Förderung innovativer Energievorhaben - experimentelle Entwicklung
Förderung innovativer Energievorhaben im Sinne von Art. 25 Ziff. 3 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung oder beihilfefrei
- erneuerbare Energien
- Energieeffizienz und Energieeinsparung
In Kooperation mit:
Was wird gefördert?
In den Entwicklungsvorhaben sollen neue Strategien und Lösungen, Technologien oder Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung, zur Speicherung von Energie oder zur Netzintegration entwickelt oder angewendet werden. Die in einem Vorhaben eingesetzten Technologien bzw. Technologiekombinationen müssen auf weitere Vorhaben in vergleichbaren Anwendungsfällen übertragbar sein.
Die Entwicklungsvorhaben sollen geeignet sein, die Ziele des Hessischen Energiegesetzes in der jeweils geltenden Fassung zu unterstützen und zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in Hessen beizutragen. Durch diese Vorhaben soll eine Verringerung klimarelevanter Emissionen bewirkt werden. Sie sollen eine technologische, ökonomische oder ökologische Verbesserung zu marktgängigen Lösungen erwarten lassen.
Entwicklungsvorhaben sollen die wissenschaftliche Erarbeitung von Strategien und Lösungen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Grundlagenkenntnissen mit dem Ziel der Anwendung neuer Technologien oder Verfahren beinhalten.
Wer wird gefördert?
Begünstigte, und damit auch Verbundpartner, können Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften sein.
Wie wird gefördert?
Für Entwicklungsvorhaben sind Kosten nach Art. 25 Nr. 3 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung förderfähig.
Die Förderung der Personalkosten erfolgt nach Art. 53 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung mittels Standardeinheitskosten.
Die Förderung von indirekten Kosten eines Vorhabens (Gemeinkosten) erfolgt nach Art. 54 Buchst. b der Verordnung (EU) 2021/1060 in der jeweils geltenden Fassung mittels eines Pauschalsatzes. Zur Ermittlung der förderfähigen Gemeinkosten eines Vorhabens werden die förderfähigen direkten Personalkosten mit einem Pauschalsatz in Höhe von 15 Prozent multipliziert. Der dabei ermittelte Wert stellt die Höhe der förderfähigen Gemeinkosten des entsprechenden Vorhabens dar.
Betriebskosten für Strom, Gas und Wärme sind als direkte Kosten während des Durchführungszeitraumes förderfähig, wenn diese ausschließlich für den Betrieb von Instrumenten und Ausrüstungen des Entwicklungsvorhabens verwendet und von separaten Verbrauchszählern erfasst werden.
Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten, in denen im Vorhaben betriebene Anlagen installiert sind, sind als direkte Kosten während des Durchführungszeitraumes förderfähig, wenn die Räumlichkeiten ausschließlich zum Betrieb der Anlagen genutzt werden und die Nutzfläche sowie der dafür zu entrichtende Mietzins in einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter geregelt sind.
Die Zuwendung beträgt bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Die in Art. 25 Nr. 6 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in der jeweils geltenden Fassung genannten Erhöhungen können Anwendung finden.
Für Vorhaben bzw. Teilvorhaben, die von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, kommunalen Gebietskörperschaften, Zusammenschlüssen von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbänden, Vereinen, Stiftungen oder Genossenschaften, durchgeführt werden, die nicht wirtschaftlich tätig sind und die Zuwendungen nicht zu einer unmittelbaren oder mittelbaren staatlichen Beihilfe an Unternehmen führen, beträgt die Zuwendung bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten.
Entwicklungsvorhaben mit weniger als 400.000 Euro förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen. Teilvorhaben eines Verbundvorhabens sind dann von der Förderung ausgeschlossen, wenn die förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten weniger als 100.000 Euro betragen.
Unterstützung bei der Antragstellung:
Unter dem Förderschwerpunkt „Innovative Energietechnologien” wird das Förderprogramm von der HA Hessen Agentur GmbH fachlich begleitet. Nutzen Sie bei Fragen gerne schon vor und während der Antragstellung die Möglichkeit einer ersten Beratung.
Ihr Ansprechpartner bei der Hessen Agentur:
Herr Manuel Sturm
HA Hessen Agentur GmbH
Tel.: +49 (611) 95017-8953
E-Mail: Manuel.Sturm@hessen-agentur.de
Nach vollständigem Eingang Ihres Antrags im Kundenportal der WIBank werden Sie von der HA Hessen Agentur GmbH als fachtechnische Dienststelle kontaktiert und zu inhaltlichen sowie formalen Fragen beraten. Bei positiver Begutachtung der Unterlagen folgt eine Bewertung des Vorhabens durch ein Beratungsgremium. Nach positiver Einschätzung des Gremiums folgt die formale Prüfung des Antrags durch die WIBank. Weitere Informationen unter: https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/energietechnologien
Unter dem Förderschwerpunkt „Innovative Energieeffizienztechnologien und -maßnahmen“ wird das Förderprogramm von der LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH fachlich begleitet. Nutzen Sie bei Fragen gerne schon vor und während der Antragstellung die Möglichkeit einer ersten Beratung.
Ihre Ansprechpartnerin bei der LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH:
Frau Mozhgan Shirani
LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH
Tel.: +49 (611) 95017-8413
E-Mail: mozhgan.shirani@lea-hessen.de
Nach vollständigem Eingang Ihres Antrags im Kundenportal der WIBank werden Sie von der LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH oder Dritten als fachtechnische Dienststelle kontaktiert und zu inhaltlichen sowie formalen Fragen beraten. Nach erfolgter Einschätzung des Gremiums folgt die formale Prüfung des Antrags durch die WIBank. Ein Gremiumsverfahren wird hier nicht vorgeschaltet.
Ansprechpersonen / Kontakt der WIBank
Bereich „Innovative Energietechnologien”
Frau Allison McNeill
Tel.: +49 (611) 774-7607
E-Mail: AllisonLaraine.McNeill@wibank.de
Bereich „Innovative Energieeffizienztechnologien und -maßnahmen”
Herr Thorsten Schalk
Tel.: +49 (611) 774-7974
E-Mail: Thorsten.Schalk@wibank.de
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Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF/EFRE sowie entsprechende Landesprogramme in Hessen erfolgt in der Förderperiode 2021 - 2027 über ein neues Kundenportal. **Es ist nicht identisch mit dem ESF/EFRE Kundenportal für die Förderperiode 2014 - 2020.** Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung eines aktuellen Browsers; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers. Bei technischen Problemen mit dem Kundenportal wenden Sie sich bitte an den Support. Diesen erreichen Sie direkt unter 069/9132-6299 oder per Mail: support.kundenportal@wibank.de.
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