Förderung der Gründungsbereitschaft und des Unternehmertums
Sensibilisierung, Information und Vernetzung von Gründenden sowie KMU
- Stärkung des Gründungsgeistes und des Unternehmertums in Hessen
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben -auch als Verbundvorhaben- im Bereich des Mittelstandes zur Sensibilisierung, Information und Vernetzung von Gründerinnen und Gründern sowie von KMU, um den Gründungsgeist und das Unternehmertum in Hessen zu stärken.
Gefördert werden Veranstaltungen, Messen, Wettbewerbe, Anlaufstellen, Workshops und Schulungen, die allgemeine Existenzgründungsfragen, betriebswirtschaftliche Themen, Innovation, Digitalisierung in KMU oder Fragen der Unternehmensnachfolge zum Inhalt haben.
Wer wird gefördert?
Begünstigte können Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Wirtschaftsförderungen und Regionalmanagements sein.
Wirtschaftsnahe Vereine und Einrichtungen können Begünstigte sein, wenn diese die Stärkung oder Analyse der Gründungsbereitschaft und/oder des Unternehmertums in Hessen verfolgen.
Hochschulen und deren Institute können ausschließlich dann Begünstigte sein, wenn sie mit den zuvor genannten Begünstigten ein Verbundvorhaben durchführen.
Begünstigte sollen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Hessen haben; nur in begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden, wenn das Vorhaben in Hessen umgesetzt wird.
Wie wird gefördert?
Vorhaben mit weniger als 600.000 Euro förderfähigen Ausgaben und Kosten sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Teilvorhaben eines Verbundvorhabens sind dann von der Förderung ausgeschlossen, wenn die förderfähigen Ausgaben und Kosten weniger als 200.000 Euro betragen. Hiervon kann im begründeten Einzelfall abgewichen werden, wenn ein besonderes Landesinteresse vorliegt.
Neben Personal- und Gemeinkosten sind Ausgaben für Konzeption und Durchführung von Präsenz- und Onlineformaten, Öffentlichkeitsarbeit bzw. Marketing, Beratungs- und Veranstaltungsdienstleistungen sowie Preisgelder förderfähig.
Ausgaben für die Anmietung von Räumlichkeiten zur Durchführung von Präsenzformaten sind als direkte Ausgaben förderfähig, wenn die Räumlichkeiten ausschließlich für das Vorhaben, an dem mehr als 50 Personen teilgenommen haben, genutzt werden und der dafür zu entrichtende Mietzins in einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter geregelt ist.
Ausgaben für die Bewirtung zur Durchführung von Präsenzformaten sind dann als direkte Ausgaben förderfähig, wenn diese ausschließlich dem Vorhaben zuzurechnen sind und mehr als 50 Personen teilgenommen haben.
Die Förderung von Personalkosten erfolgt gemäß Art. 53 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung mittels Standardeinheitskosten.
Die Förderung von indirekten Kosten eines Vorhabens (Gemeinkosten) erfolgt nach Art. 54 Buchst. b der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung mittels eines Pauschalsatzes. Zur Ermittlung der förderfähigen Gemeinkosten eines Vorhabens werden die förderfähigen direkten Personalkosten mit einem Pauschalsatz in Höhe von 15 Prozent multipliziert. Der dabei ermittelte Wert stellt die Höhe der förderfähigen Gemeinkosten des entsprechenden Vorhabens dar.
Die Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten.
Die Vorhaben können ergänzend zu den Mitteln des EFRE auch aus Mitteln des Landes Hessen kofinanziert werden.
Ansprechpersonen / Kontakt der WIBank
Petra Eichelmann
Tel.: +49 (561) 706 7729
E-Mail: petra.eichelmann@wibank.de
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