PIUS-INVEST Förderperiode 2014 - 2020
Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen
Bei der Einführung hocheffizienter Lösungen zur Reduzierung von CO2-Emissionen können KMU gefördert werden.
Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden
Auch in der Förderperiode 2021 - 2027 wird PIUS-INVEST weitergeführt. Entsprechende Informationen dazu finden sich auf unserer Programmseite. (Klicken Sie bitte hier.)
Unterlagen, die Förderperiode 2014 - 2020 betreffend, finden Sie hier auf der Seite unter den Downloads.
Was wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für Investitionen zur Reduzierung ihres CO2-Ausstoßes eine Förderung beantragen. Förderfähig sind Vorhaben, die zu einer wesentlichen Verbesserung der CO2-Bilanz im Rahmen von Prozess- und/oder Organisationsinnovationen beitragen, die gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards, soweit gegeben, übertreffen und folgende Ziele verfolgen:
- Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz,
- Speicherung von Energie, Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien, Anpassung an den Klimawandel,
- Einsparung von Wertstoffen und Etablierung von Wertstoffkreisläufen, Einsatz von fortgeschrittenen Fertigungstechniken
Prozessinnovation
Die Anwendung einer neuen wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen (einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software).
Organisationsinnovation
Die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens.
Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen, die lediglich dem gesetzlichen Standard entsprechen, sind nicht förderfähig.
Näheres regeln u. a. die Richtlinien des Landes Hessen zur Innovationsförderung.
Kombinationsmöglichkeit
Der Innovationskredit Hessen ist kombinierbar mit dem Förderprogramm PIUS-Invest. Mit dem Innovationskredit Hessen können materielle und immaterielle Investitionen und Betriebsmittel von innovativen und schnell wachsenden mittelständischen Unternehmen und Gründern sowie Unternehmensübertragungen finanziert werden (bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben). Die Mindestkredithöhe beträgt 100.000 Euro, der Höchstbetrag 7,5 Mio. Euro.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Betriebsstätte in Hessen haben.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards müssen übertroffen werden. Im Fall des Nichtvorhandenseins gesetzlich vorgegebener Mindeststandards muss das Vorhaben dem Stand der Technik entsprechen oder darüber hinausgehen.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss sichergestellt sein.
Das Vorhaben muss im Land Hessen durchgeführt werden.
Die Mindestnutzungsdauer der geförderten Anlagen beträgt fünf Jahre nach der Abschlusszahlung an die/den Begünstigte/n.
Wie sind die Konditionen?
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Zuwendung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; maximal 500.000 Euro pro Fördervorhaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 30.000 Euro betragen.
Sofern weitere öffentliche Fördermittel (aus anderen Förderprogrammen des Bundes, der Europäischen Gemeinschaft oder kommunaler Gebietskörperschaften) für dasselbe Vorhaben in Anspruch genommen werden, dürfen dadurch die in der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) genannten Fördersätze und –summen nicht überschritten werden.
Rechtliche Hinweise
Die Gewährung einer Zuwendung erfolgt nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Die beihilferechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen schriftlich und elektronisch (über das Onlineportal der WIBank) zu stellen.
Im Antrag sind die zu erwartenden Einsparungen von CO2-Äquivalenten zu beziffern und darzulegen, dass das Vorhaben mehr als die gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards, soweit vorhanden, erfüllt.
Bei Antragstellung ist das Einverständnis mit der Veröffentlichung aller erforderlicher Angaben zum Zwecke der Transparenz der Fördermaßnahmen zu erklären.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es zielführend ist, bei Interesse an einer solchen Förderung mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchzuführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen
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