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Energetische Modernisierung bei WEG

Energetische Modernisierung von Wohngebäuden im Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.

  • Keine Sicherung im Grundbuch

Was wird gefördert?

Finanzierung der energetischen Modernisierung von Wohngebäuden im Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt ist die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), vertreten durch den von ihr bestellten Verwalter. Die WEG ist Darlehensnehmer. 

Welche Voraussetzungen gibt es?

Der zugrundeliegende Beschluss der WEG muss ordnungsgemäß gefasst worden sein. Die Beschlussfassung soll in der Regel nach dem Musterbeschluss der WIBank getroffen werden.

Der Eigenkapitalanteil, den die Wohnungseigentümergemeinschaft zu erbringen hat, muss mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen betragen.

Sofern ein einzelner Eigentümer Miteigentumsanteile von mindestens 25 Prozent der WEG besitzt, ist in der Regel eine Bonitätsprüfung dieses Eigentümers erforderlich. Dies gilt auch, wenn ein Miteigentümer mehr als zehn Wohneinheiten im Objekt besitzt.

Die in der Anlage „Vorzulegende Unterlagen“ unter den Ziffern 1, 2 und 3 aufgeführten Unterlagen sind vollständig einzureichen, darüber hinaus maßnahmenspezifisch die unter Ziffer 4 aufgeführten Unterlagen. 

Gefördert werden die energetische Modernisierung von WEG-Wohngebäuden in Hessen.


Die Darlehen aus den KfW-Programmen

werden durch die WIBank an die Wohnungseigentümergemeinschaft ausgereicht.


Voraussetzung für eine Förderung ist insbesondere, dass die aktuellen Anforderungen des genannten KfW-Programms erfüllt werden und die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist. Die detaillierten technischen Anforderungen sind der maßgeblichen Programmbeschreibung der KfW zu entnehmen. 

Rechtliche Hinweise

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, den Darlehensgeber - insbesondere bei Verwalterwechsel und bei Hausgeldrückständen - im wesentlichen Umfang zu unterrichten. 

Merkblätter und Datenschutzhinweise der KFW


Weg zur Förderung

Antrag stellen bei der WIBank

WIBank prüft Antrag.

WIBank übersendet ggf. nach erfolgreicher Prüfung Förderzusage.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Martina Weber

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