gefördert?
Bei der (Weiter-)Entwicklung von Kompetenzzentren können auch Personal- und Sachausgaben gefördert werden, soweit sie der Durchführung von Leitprojekten/Modellvorhaben für branchen- und regionalübergreifende Entwicklungsarbeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen.
Die förderfähigen Ausgaben umfassen ergänzend:
- direkte Personalausgaben für zusätzliches oder freigestelltes Personal, für das eine Nachbesetzung erfolgt
- eine Gemeinkostenpauschale von 10 Prozent auf die direkten Personalausgaben
- Reisekosten nach dem HRKG
- Honorarausgaben
- Sachausgaben für Auftragsvergaben an Dritte
Der Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätte hat innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids zur Lernortkooperation zwischen Betrieben, Berufsschulen und der überbetrieblichen Berufsbildungsstätte einen Koordinierungsausschuss einzurichten.
Die Förderung ist ausschließlich aus Mitteln des Landes Hessen möglich.
Ansprechpersonen / Kontakt der WIBank
Frau Sara Parisi
Tel.:+49 611 774-7361
E-Mail: Sara.Parisi@wibank.de
Frau Julia Werner
Tel.:+49 611 774-4622
E-Mail: Julia.Werner@wibank.de
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