Infrastruktur finanzieren Zuschuss

Investitionen für Qualifizierungsprojekte

Förderung von Einrichtungen, die gezielt an den ersten Arbeitsmarkt heranführen

Um vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue, zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen, ist eine an den künftigen Erfordernissen des Arbeitsmarktes ausgerichtete berufliche Qualifizierung und Anpassung des Qualifikationsniveaus vor allem an die technische Entwicklung erforderlich.

  • Investitionen in Ausstattung
  • Baumaßnahmen
  • Anpassung an technische Entwicklungen

Was wird gefördert?

Gefördert werden bauliche Maßnahmen und Ausstattungsinvestitionen, insbesondere bewegliche, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter und Softwareprodukte, die für eine dem Stand der Technik entsprechende Qualifizierung erforderlich sind. Die Kosten für die Erstellung notwendiger Gutachten sind förderfähig. Gefördert werden soll insbesondere die Ausstattung der überbetrieblichen beruflichen Weiterbildungseinrichtungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft (Kammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen) und Gebietskörperschaften (Städte/Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände) sowie im Sinne der Abgabenordnung nachweislich gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, etwa aus den Bereichen der Tarifvertragsparteien, der beruflichen Fachverbände sowie der kirchlichen und der „freien“ (Jugend)-Sozialarbeit.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für die Förderung ist die Einbringung eines Eigenanteils durch den Projektträger (Kofinanzierung).
Dieser Eigenanteil besteht in der Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wie sind die Konditionen?

Die Förderung wird den Zuwendungsempfängern im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von maximal 50 Prozent an den tatsächlich getätigten zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Rechtliche Hinweise

Vorhaben müssen dem Recht der Europäischen Union und den in Bezug auf die Umsetzung des Vorhabens einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften entsprechen. Insbesondere wird auf die Pflicht zur Einhaltung vergaberechtlicher und beihilferechtlicher Bestimmungen sowie der Nebenbestimmungen im Zuwendungs-bescheid hingewiesen.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde einzureichen. Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Wachstum und Beschäftigung / EFRE, Gustav-Stresemann-Ring 9, 65189 Wiesbaden. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundeportal der WIBank.

Bei Ausstattungsprojekten mit einem Zuschussbedarf unter 50.000 Euro sind dem Antrag mindestens drei Angebote für die Anschaffung des Investitionsgutes sowie eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme, für die das Investitionsgut angeschafft werden soll, beizufügen.

Für geplante Baumaßnahmen ist neben der Beschreibung der Maßnahme, für die das bauliche Investitionsvorhaben notwendig ist, eine Kostenschätzung eines Architekten vorzulegen.

Bei einem Zuschussbedarf von mehr als 50.000 Euro hat der Antragsteller ein fachliches Gutachten bei Ausstattungsmaßnahmen zur Angemessenheit der Kosten und bei Baumaßnahmen zur Bedarfsermittlung, Programmplanung, Auslastung, Raumprogramm und Angemessenheit der Kosten bei einem externen Gutachter auf eigene Kosten zu beauftragen. Vor der Auftragserteilung hat der Antragsteller die Zustimmung zur Auswahl des Gutachters bei der WIBank einzuholen. Eine nachträgliche Zustimmung ist ausgeschlossen.

Downloads


Weg zur Förderung

Anträge sind einzureichen über das Kundenportal.

Antragsprüfung durch die WIBank.

Ggf. Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die WIBank.

Die Antragstellung und Projektbearbeitung für den ESF und EFRE in Hessen erfolgt über das Kundenportal. Zur Nutzung des Kundenportals sind folgende technische Voraussetzungen zu erfüllen: Verwendung des Internet Explorers; Aktivierung der Kompatibilitätsansicht für wibank.de; Aktivierung von JavaScript; Verwendung des Adobe Acrobat Readers.

Kundenportal für Förderperiode 2014-2020

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Frau Alessa Mojedano

Kontakt

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Frau Alessa Mojedano

Verwendung von Cookies

Die WIBank setzt beim Besuch der Website und der Nutzung des Chatbots gelegentlich essentielle Cookies ein. Außer den essentiellen Cookies verwendet die WIBank keine Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher zu machen - beispielsweise damit ein vorgeschalteter Disclaimer nicht mehrmals von Ihnen bestätigt werden muss. Solche von uns verwendeten Cookies sind sogenannte "Session-Cookies", weil sie nach Ende Ihres Besuchs automatisch zurückgesetzt werden. Unsere essentielen Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Wenn Sie keine Cookies erlauben möchten, können Sie das in den Einstellungen Ihres Browsers jederzeit unterbinden oder bereits gesetzte Cookies löschen. Unter Umständen sind dann nicht alle Funktionen unserer Website nutzbar.

Datenschutz