Infrastruktur finanzieren Zuschuss

Energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen in ÜBS

Förderung von energetisch optimierten Modernisierungsmaßnahmen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Mit der Förderung unterstützt die Landesregierung überbetriebliche Berufsbildungsstätten bei Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Verringerung von CO².

 

  • Förderung der Energieeffizienz
  • intelligentes Energiemanagement
  • Nutzung erneuerbarer Energien

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen.

Wer wird gefördert?

  • Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des Privatrechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
  • nichtstaatliche, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, sofern eine Förderung aus EFRE-Mitteln erfolgt

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Vorhaben

  • stehen im Einklang mit den Zielsetzungen des hessischen Operationellen Programms für Investitionen in Wachstum und Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014 bis 2020 in Übereinstimmung mit den in der Richtlinie angegebenen Verordnungen der EU über den EFRE.
  • leisten einen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastungen durch Einführung umweltfreundlicher Technologien.
  • werden vorrangig im Land Hessen initiiert.

Für eine Förderung aus Mitteln des EFRE muss der Standort in Hessen liegen und es werden Vorhaben aus den EFRE-Vorranggebieten bevorzugt:

  • Regierungsbezirke Kassel und Gießen
  • Gemeinde Biblis im Landkreis Bergstraße
  • Odenwaldkreis im Regierungsbezirk Darmstadt
  • Odenwaldgemeinden des Landkreises Bergstraße (Lautertal, Lindenfels, Fürth, Grasellenbach, Rimbach, Mörlenbach, Birkenau, Wald-Michelbach, Abtsteinach, Gorxheimertal, Hirschhorn, Neckarsteinach)
  • Odenwaldgemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Modautal, Fischbachtal und Groß-Umstadt).

Ausnahmen sind zulässig, wenn

  • bei einem Standort außerhalb des Landes Hessen der zu erwartende Anteil hessischer Lehrgangsteilnehmer dies vertretbar erscheinen lässt oder
  • bei Einrichtungen in Hessen mit einem darüber hinausgehenden Einzugsgebiet sich aus deren Vorhandensein in Hessen besondere Vorteile ergeben.

Weitere Voraussetzungen:

  • Angemessene Eigenleistung sowie die Ausschöpfung aller Möglichkeiten anderweitiger Mitfinanzierung aus öffentlichen Haushalten
  • Nachweis, dass am bestehenden oder geplanten Standort für das Vorhaben ein gegebener oder zu erwartender regionaler und sektoraler Bedarf besteht 
  • Gewährleistung einer angemessenen technischen Ausstattung, ausreichende langfristige Auslastung und Nutzung, fachlich und berufspädagogisch qualifiziertes Personal sowie einen einwandfreien Lehrbetrieb seitens des Trägers 
  • Begutachtung zu Bedarfsermittlung, Programmplanung, Auslastung, Raum- und Beschaffungsprogramm durch einen externen Gutachter. Bei Vorhaben, die nur vom Land Hessen gefördert werden, ist dies i. d. R. die Technische Universität Hannover, Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik, Wilhelm-Busch-Straße 18, 30167 Hannover

Nicht förderungsfähig sind:

  • Laufende Ausgaben (Folgekosten)
  • Investitionsvorhaben, wenn deren zuwendungsfähige Gesamtausgaben geringer sind als die Bagatellgrenzen (50.000 Euro bei Bauvorhaben, 10.000 Euro bei Ausstattungsvorhaben)

Wie sind die Konditionen?

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung.

Bei angemessener Eigenleistung des Zuwendungsempfängers bzw. Maßnahmenträgers von i. d. R. 25 Prozent, mindestens jedoch 10 Prozent in Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW-Fördergebiete) kann die Förderung des Landes:

  • für investive Vorhaben in GRW-Fördergebieten die Obergrenze von bis zu 90 Prozent erreichen.
  • für Ausstattungsvorhaben, die ein Gesamtvolumen von i. d. R. 50.000 Euro nicht überschreiten, bei Alleinförderung des Landes max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erreichen; in begründeten Ausnahmefällen kann mit einem höheren Anteil bis 75 Prozent und in GRW-Fördergebieten bis zu 90 Prozent gefördert werden, sofern das Gesamtvolumen 50.000 Euro übersteigt und eine Mitfinanzierung durch andere Zuwendungsgeber nicht zustande kommt.
  • bei Vorhaben, bei denen eine Mitfinanzierung durch andere Zuwendungsgeber erfolgt, im Einzelfall im Einvernehmen mit den anderen Zuwendungsgebern festgelegt werden. Der Landesanteil sollte dabei nicht höher sein, als der der anderen Zuwendungsgeber.
  • bei Vorhaben, die außerhalb des Landes Hessen getätigt werden, bis max. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Bei sonstigen nicht investiven Maßnahmen beträgt der Zuschuss in der Regel 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Rechtliche Hinweise

Richtlinie des HMWEVW zur Hessischen Qualifizierungsoffensive vom 05.08.2015 unter Downloads.

Wo muss der Antrag gestellt werden? 

Geplante Vorhaben sind möglichst frühzeitig unter Angabe des voraussichtlichen Volumens dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) und parallel bei den Bundesdienststellen (Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)) anzuzeigen.

Die Anträge sind vor Beginn des Investitionsvorhabens elektronisch über das Kundenportal der WIBank zu stellen und einfach unterschrieben, bei Bauvorhaben in fünffacher Ausfertigung der WIBank über den jeweiligen Spitzenverband auf Landesebene einzureichen.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren unter Downloads.

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Weg zur Förderung

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