Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Technologien für eine effiziente Kreislaufwirtschaft
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen auf dem Gebiet der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung im Sinne von Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
- Die Entwicklung von Technologien für das Schließen von Stoffkreisläufen (Sortier- und Recyclingtechnologien)
- Erhöhung des Rezyklateinsatzes
- Schaffung weiterer innovativer Lösungen für den Übergang hin zu einer Kreislaufwirtschaft
In Kooperation mit:
Der Förderaufruf zur Antragstellung wurde am 13.10.2023 beendet.
Anträge können weiterhin eingereicht werden. Eine Bearbeitung dieser Anträge ist jedoch erst ab 2024 möglich. Eine Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass nach Berücksichtigung aller Anträge aus dem abgeschlossenen Förderaufruf noch ausreichend Landesmittel zur Verfügung stehen.
Was wird gefördert?
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen auf dem Gebiet der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung.
Die geförderten Vorhaben sollen mindestens einen Technologiereifegrad (TRL) von 4 und höchstens von 8 anstreben - siehe auch TRL-Skala weiter unten.
TRL-Skala | Kategorie | Kriterien |
1 | Grundlagenforschung | Beobachtung des Funktionsprinzips |
2 | Industrielle Forschung | Beschreibung des technologischen Konzepts |
3 | Experimenteller Nachweis der Funktionstüchtigkeit | |
4 | Technologievalidierung im Labor | |
5 | Experimentelle Entwicklung | Technologievalidierung unter Einsatzbedingungen |
6 | Demonstration unter Einsatzbedingungen | |
7 | Demonstration im Einsatz | |
8 | Qualifizierung des gesamten Systems | |
9 | Markteinführung | Nachweis des erfolgreichen Einsatzes |
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihre Betriebsstätte in Hessen haben - sowohl einzeln als auch im Verbund.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Im Rahmen der Umsetzung des Ressourcenwendepakets des Klimaplans Hessen wird die (Weiter-) Entwicklung neuer Sortier- oder Recyclingtechnologien sowie Technologien zur Erhöhung des Rezyklateinsatzes (unabhängig vom Material) unterstützt. Ziel ist es, den Übergang der Wirtschaft von der linearen hin zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Die Vorhaben sollen die wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Potenziale des Standorts Hessen stärken und einen Beitrag zur Zielerreichung der Hessischen Innovationsstrategie und des Klimaplans Hessen leisten.
Wie sind die Konditionen?
Die Zuwendung beträgt für industrielle Forschung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Bei der experimentellen Entwicklung staffeln sich die maximalen Förderquoten wie folgt:
- bis zu 45 Prozent bei kleinen Unternehmen (<49 Mitarbeitende; kleiner/gleich 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder kleiner/gleich 10 Mio. Euro Jahresbilanzsumme)
- bis zu 35 Prozent bei mittleren Unternehmen (50-249 Mitarbeitende; kleiner/gleich 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder kleiner/gleich 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme)
- bis zu 25 Prozent bei großen Unternehmen (>250 Mitarbeitende; > 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder > 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme)
Ein geplantes Fördervorhaben sollte mindestens 100.000 Euro förderfähige Kosten umfassen und max. drei Jahre dauern. Die Förderung beträgt nicht mehr als 1 Millionen Euro pro Vorhaben.
Die Zuwendung für experimentelle Entwicklung kann sich unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 um zusätzlich 15 Prozent auf max. 50 Prozent erhöhen, wenn ein Verbundvorhaben vorliegt, von dem mindestens ein Unternehmen ein KMU ist (wobei kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 Prozent der beihilfefähigen Kosten bestreiten darf).
Welche konkreten Kosten werden im Rahmen eines F&E-Vorhabens übernommen?
Personalkosten:
Kosten für Personal mit Forschungs- & Entwicklungsaufgaben, technische Fachkräfte und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden.
Sachkosten:
Kosten für Instrumente und Ausrüstung. Wenn diese nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet werden, gilt die Wertminderung bei linearer Abschreibung während der Dauer des Vorhabens als förderfähig.
Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm's-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden.
Gemeinkosten:
Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen, können als förderfähig anerkannt werden, sofern sie belegmäßig nachgewiesen werden können. Reisekosten sind nicht förderfähig.
Rechtliche Hinweise
Grundlage der Förderung ist die Richtlinie des Landes Hessen zur Innovationsförderung.
Die Förderung ist nach Art. 25 der VO (EU) Nr. 651/2014 von der Beihilfe freigestellt.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Förderanträge (bei den Downloads oder klicken Sie hier) sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich an die
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach
zu richten. Die Prüfung und Entscheidung über die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme erfolgt durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Das F&E-Vorhaben ist in einer Vorhabenbeschreibung auf Grundlage einer durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zur Verfügung gestellten Vorlage (im Downloadbereich auf dieser Seite) als Anlage zum Antrag inhaltlich zu beschreiben.
Nutzen Sie gerne schon vor Antragstellung die Möglichkeit einer Beratung.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Hinweis:
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Downloads
Weg zur Förderung
Nutzen Sie gerne schon vor Antragstellung die Möglichkeit einer Beratung
Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu richten
Das F&E-Vorhaben ist in einer Vorhabenbeschreibung auf Grundlage einer durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zur Verfügung gestellten Vorlage (im Downloadbereich) als Anlage zum Antrag inhaltlich zu beschreiben
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Dr. Karolin Billing
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